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Thema: Grundgesetz oder Verfassung ?

  1. #91
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Nur noch mal zur Information: Eine Verfassung würde das Vorhandensein eines Friedensvertrages voraussetzen. Genau diesen hat Deutschland aber bis heute nicht. In den 1950er Jahren hatte die Sowjetunion den Entwurf eines Friedensvertrages erstellt, diesen konnte die damals junge DDR nicht realisieren, die Westallierten hatten was dagegen. Aber selber konnten oder wollten sie keinen Friedensvertrag anbieten. Auf diese Weise wurde ein Grundgesetz geschaffen, dass eine provisorische Verfassung darstellen sollte. Diese Tatsache wird heute immer wieder gerne aufgegriffen, und das GG auch als Verfassung bezeichnet, obwohl es niemals eine solche sein wird. Das war niemals geplant und ist auch nicht gewollt. Das GG als Verfassung zu Bezeichnen ist also nichts weiter als Augenwischerei und Volksverblödung, in Einheit mit gezielter Desinformation.

  2. #92
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Das stimmt im Grundsatz; aber wodurch entsteht Gewohnheitsrecht? Durch einvernehmliche Übung beider Seiten, ohne dass eine von ihnen aus irgend einem Grund dazu gezwungen wäre, oder nicht?
    Es ist gar nicht so einfach, zu sagen, wie das Völkergewohnheitsrecht entsteht. Eine Regel dafür gibt es nicht (sonst wäre es ja Vertragsrecht). Jedenfalls verlangt keiner, dass alle glücklich damit sind. Aber heute, wo nahezu das gesamte Völkerrecht in Verträgen festgehalten ist, spielt dieser Punkt kaum noch eine Rolle.


    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Hätten die "2" von den "4" die Einheit bekommen, wenn sie nicht mit dem Verzicht auf die ehemaligen Ostgebiete einverstanden gewesen wären ...
    Da wurde doch nur etwas bestätigt, was beide schon vor Jahrzehnten getan hatten. Die Frage der deutschen Grenzen war absolut unstrittig.

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Hätte die Bundesrepublik Deutschland ihr Grundgesetz bekommen und wäre sie damit als Staat in Erscheinung getreten, wenn sie die Vorbehalte der Alliierten (z.B. Frankfurter Dokumente) nicht akzeptiert hätten?
    Den Ministerpräsidenten passte so manches nicht an den Frankfurter Dokumenten (Rittersturz-Konferenz), aber sie hatten keine große Wahl. Was den Inhalt der Verfassung betrifft, so waren die Vorgaben der Aliierten nicht viele und inhaltlich völlig unstrittig.

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Hätte sie 1955 ein weiteres Teilstück staatlicher Souveränität erhalten, wenn sie damals auf der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Vertreibungen und der staatlichen Umgestaltungen während der Besatzungszeit bestanden und die Ostgebiete deshalb zurück gefordert hätte?
    Die Frage stand 1955 gar nicht zur Debatte, weil sie Deutschland als Ganzes betroffen hätte, aber der Deutschlandvertrag nur zwischen der Bundesrepublik und den Westalliierten abgeschlossen wurde.

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Wären die Bundesrepublik in diesen und allen anderen Fällen immer auf Augenhöhe behandelt worden, wozu die ehemaligen Kriegsgegner nach Beendigung des Kriegszustands verpflichtet gewesen wären, wäre so manches ganz anders gelaufen; dann hätte wirklich (gleichberechtigtes) Gewohnheitsrecht entstanden, das diesen Namen auch verdient.
    Die von die erfundenen Anforderungen an Völkergewohnheitsrecht gibt es nicht. Schließlich gibt es ja auch schlechte Angewohnheiten. Im Übrigen kann sich die Bundesrepublik wahrhaftig nicht beklagen - in Versailles wurde Deutschland weit härter behandelt.

  3. #93
    in memoriam Benutzerbild von Dardonthinis
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    ..... Im Übrigen kann sich die Bundesrepublik wahrhaftig nicht beklagen - in Versailles wurde Deutschland weit härter behandelt.
    Merkwürdige Logik, sich gewissermaßen noch dafür zu bedanken, dass die Vertreibungen aus den ehemaligen Ostgebieten abgesegnet wurden. Ich weiß nicht, was härter war: diese Dinge oder der Versailler Vertrag. Es ist heute unter Historikern fast einhellige Meinung, dass der Versailler Vertrag mit den Keim zur NS-Herrschaft und damit zum Zweiten Weltkrieg legte.

    Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, die Vertreibungen aus den Ostgebieten waren ein Verbrechen, dessen Zustandekommen angesichts der voran gegangenen deutschen Verbrechen zwar vielleicht erklär- und nachvollziehbar, aber zu keinem Zeitpunkt gerechtfertigt war, ebenso wenig wie nach dem Ersten Weltkrieg die Annexion des deutschsprachigen und damit allergrößten Teils Elsass-Lothringens durch Frankreich; während damals die Ostgrenze des Deutschen Reiches ausdrücklich und damit gerechtfertigterweise nach den damaligen Sprachgrenzen neu gezogen wurde, geschah im Westen das genaue Gegenteil, ebenso in Südtirol und mit Österreich, das sich 1918 in freier Entscheidung dem Deutschen Reich angeschlossen hatte, dann jedoch im Vertrag von St. Germain dazu gezwungen wurde, dies rückgängig zu machen, und obendrein noch mit einem Anschlussverbot belegt wurde. Das sind die nackten Tatsachen, an denen niemand etwas herumdeuteln kann. Wären damals die eigenen Ankündigungen, dass die Grenzen im Großen und Ganzen nach den Sprachgrenzen gezogen werden sollten, für alle Beteiligten durchgesetzt und freie Entscheidungen der Völker geachtet worden, hätte es keinen Hitler und keinen Zweiten Weltkrieg gegeben.
    Und jetzt halt! Ich weiß genau, was jetzt viele sagen/schreiben wollen, dass ich nämlich Adolf und die Nazis und ihre Taten verharmlosen wolle - nein, nein und nochmals nein! Diese untilgbare Schuld kann niemand löschen, aber sie rechtfertigt nicht, was gegen das Deutsche Volk an Unrecht begangen wurde. Und deshalb bin ich leidenschaftlich gegen alle Verbrechen und gegen jeden und alle, die sie begangen haben, aber auch gegen den deutschen "Geschichtsmasochismus" der letzten Jahrzehnte und gleichzeitig dafür, dass in den Schulen und in der öffentlichen Meinung künftig die ganze Wahrheit vermittelt und vertreten wird und die deutsche Politik endlich folgende Mindestforderungen erfüllt:
    1. Das Deutsche Volk muss über Art. 146 GG eine neue Verfassung bekommen, die nur von ihm erarbeitet wird und durch klare Regelungen das Deutsche Reich endgültig in die Bundesrepublik überführt und diese zu seinem Rechtsnachfolger macht.
    2. In der neuen Verfassung, ob sie nun Grundgesetz oder ausdrücklich Verfassung heißt, muss die Möglichkeit einer volksunmittelbaren Gesetzgebung auf Bundesebene verankert sein.
    3. Polen muss den verbliebenen deutschsprachigen Minderheiten auf seinem Gebiet eine weitgehende Autonomie gewähren und das Rückkehrrecht der Nachkommen der Vertriebenen und die Rückgabe enteigneter Grundstücke bzw., soweit nicht mehr möglich, zumindest eine angemessene Entschädigung garantieren; alles soweit diese Möglichkeiten nicht bereits durch die diesbezüglichen europäischen Abkommen und Verträge ermöglicht wird.
    4. Frankreich muss den zahlreichen Minderheiten auf seinem Staatsgebiet (Basken, Bretonen, Westflamen, Ostlothringer, Elsässer, Korsen, Katalonen (Roussillon) eine Autonomie geben, die mindestens der entspricht, die es für die deutschsprachigen Südtiroler und die deutschsprachigen Ostbelgier heute in verfassungsrechtlicher Verankerung in Belgien und Italien gibt.
    5. Die Siegermächte des Ersten und des Zweiten Weltkrieges müssen eine Erklärung abgeben, dass das Anschlussverbot für Österreich von 1920 und dann nochmals 1955 sowie die sonstigen damals getroffenen Regelungen rechtswidrig waren, soweit sie gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung verstießen.

    Dass diese Forderungen schwer durchsetzbar sein werden, ist klar! Es geht aber darum, dass das Deutsche Volk wieder mehr eigene mentale Stabilität gewinnt, dass der Welt eine weniger einseitige Sichtweise dieser Themen vermittelt wird. Diese Feststellungen und Forderungen müssen in die neue Verfassung geschrieben werden und zumindest als Politikrichtlinien dienen, die zwar vielleicht nur schwer oder gar nicht durchsetzbar sein mögen, aber die deutsche Politik verpflichten, stets auf ihr Verwirklichen hinzuarbeiten, und sei es nur dadurch, dass man die, die sie erfüllen sollen, stetig und ohne Nachlass mit ihnen konfrontiert - so wie das Grundgesetz die deutsche Politik bis 1990 verpflichtete, auf die deutsche Einheit hinzuarbeiten und dieses Ziel nicht aufzugeben. Denn seit 1989/90 wissen wir, dass sich der Wind ab und zu schnell drehen kann, selbst wenn man es sich bis kurz davor noch nicht einmal vorstellen kann - wenn uns also wieder einmal der "Mantel der Gechichte" einhüllen sollte, sollte die deutsche Politik darauf vorbereitet sein.
    Geändert von Dardonthinis (26.02.2013 um 00:14 Uhr)

  4. #94
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Merkwürdige Logik, sich gewissermaßen noch dafür zu bedanken, dass die Vertreibungen aus den ehemaligen Ostgebieten abgesegnet wurden. Ich weiß nicht, was härter war: diese Dinge oder der Versailler Vertrag. Es ist heute unter Historikern fast einhellige Meinung, dass der Versailler Vertrag mit den Keim zur NS-Herrschaft und damit zum Zweiten Weltkrieg legte.

    Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, die Vertreibungen aus den Ostgebieten waren ein Verbrechen, dessen Zustandekommen angesichts der voran gegangenen deutschen Verbrechen zwar vielleicht erklär- und nachvollziehbar, aber zu keinem Zeitpunkt gerechtfertigt war, ebenso wenig wie nach dem Ersten Weltkrieg die Annexion des deutschsprachigen und damit allergrößten Teils Elsass-Lothringens durch Frankreich; während damals die Ostgrenze des Deutschen Reiches ausdrücklich und damit gerechtfertigterweise nach den damaligen Sprachgrenzen neu gezogen wurde, geschah im Westen das genaue Gegenteil, ebenso in Südtirol und mit Österreich, das sich 1918 in freier Entscheidung dem Deutschen Reich angeschlossen hatte, dann jedoch im Vertrag von St. Germain dazu gezwungen wurde, dies rückgängig zu machen, und obendrein noch mit einem Anschlussverbot belegt wurde. Das sind die nackten Tatsachen, an denen niemand etwas herumdeuteln kann. Wären damals die eigenen Ankündigungen, dass die Grenzen im Großen und Ganzen nach den Sprachgrenzen gezogen werden sollten, für alle Beteiligten durchgesetzt und freie Entscheidungen der Völker geachtet worden, hätte es keinen Hitler und keinen Zweiten Weltkrieg gegeben.
    Und jetzt halt! Ich weiß genau, was jetzt viele sagen/schreiben wollen, dass ich nämlich Adolf und die Nazis und ihre Taten verharmlosen wolle - nein, nein und nochmals nein! Diese untilgbare Schuld kann niemand löschen, aber sie rechtfertigt nicht, was gegen das Deutsche Volk an Unrecht begangen wurde. Und deshalb bin ich leidenschaftlich gegen alle Verbrechen und gegen jeden und alle, die sie begangen haben, aber auch gegen den deutschen "Geschichtsmasochismus" der letzten Jahrzehnte und gleichzeitig dafür, dass in den Schulen und in der öffentlichen Meinung künftig die ganze Wahrheit vermittelt und vertreten wird und die deutsche Politik endlich folgende Mindestforderungen erfüllt:
    1. Das Deutsche Volk muss über Art. 146 GG eine neue Verfassung bekommen, die nur von ihm erarbeitet wird.
    2. In der neuen Verfassung, ob sie nun Grundgesetz oder ausdrücklich Verfassung heißt, muss die Möglichkeit einer volksunmittelbaren Gesetzgebung auf Bundesebene verankert sein.
    3. Polen muss den verbliebenen deutschsprachigen Minderheiten auf seinem Gebiet eine weitgehende Autonomie gewähren und das Rückkehrrecht der Nachkommen der Vertriebenen und die Rückgabe enteigneter Grundstücke bzw., soweit nicht mehr möglich, zumindest eine angemessene Entschädigung garantieren; alles soweit diese Möglichkeiten nicht bereits durch die diesbezüglichen europäischen Abkommen und Verträge ermöglicht wird.
    4. Frankreich muss den zahlreichen Minderheiten auf seinem Staatsgebiet (Basken, Bretonen, Westflamen, Ostlothringer, Elsässer, Korsen, Katalonen (Roussillon) eine Autonomie geben, die mindestens der entspricht, die es für die deutschsprachigen Südtiroler und die deutschsprachigen Ostbelgier heute in verfassungsrechtlicher Verankerung in Belgien und Italien gibt.
    5. Die Siegermächte des Ersten und des Zweiten Weltkrieges müssen eine Erklärung abgeben, dass das Anschlussverbot für Österreich von 1920 und dann nochmals 1955 sowie die sonstigen damals getroffenen Regelungen rechtswidrig waren, soweit sie gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung verstießen.

    Dass diese Forderungen schwer durchsetzbar sein werden, ist klar! Es geht aber darum, dass das Deutsche Volk wieder mehr eigene mentale Stabilität gewinnt, dass der Welt eine weniger einseitige Sichtweise dieser Themen vermittelt wird. Diese Feststellungen und Forderungen müssen in die neue Verfassung geschrieben werden und zumindest als Politikrichtlinien dienen, die zwar vielleicht nur schwer oder gar nicht durchsetzbar sein mögen, aber die deutsche Politik verpflichten, stets auf ihr Verwirklichen hinzuarbeiten, und sei es nur dadurch, dass man die, die sie erfüllen sollen, stetig und ohne Nachlass mit ihnen konfrontiert - so wie das Grundgesetz die deutsche Politik bis 1990 verpflichtete, auf die deutsche Einheit hinzuarbeiten und dieses Ziel nicht aufzugeben. Denn seit 1989/90 wissen wir, dass sich der Wind ab und zu schnell drehen kann, selbst wenn man es sich bis kurz davor noch nicht einmal vorstellen kann - wenn uns also wieder einmal der "Mantel der Gechichte" einhüllen sollte, sollte die deutsche Politik darauf vorbereitet sein.


    Die Ostgebiete wenn auch von den jetzt lebenden versauten Generationen missachtet gar verachtet.

    Werden vielleicht von kommenden Generationen eingefordert und vielleicht so gar zurück geholt.

  5. #95
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Aloisius Beitrag anzeigen
    Nur noch mal zur Information: Eine Verfassung würde das Vorhandensein eines Friedensvertrages voraussetzen. Genau diesen hat Deutschland aber bis heute nicht. In den 1950er Jahren hatte die Sowjetunion den Entwurf eines Friedensvertrages erstellt, diesen konnte die damals junge DDR nicht realisieren, die Westallierten hatten was dagegen. Aber selber konnten oder wollten sie keinen Friedensvertrag anbieten. Auf diese Weise wurde ein Grundgesetz geschaffen, dass eine provisorische Verfassung darstellen sollte. Diese Tatsache wird heute immer wieder gerne aufgegriffen, und das GG auch als Verfassung bezeichnet, obwohl es niemals eine solche sein wird. Das war niemals geplant und ist auch nicht gewollt. Das GG als Verfassung zu Bezeichnen ist also nichts weiter als Augenwischerei und Volksverblödung, in Einheit mit gezielter Desinformation.
    Ich möchte mal wissen wo du das her hast. Eine Verfassung definiert sich allein über ihre Aufgabe, weder über ihren Namen, ihre Form, ihr Zustandekommen oder irgendwelche anderen Bedingungen.
    Es gibt nirgendwo bindende Regeln für Verfassungen, auch nicht im Völkerrecht. Es gibt Idealvorstellungen, jedoch muss eine Verfassung nicht diesen Vorstellungen entsprechen um eine Verfassung zu sein.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Und für die Jenigen, die deutschesprachige Seiten als große Verschwörung gegen den deutschen Bürger sehen, der Eintrag "[Links nur für registrierte Nutzer]" bei der renommierten Encyclopädia Britannica.

    Ein kleines Zitat von Seite 4 dieses Eintrages:
    More recently, other written constitutions, including the Basic Law of the Federal Republic of Germany and Italy’s republican constitution, provided explicitly for judicial review of the constitutionality of parliamentary legislation.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  6. #96
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, die Vertreibungen aus den Ostgebieten waren ein Verbrechen, dessen Zustandekommen angesichts der voran gegangenen deutschen Verbrechen zwar vielleicht erklär- und nachvollziehbar, aber zu keinem Zeitpunkt gerechtfertigt war, ...
    Einverstanden.

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Diese untilgbare Schuld kann niemand löschen, aber sie rechtfertigt nicht, was gegen das Deutsche Volk an Unrecht begangen wurde.
    Auch einverstanden.

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    1. Das Deutsche Volk muss über Art. 146 GG eine neue Verfassung bekommen, die nur von ihm erarbeitet wird und durch klare Regelungen das Deutsche Reich endgültig in die Bundesrepublik überführt und diese zu seinem Rechtsnachfolger macht.
    Überflüssig, da die Bundesrepublik Deutschland die heutige sachliche und rechtliche Verkörperung des deutschen Nationalstaates (früher auch mal als Deutsches Reich bekannt) ist.

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    2. In der neuen Verfassung, ob sie nun Grundgesetz oder ausdrücklich Verfassung heißt, muss die Möglichkeit einer volksunmittelbaren Gesetzgebung auf Bundesebene verankert sein.
    Darüber kann man ja reden, aber was das in diesem Zusammenhang hier soll, verstehe ich nicht. Mit den Außenbeziehungen Deutschlands hat das doch nichts zu tun.

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    3. Polen muss den verbliebenen deutschsprachigen Minderheiten auf seinem Gebiet eine weitgehende Autonomie gewähren und das Rückkehrrecht der Nachkommen der Vertriebenen und die Rückgabe enteigneter Grundstücke bzw., soweit nicht mehr möglich, zumindest eine angemessene Entschädigung garantieren; alles soweit diese Möglichkeiten nicht bereits durch die diesbezüglichen europäischen Abkommen und Verträge ermöglicht wird.
    Polen muss überhaupt nichts, nur weil es in einer deutschen Verfassung steht. Übrigens ist Polen heute Mitglied der EU - du hast dort völlige Niederlassungs- und Gewerbefreiheit. Wegen deiner Entschädigung wende dich vertrauensvoll ans zuständige polnische Gericht.

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    4. Frankreich muss den zahlreichen Minderheiten auf seinem Staatsgebiet (Basken, Bretonen, Westflamen, Ostlothringer, Elsässer, Korsen, Katalonen (Roussillon) eine Autonomie geben, die mindestens der entspricht, die es für die deutschsprachigen Südtiroler und die deutschsprachigen Ostbelgier heute in verfassungsrechtlicher Verankerung in Belgien und Italien gibt.
    Wie die Franzosen ihren Staat organisieren, geht ausschließlich sie selbst etwas an. Frankreich ist traditionell ein Zentralstaat, im Gegensatz zu Deutschland. Na und?

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    5. Die Siegermächte des Ersten und des Zweiten Weltkrieges müssen eine Erklärung abgeben, dass das Anschlussverbot für Österreich von 1920 und dann nochmals 1955 sowie die sonstigen damals getroffenen Regelungen rechtswidrig waren, soweit sie gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung verstießen.
    Na schön, und dann?

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Es geht aber darum, dass das Deutsche Volk wieder mehr eigene mentale Stabilität gewinnt, dass der Welt eine weniger einseitige Sichtweise dieser Themen vermittelt wird.
    Eine Verfassung ersetzt keinen Psychiater.

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Denn seit 1989/90 wissen wir, dass sich der Wind ab und zu schnell drehen kann, selbst wenn man es sich bis kurz davor noch nicht einmal vorstellen kann - wenn uns also wieder einmal der "Mantel der Gechichte" einhüllen sollte, sollte die deutsche Politik darauf vorbereitet sein.
    Aber vielleicht wollen die Italiener für die Varusschlacht entschädigt werden?

  7. #97
    GESPERRT
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Egal ob Grundgesetz oder Verfassung...die Ratten in Berlin machen eh was sie wollen von daher sind solche Stränge nach meiner Meinung nutzlos. Gerade beliefern die Berliner Massenmörder mit Waffen und sind mit Terroristen im Bunde. Und alles Grundgesetzkonform oder Verfassungskonform. Dazu dann die ganze Kohle die man den Banken gibt und und und...die Ratten on Berlin scheissen auf alles.

  8. #98
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Egal ob Grundgesetz oder Verfassung...die Ratten in Berlin machen eh was sie wollen von daher sind solche Stränge nach meiner Meinung nutzlos.
    Das ist zwar richtig, aber schon dadurch, dass andere dies lesen kann etwas bewirkt werden.
    Es gibt zwar auch Leute, die mit einem Provisorium leben wollen, warum auch immer....Motivation ....unklar
    Allerdings sind das wohl Angehörige der priveligierten Kaste....Beamte etc., die sich Gesetze zu ihren Gunsten geschaffen haben und diese nicht aufgeben wollen.
    So traurig alles ist, es wird eine Veränderung erst geben, wenn die Auswirkungen der idiotischen Politik zum Tragen kommen.
    Ich hoffe nur, dass beim System Neustart nicht Kräfte die Oberhand bekommen werden, die die bereits heute spürbare Wut in eine Richtung kanalisieren, die der Gewalt freien Lauf lässt.
    Meiner Meinung nach würde es reichen, die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages zu entsorgen.

  9. #99
    in memoriam Benutzerbild von Dardonthinis
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Wolf Fenrir Beitrag anzeigen
    Die Ostgebiete wenn auch von den jetzt lebenden versauten Generationen missachtet gar verachtet.


    Zitat Zitat von Wolf Fenrir Beitrag anzeigen
    Werden vielleicht von kommenden Generationen eingefordert und vielleicht so gar zurück geholt.
    Ja, einverstanden, wenn's ohne Krieg und Gewalt und wie 1989/90 geht und die dort aufgewachsenen heutigen Einwohner nicht wieder vertrieben werden sollen.
    Aber das wird überhaupt nur klappen, wenn wir bis dahin das Bewusstsein, den Auftrag und die Standhaftigkeit aufrecht erhalten.

  10. #100
    in memoriam Benutzerbild von Dardonthinis
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Überflüssig, da die Bundesrepublik Deutschland die heutige sachliche und rechtliche Verkörperung des deutschen Nationalstaates (früher auch mal als Deutsches Reich bekannt) ist.
    Na, also Du müsstest ja mitbekommen haben, dass das keinesfalls so klar und eindeutig ist und dass es durchaus verschiedene Meinungen dazu gibt.

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Darüber kann man ja reden, aber was das in diesem Zusammenhang hier soll, verstehe ich nicht. Mit den Außenbeziehungen Deutschlands hat das doch nichts zu tun.
    Wir sind hier doch im Themenstrang "Grundgesetz oder Verfassung", oder nicht, und da geht's halt nicht nur um die Außenbeziehungen.

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Polen muss überhaupt nichts, nur weil es in einer deutschen Verfassung steht. Übrigens ist Polen heute Mitglied der EU - du hast dort völlige Niederlassungs- und Gewerbefreiheit. Wegen deiner Entschädigung wende dich vertrauensvoll ans zuständige polnische Gericht.
    Deswegen habe ich ja den Vorbehalt gemacht, dass das nur gelten soll, soweit die genannten Ziele nicht schon mit den bestehenden europäischen Abkommen und Verträgen erreicht werden können.

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Wie die Franzosen ihren Staat organisieren, geht ausschließlich sie selbst etwas an. Frankreich ist traditionell ein Zentralstaat, im Gegensatz zu Deutschland. Na und?
    Nix da, und von wegen na und: Schon seit einiger Zeit wird darum gerungen, Menschenrechte global und gegen die Gebetsmühle der nationalen Souveränität und des Einmischens in innere Angelegenheiten durchzusetzen. Es gibt seit längerem die Regionalsprachen- und Minderheitenschutz-Abkommen des Europarats, dem Frankreich auch angehört. Aber ausgerechnet dieses Land, das sich gern als Erfinder der Demokratie und der Menschenrechte aufspielt, ist das einzige europäische Land, das diese Abkommen noch nicht anerkennt. Von Merkel wird immer wieder erwartet, dass sie bei Besuchen in Russland und China die Verletzung der Menschenrechte anspricht; dann soll sie es bitteschön auch mal tun, wenn sie wieder mal in Paris ist oder Hollande zu ihr nach Berlin kommt!

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Na schön, und dann? Eine Verfassung ersetzt keinen Psychiater.
    Es geht um Bewusstseinsbildung. Auch Du müsstest schon mitbekommen haben, welche teilweise bizarren Ergebnisse der anerzogene und politisch korrekte deutsche Geschichtsmasochismus hervor bringt und wie ignorant und kaltherzig dieser gegenüber den deutschen Opfern Krieges ist.

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Aber vielleicht wollen die Italiener für die Varusschlacht entschädigt werden?
    Ähh, moment mal: Wer drang damals von wo aus in welches Land ein? Lebten in dem Land Römer oder Germanen???

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