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Thema: Grundgesetz oder Verfassung ?

  1. #111
    in memoriam Benutzerbild von Dardonthinis
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Berechnungsbeispiel für Einstimmen-Wahlsystem mit gestärkter Personenwahl und trotzdem insgesamt nach den Verhältniswahl-Anteilen:

    Während es in Wirklichkeit 299 Wahlkreise sind, soll zum Vereinfachen der Berechnungen hier von 300 Wahlkreisen ausgegangen werden, außerdem von folgenden (vereinfachten) Wahlergebnissen:

    Liste A: 180 Direktmandate und 40 % Verhältniswahl-Anteil (VWA)
    Liste B: 90 Direktmandate und 25 % VWA
    Liste C: 18 Direktmandate und 15 % VWA
    Liste D: 9 Direktmandate und 10% VWA
    Liste E: 0 Direktmandate und 5 % VWA
    Liste U (unabhängige Kandidaten): 3 Direktmandate und 2 % VWA

    Direktmandat-Anteile der Listen an der Gesamtzahl der Direktmandate:

    Liste A: 180/300 = 60%
    Liste B: 90/300 = 30 %
    Liste C: 18/300 = 6 %
    Liste D: 9/300 = 3 %
    Liste E: 0/300 = 0%
    Liste U: 3/300 = 1%.

    Berechnen des Teilers zwischen Personen- und Verhältniswahl-Anteil:

    Liste A: 60/40 = 1,5
    Liste B: 30/25 = 1,2
    Liste C: 6/15 = 0,4
    Liste D: 3/10 = 0,3
    Liste E: 0/5 = 0,0
    Liste U: 1/2 = 0,5

    Liste A hat den größten Teiler; -> Gleichsetzen ihrer Direktmandate (180) mit ihrem Verhältniswahl-Anteil (40%)

    Verhältniswahl-Ausgleich:

    Liste A: 180/40x40 = 180 (180 Direktmandate, 0 WVA- bzw. Ausgleichsmandate)
    Liste B: 180/40x25 = 113 (90 Direktmandate, 23 Ausgleichsmandate; eigentlich 112,5, aber ab 0,5 aufgerundet)
    Liste C: 180/40x15 = 68 (18 Direktmandate, 50 Ausgleichsmandate)
    Liste D: 180/40x10 = 45 (9 Direktmandate, 36 Ausgleichsmandate)
    Liste E: 180/40x5 = 23 (0 Direktmandate, 23 Ausgleichsmandate)
    Liste U: 180/40x2 = 9 (3 Direktmandate, 6 Ausgleichsmandate).

    Gesamtzahl der Abgeordneten: 180+113+68+45+23+9 = 438 (gegenüber 622 im derzeitigen Bundestag)

    Zu Vereinfachungszwecken wird die Gesamtstimmenzahl für alle Listen auf 65,7 Millionen zu Grund gelegt. Geteilt durch die Gesamtzahl der Wahlkreise ergeben sich 65,7/300 = 0,219, also 219.000 Stimmen. Sonstige Listen, deren Kandidaten bundesweit insgesamt nicht mindestens 219.000 Stimmen erreicht haben, bleiben beim Verhältniswahl-Ausgleich unberücksichtigt und kommen nicht in den Bundestag.

    Das sind alle Berechnungen, die erforderlich sind; eine entsprechende Software könnte das Ergebnis binnen weniger Sekunden errechnen, sobald die Stimmzählergebnisse vorliegen. Dann bräuchten aus den Listen nur noch die Direktmandate herausgestrichen und die restlichen Sitze an die verbleibenden Kandidaten in absteigender Reihenfolge nach ihrer jeweiligen Gesamtstimmenzahl vergeben zu werden. Das könnte eine Software ebenfalls in wenigen Augenblicken erledigen.
    Geändert von Dardonthinis (27.02.2013 um 12:43 Uhr)

  2. #112
    Der mit den Wölfen Tanzt Benutzerbild von Wolf Fenrir
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Ja, das ist die Frage, für die ich natürlich auch keine Lösung habe. Aber das liegt in der Natur der Sache. Vor 1985 war es nahezu unvorstellbar, dass der Kalte Krieg durch einen Mann wie Gorbatschow ohne militärische Entscheidung beendet werden könnte, und noch Anfang 1989 war es ebenso nahezu unvorstellbar, dass es Ende 1990 die DDR nicht mehr geben und wir stattdessen das "Vereinte Deutschland" des 2+4-Vertrages haben würden. Wäre aber das Wiedervereinigungsgebot angesichts der zeitweise ja hoffnungslosen politische Lage schon Jahre oder Jahrzehnte davor aufgegeben worden, hätte es 1989/90 auch keine Wiedervereinigung gegeben.
    Und so kann man auch jetzt nicht wissen, ob es jemals eine Situation geben wird, wo gewissermaßen der nächste Schritt der Wiedervereinigung getan werden kann, so unvorstellbar es bis dahin erschienen sein mag, dass für die dabei zu beantwortenden Fragestellungen jemals eine Lösung gefunden werden könnte. Natürlich wird man dafür oft als Träumer bezeichnet (was man ja auch ist!), in die braune Ecke gedrängt oder mit Häme überschüttet - aber ohne Standhaftigkeitsprüfungen geht's halt auch nicht! Und jedes Diskussionsgefecht lädt ja den Entschlossenheitsakku und den Ausformulierungsgenerator wieder auf!
    Sehr gut kann ich alles unterstreichen !
    Lass diese Kleingeister und Verräter lachen , Träumer und Visionäre verändern die Welt nicht solche unterbelichteten gestalten...

  3. #113
    in memoriam Benutzerbild von Dardonthinis
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Wolf Fenrir Beitrag anzeigen
    Zja , wie das vielleicht einmal erreicht wird wer weiß ? Fest steht so lange es die BRD auf dem Boden Restdeutschlands gibt wird das nie geschehen !!!
    Wenn dann durch einen Nachfolgestaat der mit der BRD nichts zu tun hat.
    Auch wenn's Dir wahrscheinlich nicht gefällt: Ich will weder eine Rückkehr zum Deutschen Reich noch einen anderen die Bundesrepublik Deutschland ersetzenden Nachfolgestaat, sondern eine grundlegend reformierte Bundesrepublik - aber wirklich grundlegend!

    -> Neues Grundgesetz, Trennung von Staat und Kirchen, Trennung von Staat und Wirtschaft, Trennung von Real- und Finanzwirtschaft, Solidarität statt Kapitalismus, Genossenschaftsunternehmen statt Konzernen oder Staatskapitalismus, Zurückschrauben der Parteien auf das, was sie ursprünglich sein sollten, Herstellen einer strengen Gewaltenteilung, Demokratisierung der EU oder Austritt, Gleichberechtigung in der NATO oder Austritt, Neugestalten der Staatenwelt nach den Sprachgrenzen, Zusammenführen der Nationalstaaten zu Regionalgemeinschaften im Rahmen der EU, öffentliche statt privatisierte Daseinsvorsorge, Vergemeinschaftung der Pharmakonzerne, Rückumwandeln der Medienlandschaft in öffentliche Strukturen mit der Möglichkeit der gesetzlich garantierten Beteiligung privater Medien, Zurückdrängen des Einflusses der privaten, vor allem amerikanischen Medienkonzerne, Umkehren der Organisationsstrukturen in der Landwirtschaft statt zentralisierter Landwirtschaftsindustrie, möglichst naturbelassene und heimische Lebensmittelversorgung, Beteiligung aller, die Einkommen beziehen, nicht nur hauptsächlich der Arbeitseinkommen am Finanzieren des Sozialwesens, Schaffen und Vernetzen von Naturreservaten zum Sichern des Arten- und Lebensraumschutzes, Küstenschutz und Landgewinnungen als nationales Großprojekt angesichts steigenden Meeresspiegels, Massive Beteiligung an ziviler Raumfahrt zur Teilhabe an künftigen Rohstoff- und Energiequellen außerhalb der Erde, Energieversorgung ohne jegliche Abhängigkeiten von nicht inländischen Energiequellen, Weitestmögliches Ersetzen des Straßenfernverkehrs durch großtechnische Bahnverladungssysteme wie in der Schweiz und im Kanaltunnel, Überwinden der lähmenden Bedenkenträger-Mentalität sowie Technikfeindlichkeit, Subsidiarisieren statt Bürokratisieren der Gesellschaft, klare und entforstete Gesetzgebung statt neoliberaler Deregulierung, Schrittweises Umlegen der Einkommensteuer auf die Mehrwertsteuer, Drastisches Vereinfachen des Steuerrechts und Zusammenfassen in einem Steuergesetzbuch, Unterbinden der steuerlichen Gewinnverschiebungen internationaler Konzerne u.v.a.m.

  4. #114
    Der mit den Wölfen Tanzt Benutzerbild von Wolf Fenrir
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Auch wenn's Dir wahrscheinlich nicht gefällt: Ich will weder eine Rückkehr zum Deutschen Reich noch einen anderen die Bundesrepublik Deutschland ersetzenden Nachfolgestaat, sondern eine grundlegend reformierte Bundesrepublik - aber wirklich grundlegend!

    -> Neues Grundgesetz, Trennung von Staat und Kirchen, Trennung von Staat und Wirtschaft, Trennung von Real- und Finanzwirtschaft, Solidarität statt Kapitalismus, Genossenschaftsunternehmen statt Konzernen oder Staatskapitalismus, Zurückschrauben der Parteien auf das, was sie ursprünglich sein sollten, Herstellen einer strengen Gewaltenteilung, Demokratisierung der EU oder Austritt, Gleichberechtigung in der NATO oder Austritt, Neugestalten der Staatenwelt nach den Sprachgrenzen, Zusammenführen der Nationalstaaten zu Regionalgemeinschaften im Rahmen der EU, öffentliche statt privatisierte Daseinsvorsorge, Vergemeinschaftung der Pharmakonzerne, Rückumwandeln der Medienlandschaft in öffentliche Strukturen mit der Möglichkeit der gesetzlich garantierten Beteiligung privater Medien, Zurückdrängen des Einflusses der privaten, vor allem amerikanischen Medienkonzerne, Umkehren der Organisationsstrukturen in der Landwirtschaft statt zentralisierter Landwirtschaftsindustrie, möglichst naturbelassene und heimische Lebensmittelversorgung, Beteiligung aller, die Einkommen beziehen, nicht nur hauptsächlich der Arbeitseinkommen am Finanzieren des Sozialwesens, Schaffen und Vernetzen von Naturreservaten zum Sichern des Arten- und Lebensraumschutzes, Küstenschutz und Landgewinnungen als nationales Großprojekt angesichts steigenden Meeresspiegels, Massive Beteiligung an ziviler Raumfahrt zur Teilhabe an künftigen Rohstoff- und Energiequellen außerhalb der Erde, Energieversorgung ohne jegliche Abhängigkeiten von nicht inländischen Energiequellen, Weitestmögliches Ersetzen des Straßenfernverkehrs durch großtechnische Bahnverladungssysteme wie in der Schweiz und im Kanaltunnel, Überwinden der lähmenden Bedenkenträger-Mentalität sowie Technikfeindlichkeit, Subsidiarisieren statt Bürokratisieren der Gesellschaft, klare und entforstete Gesetzgebung statt neoliberaler Deregulierung, Schrittweises Umlegen der Einkommensteuer auf die Mehrwertsteuer, Drastisches Vereinfachen des Steuerrechts und Zusammenfassen in einem Steuergesetzbuch, Unterbinden der steuerlichen Gewinnverschiebungen internationaler Konzerne u.v.a.m.
    Ich glaube die Rückkehr zum Deutschen Reich wäre einfacher als das die BRD so umgewandelt werden könnte.

  5. #115
    Gesindel Benutzerbild von Sherpa
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Na ja, man muss ja nicht die großen "Volksparteien" wählen, der Wahlzettel ist lang genug. Wenn die Leute es dennoch tun, wirst du das wohl akzeptieren müssen. Oder ist eine Wahl erst dann in Ordnung, wenn dir das Ergebnis passt?
    Für mich natürlich ja.

    Sehen wir es doch mal so:
    Wir können natürlich auch eine Partei wählen, die nicht zum Kartell der „Volksparteien“ gehört. Dem Wahlvolk wird aber immer wieder suggeriert: Wenn Du eine kleine Partei wählst, ist Deine Stimme verloren. Die meisten der mündigen Bürger glauben das, sogar politisch interessierte User schreiben das manchmal in Foren. Daraus wird also nichts.

    Theoretisch kann Bürger X selbst eine Partei gründen, die bekannt machen, mit seinen Anhängern in den Wahlkampf ziehen und ins Parlament einziehen oder gar die Macht übernehmen.

    Und wie sieht das in der Praxis aus?
    Letztes erfolgreiches Beispiel waren die Grünen. Dann verbündeten sich alle etablierten Parteien zumindest in EINER Forderung: Andere nicht an die Krippe!
    Und das ging so: Das Wahlgesetz wurde so wasserdicht gemacht, daß viele unzufriedene Bürger von vornherein kapitulieren. Weißt Du, was es heißt, Unterstützungsunterschriften zu sammeln, noch dazu, wenn diese Partei von den anderen schon verteufelt wird?

    Denn die Massenmedien spielen in unserer „Demokratie“ eine unrühmliche Rolle. Wer sie nicht hinter sich hat, hat schon verloren. Komm‘ jetzt nicht mit den Piraten. Auch die hatten zu Beginn immer eine gute Presse, vermutlich auch deshalb, weil die NPD damals in den Kommunen gute Wahlergebnisse hatte.
    Heute werden zwar ab und zu noch Piraten zu Quasselrunden eingeladen, aber insgesamt sind sie nun auch auf dem absteigenden Ast.

    Wenn es um Wahlen geht, müssen wir Kommunalwahlen natürlich anders sehen. Da werden Personen gewählt, die in ihrer Gegend oft bekannt sind.
    Parteien spielen da nicht DIE Rolle. Sogar ich habe unseren SPD-Bürgermeister gewählt.

    Es gibt auch oft parteilose Bürgermeister. Aber wie sieht es mit Parteilosen in Parlamenten und Regierungen aus? Theoretisch kann sich jeder „normale“ Bürger als Kandidat um ein Mandat bewerben. Aber dazu müßte er fast Millionär sein. Otto Normalverbraucher könnte keinen Wahlkampf finanzieren. Er braucht also die Parteien. Und die Medien! Die kriegt er aber nicht. Wenn die kleinen Parteien sich zu Bundestagswahlen vorstellen dürfen: Im TV max. 20 Minuten, in den Printmedien auch nur kurz.

    Wer also ernsthafte Absichten hat, in der oder mit der Politik was zu verändern, muß sich den „Volksparteien“ andienen. Und wird, ist er ehrlich, enttäuscht werden.

    Und deshalb wird es in unserer verlogenen „Demokratie“ so bleiben, daß der Souverän nichts zu sagen hat. Er kann seine tonangebenden Politiker nicht abwählen, weil die immer einen sicheren Listenplatz haben, also Monate vor der Wahl schon „gewählt“ sind!
    "Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepass, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert" (tschechischer Präsident Milos Zeman)

  6. #116
    Gesindel Benutzerbild von Sherpa
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Richtig; das ist einer der zahlreichen kapitalen Fehler, die das Grundgesetz hat oder zulässt. Die Grundzüge des Wahlrechts müssten eben in der Verfassung bzw. im Grundgesetz geregelt werden, damit es nicht der parteipolitischen Disposition durch wechselnde einfachgesetzliche Mehrheiten unterliegt. Dass wir ein gemischtes Personen- und Verhältniswahlrecht, ein Parteilisten-System, ein Erst- und Zweitstimmen-System, eine 5 %-Klausel u.a. haben, steht alles nur im Bundeswahlgesetz und kann durch jede wechselnde Bundestagsmehrheit wieder geändert werden. Das Bundesverfassungsgericht kann nur eingreifen, wenn, wie kürzlich geschehen, eine aktuelle Regierungsmehrheit mal gegen einen der wenigen im Grundgesetz festgeschriebenen Wahlrechtsgrundsätze verstößt; in diesem Fall gegen den Grundsatz der "gleichen" Wahl, also der Gleichheit des Stimmengewichts verstößt.

    Habe aber ein Angebot zu machen in Gestalt eines Auszugs aus meinen Verfassungsreform-Entwurf ([Links nur für registrierte Nutzer] -> Verfassungsreform für Deutschland -> Art. 105, 105a GG-1990):...
    So richtig kann ich mich damit auch nicht anfreunden.
    Ich fände ein ganz einfaches, von mir aus primitives Wahlgesetz besser:

    Angenommen, es sollen 500 Leute gewählt werden. Von mir aus sogar mit Unterstützungsunterschriften als Voraussetzung, damit die Sache nicht ausufert. Also Deutschland in etwa 500 gleichgroße (an Zahl) Wahlkreise aufteilen. Und wer „seinen“ Wahlkreis gewinnt, ist gewählt. Da hat dann jeder Kandidat und jede Partei die gleiche Chance. Nach der Wahl werden sich dann die Parteimitglieder in ihren Parteien als Fraktion finden und die „Freien“ sich diesen oder eigenen Faktionen anschließen.

    Ich bin überzeugt, daß viele Politiker, die heute über die Listen in die Ämter kommen, sich dann endlich einen anderen Job suchen müssen.
    "Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepass, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert" (tschechischer Präsident Milos Zeman)

  7. #117
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Sherpa Beitrag anzeigen
    Sehen wir es doch mal so:
    Wir können natürlich auch eine Partei wählen, die nicht zum Kartell der „Volksparteien“ gehört. Dem Wahlvolk wird aber immer wieder suggeriert: Wenn Du eine kleine Partei wählst, ist Deine Stimme verloren. Die meisten der mündigen Bürger glauben das, sogar politisch interessierte User schreiben das manchmal in Foren. Daraus wird also nichts.

    Theoretisch kann Bürger X selbst eine Partei gründen, die bekannt machen, mit seinen Anhängern in den Wahlkampf ziehen und ins Parlament einziehen oder gar die Macht übernehmen.

    Und wie sieht das in der Praxis aus?
    Letztes erfolgreiches Beispiel waren die Grünen.
    Nein, da waren noch die Linken. Es soll sogar Leute geben, die die FDP wählen. Und eine Reihe anderer Parteien, die in die Landtage eingezogen sind. Wenn die meist nicht lange da geblieben sind, dann darum, weil die Wähler nicht zufrieden waren. Ins Parlament zu kommen ist leichter als sich da zu etablieren.

  8. #118
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Sherpa Beitrag anzeigen
    Ich fände ein ganz einfaches, von mir aus primitives Wahlgesetz besser:

    Angenommen, es sollen 500 Leute gewählt werden. Von mir aus sogar mit Unterstützungsunterschriften als Voraussetzung, damit die Sache nicht ausufert. Also Deutschland in etwa 500 gleichgroße (an Zahl) Wahlkreise aufteilen. Und wer „seinen“ Wahlkreis gewinnt, ist gewählt. Da hat dann jeder Kandidat und jede Partei die gleiche Chance.
    Also, das Vereinigte Königreich hat dieses ideale Wahlrecht schon!

  9. #119
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Sherpa Beitrag anzeigen
    Ich fände ein ganz einfaches, von mir aus primitives Wahlgesetz besser:

    Angenommen, es sollen 500 Leute gewählt werden. Von mir aus sogar mit Unterstützungsunterschriften als Voraussetzung, damit die Sache nicht ausufert. Also Deutschland in etwa 500 gleichgroße (an Zahl) Wahlkreise aufteilen. Und wer „seinen“ Wahlkreis gewinnt, ist gewählt. Da hat dann jeder Kandidat und jede Partei die gleiche Chance. Nach der Wahl werden sich dann die Parteimitglieder in ihren Parteien als Fraktion finden und die „Freien“ sich diesen oder eigenen Faktionen anschließen.
    Die Versuchung, ein ganz "einfaches" Wahlrecht zu schaffen, ist natürlich groß! Die Extreme sind das britische Mehrheitswahlrecht (immer nur der Wahlkreisgewinner kommt ins Parlament) und das reine Verhältniswahlrecht, das wir in der Weimarer Republik hatten (das System neigte zu Zersplitterungen).
    Darum wurde ja in der Bundesrepublik Deutschland ein Mischsystem eingeführt, aber in einer Form, die so kompliziert ist, dass nicht nur einmal das Bundesverfassungsgericht eingreifen musste und das mit der 5%-Klausel die Stimmengewichtungen verzerrt, Überhangmandate zustand bringt und dadurch Ausgleichsmandate erforderlich macht, was insgesamt das Parlament sehr stark aufblähen kann. Das für die Bundestagswahl 2013 geltende, auf Druck des Bundesverfassungsgerichts zustand gekommene Wahlrecht könnte je nach dem, wie die Wahlergebnisse aussehen, dazu führen, dass der nächste Bundestag insgesamt mehr als 700 Abgeordnetensitze hat.

    Das reine Mehrheitswahlrecht kann dazu führen, dass eine Partei den größten Teil der Abgeordnetensitze gewinnt, obwohl sie vielleicht weniger als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen erhalten hat. Bei der Bundestagswahl 2009 gewann die CDU/CSU 33,8 % aller abgegebenen gültigen Stimmen, aber 194 der 299 Wahlkreise; das wäre bei einem Mehrheitswahlrecht fast eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit gewesen. Was da passieren kann, hat man ja in Ungarn gesehen. Es ist aber auch schon vorgekommen, dass bei uns in Landtagswahlen eine Partei alle oder fast alle Wahlkreise gewonnen hat, besonders die CDU in Baden-Württemberg oder die CSU in Bayern. Nach dem Mehrheitswahlrecht hätten alle anderen Parteien dann gar keine oder nur eine Handvoll Sitze gewonnen, und die Mehrheitspartei hätte nach Lust und Laune die Landesverfassung ändern können.

    Deshalb halte ich ein Mischsystem für die beste Lösung. Aber es muss natürlich nicht die hyperkomplizierte und die die Gesamtzahl aller Bundestagsmandate auf mehr als das Doppelte aufblähende Regelung, die wir zur Zeit haben, sein.

  10. #120
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Die Versuchung, ein ganz "einfaches" Wahlrecht zu schaffen, ist natürlich groß! Die Extreme sind das britische Mehrheitswahlrecht (immer nur der Wahlkreisgewinner kommt ins Parlament) und das reine Verhältniswahlrecht, das wir in der Weimarer Republik hatten (das System neigte zu Zersplitterungen).
    Darum wurde ja in der Bundesrepublik Deutschland ein Mischsystem eingeführt, aber in einer Form, die so kompliziert ist, dass nicht nur einmal das Bundesverfassungsgericht eingreifen musste und das mit der 5%-Klausel die Stimmengewichtungen verzerrt, Überhangmandate zustand bringt und dadurch Ausgleichsmandate erforderlich macht, was insgesamt das Parlament sehr stark aufblähen kann. Das für die Bundestagswahl 2013 geltende, auf Druck des Bundesverfassungsgerichts zustand gekommene Wahlrecht könnte je nach dem, wie die Wahlergebnisse aussehen, dazu führen, dass der nächste Bundestag insgesamt mehr als 700 Abgeordnetensitze hat.

    Das reine Mehrheitswahlrecht kann dazu führen, dass eine Partei den größten Teil der Abgeordnetensitze gewinnt, obwohl sie vielleicht weniger als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen erhalten hat. Bei der Bundestagswahl 2009 gewann die CDU/CSU 33,8 % aller abgegebenen gültigen Stimmen, aber 194 der 299 Wahlkreise; das wäre bei einem Mehrheitswahlrecht fast eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit gewesen. Was da passieren kann, hat man ja in Ungarn gesehen. Es ist aber auch schon vorgekommen, dass bei uns in Landtagswahlen eine Partei alle oder fast alle Wahlkreise gewonnen hat, besonders die CDU in Baden-Württemberg oder die CSU in Bayern. Nach dem Mehrheitswahlrecht hätten alle anderen Parteien dann gar keine oder nur eine Handvoll Sitze gewonnen, und die Mehrheitspartei hätte nach Lust und Laune die Landesverfassung ändern können.

    Deshalb halte ich ein Mischsystem für die beste Lösung. Aber es muss natürlich nicht die hyperkomplizierte und die die Gesamtzahl aller Bundestagsmandate auf mehr als das Doppelte aufblähende Regelung, die wir zur Zeit haben, sein.
    Nun es gibt keine perfektes Mischsystem, das ist die Natur der Sache. Unabhängig von der Komplexität des jetzigen Systems, gibt es ein weiteren Nachteil, das Haupaugenmerkt liegt auf der Repräsentation des politischen Stimmungsbildes in der Bevölkerung und viel weniger auf der für einen Volksvertreter zwingenden Bindung zwischen ihm und dem Bürger. Beide Punkte sind wichtig, nur sollte die Gewichtung umgekehrt sein:

    Folgendes halte ich für besser:
    Die Sitze des Bundestages werden je zu Hälfte nach dem Mehrheitswahlsystem und nach dem Verhältniswahlsystem verteilt. Bei 600 Sitzen:
    300 Sitze an Direktkanidaten
    300 Sitze nach dem Ergebnis der Verhältniswahl verteilt.

    Zusätzlich gilt folgendes,

    - wer sich für ein Direktmandat bewirbt, kann nicht mehr über die Liste der Verhältniswahl in den Bundestag einziehen.
    - zum Bundeskanzler kann nur gewählt werden, wer als Direktmandatsträger in den Bundestag eingezogen ist.

    Das System mag auf den ersten Blick zur einer schwierigeren Entscheidungsfindung im Parlament führen und es mag sein, das es für kleinere Parteien noch schwieriger wird ins Parlament einzuziehen, jedoch ist die Entscheidungsfindung wesenlich näher am Bürgerwillen, als sie jetzt ist.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

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