+ Auf Thema antworten
Seite 2 von 21 ErsteErste 1 2 3 4 5 6 12 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 11 bis 20 von 206

Thema: Grundgesetz oder Verfassung ?

  1. #11
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
    Registriert seit
    18.06.2006
    Ort
    Freiluftanstalt
    Beiträge
    61.217

    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Ob ohne jegliche Befugnis nun ein "Grundgesetz" oder eine "Verfassung" verabschiedet wird von einem "Kontrollrat", einem "Parlamentarischen Rat", einer "Nationalversammlung", einem "Volk" oder ein paar "Fürsten" ist grundsätzlich sowieso erstmal schnuppe, denn dürfen tut's keiner von denen. (Woher auch?)

    Aus rein praktischen Gründen ist die Fürstenverfassung vorzuziehen, denn erstens macht die einem nicht vor, was zu melden zu haben und zwotens weiss man genau, gegen wen man vorzugehen hat, um die Verfassungsordnung zu ändern.
    Eine sog. "Demokratie" hat diese Vorteile nicht.

  2. #12
    in memoriam Benutzerbild von Dardonthinis
    Registriert seit
    11.11.2012
    Ort
    Mittelbaden
    Beiträge
    449

    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Das BVerG hat etwas weiterentwickelt? Ja, es hat die im GG festgehaltene Rechtsschutzgarantie abgeschafft. Bei offensichtlich gerechtfertigten Beschwerden setzen sich drei Rotkäppchen hin und verweigern die Annahme......und weil sich alle drei einig sind, begründen sie das auch nicht.
    Das BVerfG ist, auch wenn es eine Ebene höher steht als die "normalen" Gerichte, trotzdem ebenso an die Vorgaben des Gesetzgebers gebunden - was dieser verlangt oder zulässt, ist bindend für Verwaltung und Rechtsprechung, zu der auch die Verfassungsrechtsprechung gehört. Deine Vorwürfe müssten sich also nicht gegen das BVerfG, sondern gegen den Gesetzgeber, also den Bundestag und in festgelegten Fällen auch den Bundesrat richten. Der Gesetzgeber hat unter anderem die Hürde des zuvor bei den Fachgerichten erschöpften Rechtswegs eingeführt, ebenso auch die Möglichkeit, in bestimmten Fällen Verfassungsbeschwerden erst gar nicht anzunehmen; hätte der Gesetzgeber das nicht erlaubt, könnte es das BVerfG auch nicht tun.
    Darüber, dass in dieser Weise - nicht nur in der Verfassungsgerichtsbarkeit - die Rechtsweggewährleistung des Grundgesetzes teilweise schon erheblich eingeschränkt wurde, dürften wir uns einig sein; lass' uns deshalb überlegen, was getan werden könnte und müsste, um das rückgängig zu machen!

  3. #13
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
    Registriert seit
    09.08.2012
    Beiträge
    23.496

    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Wir würden nichts erreichen, denn die urchsetzung der im GG verankerten Rechte würde das "Wohlbefinden" der Politiker und ihrer Parteien stören.
    Zum Erfolg könnte letztlich nur der bewaffnete Widerstand führen....oder, was ich erwarte, die kommende Krise.
    Jeder, der sich mit dem System auseinandersetzt, weiss, Rechtstaat war gestern...

  4. #14
    Mitglied Benutzerbild von DerHeide
    Registriert seit
    25.12.2012
    Beiträge
    383

    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Korgan Beitrag anzeigen
    Wundert mich nicht besonders. Schliesslich ist die BRD ein Ergebniss des zweiten Weltkrieges, ein Marionettenstaat der Hauptsiegermacht USA. Somit ist es klar das die Macht ihres obersten Vertreters beschränkt ist. Will mal nicht glauben das der Brandt so naiv war, anzunehmen das er einen souveränen Staat führt. Wird ihm wohl klar gewesen sein müssen, das er letztlich das tun muss was die Sieger für richtig halten.
    Das Grundgesetz hatte ursprünglich auch nur den Zweck das Leben in Deutschland nach dem Kriege wieder in einigermassen geordnete Bahnen zu lenken, so wie Carlo Schmidt, der wesenlicht am GG mitarbeitete, das ausgeführt hat.
    Eine Verfassung muss immer vom Volke abgesegnet werden, darum ist das GG auch keine Verfassung und sollte es auch nie sein.
    Deutschland hat den Krieg nicht verloren. Das Militär hat nur kapituliert. Die Vereinigung mit einen Teil der SBZ bedeutet noch nicht, dass die Einheit der Deutschen vollzogen wurde. Deshalb kann die BR Deutschland nicht souverän sein, solange deutsche Länder und Siedlungsgebiete unter fremder Herrschaft stehen. Die Bundesregierung kann nur von sich sagen, dass sie das deutsche Volk verwalten darf. Dies gilt aber auch für fast alle anderen Nationen. Als souverän kann nur gelten, wer die Macht hat, mit militärischen Mitteln seine Interessen durchzusetzen. Dazu gehören neben den U.S.A., die Russische Föderation, die Volksrepublik China und noch das Britische (Schrumpf)-Empire. Jeder dieser Staaten hat die Macht, jeden Staat in seinen Einflussbereich jederzeit zu überfallen (Grenada), um seine Interessen durchzusetzen ohne dass diese Staaten unfrei, undemokratisch sein müssten. Selbst Frankreich, würde es in Haiti einmarschieren, würden eine Kriegserklärung durch die U.S.A. riskieren. Unter diesen vier Nationen (die VR China rechne ich dazu, weil die anderen drei Nationen nichts unternehmen werden, weil die VR heute in der Lage ist mit entsprechenden Waffen großen Schaden anzurichten) tummeln sich Nordkorea, Indien, Pakistan, Brasilien, Israel und Frankreich (wegen der Atombombe) und Australien, Neuseeland und Kanada (wegen der Zugehörigkeit zur Britischen Krone) die machen können was sie wollen, solange sie nicht die oberen vier gefährden. Alles was darunter kommt, leider auch Deutschland, steht unter ständiger Beobachtung und darf sich politisch und militärisch nichts erlauben. Sie riskieren immer eine Kriegserklärung mindestens von einer der vier Nationen. Da wir und fast 200 andere Nationen militärisch nichts zu Kamellen haben, ist es für die Zukunft wichtig, durch hochintelligente Diplomaten (haben aber niemanden), die Welt so zu organisieren, dass Nationen wie Rußland und die U.S.A zerfallen (das Britische Empire ist ja nur noch eine Phantasie), damit das Kräfteverhältnis neu gemischt werden kann. Dies wird China als homogene Masse (kaum teilbar) sicherlich übernehmen können, das kann Europa wenn es eine Einheit unter einer Führung findet sein, das können Staaten wie Indien und Brasilien sein. Wir werden es vielleicht nicht erleben aber dieser Prozess läuft immer wieder und weiter und niemand kann dies aufhalten.

  5. #15
    Mitglied
    Registriert seit
    16.07.2009
    Beiträge
    8.973

    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von DerHeide Beitrag anzeigen
    Deutschland hat den Krieg nicht verloren. Das Militär hat nur kapituliert.
    Warum wohl?

  6. #16
    in memoriam Benutzerbild von Dardonthinis
    Registriert seit
    11.11.2012
    Ort
    Mittelbaden
    Beiträge
    449

    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von DerHeide Beitrag anzeigen
    Deutschland hat den Krieg nicht verloren. Das Militär hat nur kapituliert. Die Vereinigung mit einen Teil der SBZ bedeutet noch nicht, dass die Einheit der Deutschen vollzogen wurde. Deshalb kann die BR Deutschland nicht souverän sein, solange deutsche Länder und Siedlungsgebiete unter fremder Herrschaft stehen.
    Das Militär hat kapituliert, weil es den Krieg verloren hat - damit hat Deutschland den Krieg verloren; dass das Militär kapituliert hat, ist aber von Bedeutung für die vieldiskutierte Frage, ob durch die Kapitulation das Deutsche Reich aufgehört hat, zu existieren, und ob die Bundesrepublik Deutschland ein Nachfolgestaat des Deutschen Reichs ist. Beides ist zu verneinen, denn sogar das Bundesverfassungsgericht hat sich bekanntermaßen verneinend zu diesen Fragen geäußert.

    Die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland ist nicht deshalb eingeschränkt, weil ehemals staatsrechtlich deutsche oder deutsch besiedelte Gebiete heute unter fremdsprachiger Staatshoheit stehen. Sie hat nur den grundlegenden Mangel, dass sich ihre Souveränität noch immer auf den Willen der ehemaligen Westalliierten gründet und das Deutsche Volk nie gefragt wurde, ob es diesen Staat haben will, wie er aufgebaut sein soll, ob er die Existenz des Deutschen Reiches beenden und dessen Nachfolgestaat sein soll, ob das Grundgesetz weiterhin mit den katastrophalen Mängeln im Bereich der Gewaltenteilung, des Wahlsystems, des Naturschutzes, der Wirtschaftsordnung (die von Heiner Geißler offen als pervers bezeichnet wird und der er mittlerweile das Ziel "Solidarität statt Kapitalismus" entgegen gestellt hat!), der Staatsziele, der Außen- und Europapolitik u. a. unsere faktische Verfassung sein soll.

    Alle diese Fragen können nur durch einen Volksaufstand gelöst werden, aber nicht einen mit Pulver und Blei, sondern einen wie die friedliche Revolution in der DDR 1989. Aber dazu müsste die gesamtdeutsche Bevölkerung endlich ihren A.... in die Höhe bekommen, müsste die Politik in neuen Millionen-Montagsdemonstrationen an neue Runde Tische und dazu zwingen, eine vom Volk ausgehende Verfassung zu erlassen, die nur vom Volk und sonst von niemandem in einer Volksabstimmung beschlossen wird und das Grundgesetz über Artikel 146 GG ablöst. Ein anderer Weg wäre der Aufbau einer Partei, die sich alle diese Ziele ins Programm schreibt und im Gegensatz zu den bestehenden Parteien ihre Strukturen so organisiert, dass ein realpolitisches Abweichen von den Zielen unmöglich gemacht wird. Eine solche Partei müsste dann auf Bundesebene mindestens in die Alleinregierung kommen, möglicherweise aber auch sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat verfassungsändernde Mehrheiten erreichen, weil es umstritten ist, ob über Art. 146 GG das Grundgesetz durch ein mit absoluter Mehrheit beschlossenes Gesetz durch eine neue Verfassung ersetzt werden kann oder ob auch dafür verfassungsändernde (Zweidrittel-) Mehrheiten erforderlich sind.
    Du kannst es Dir also aussuchen, was Dir lieber ist.

    Eine eher gangbarer dritter Weg könnte sein, dass entweder die vorhandenen Parteien durch ihre Mitglieder dazu gezwungen werden, die Möglichkeit der (unmittelbaren) Gesetzgebung durch Volksabstimmungen auf Bundesebene einzuführen, oder dass eine Partei aufgebaut wird, die dieses Ziel anstrebt und bei der auch gesichert ist, dass sie nicht davon abweicht. Wenn das einmal erreicht wäre, könnte die Bevölkerung danach selbst die genannten und alle anderen Mängel des Grundgesetzes beheben und dieses auch durch eine neue Verfassung ersetzen.
    Das formelle Ersetzen des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung würde ich persönlich aber nicht für erforderlich halten, denn ein solcher "großer Wurf" erfordert wesentlich mehr Aufwand als ein beschriebenes schrittweises Vorgehen, das durch das Schaffen des dazu notwendigen "Handwerkszeugs" (gesetzgebende Volksabstimmungen auch auf Bundesebene) in Gang gesetzt werden könnte und durch das nach und nach alle genannten Mängel des Grundgesetzes behoben, seine Lücken gefüllt und im Zuge dessen auch die grundlegenden staatsrechtlichen Fragen geklärt werden können, ob nämlich die Bundesrepublik Deutschland Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs werden soll, ob das Deutsche Volk beschließt, die Existenz des Deutschen Reichs auch staatsrechtlich zu beenden oder nicht, ob es den 2+4-Vertrag von 1990 als Friedensvertrag anerkennen will oder nicht, ob ein anderer Friedensvertrag angestrebt werden soll, ob die Abtrennung der Ostgebiete und die Vertreibung der Deutschen aus diesen Gebieten endgültig anerkannt werden soll, ob die frankophile, um nicht zu sagen "frankogeile" Außenpolitik fortgesetzt werden oder "unter Freunden" in Paris klar gemacht werden soll, dass es nicht länger akzeptiert werden kann, dass Frankreich den zahlreichen Minderheiten auf seinem Staatsgebiet (Basken, Bretonen, Westflamen, Lothringer, Elsässer, Korsen, Nizzaner, Katalonen) weiterhin stur ihr Recht auf Muttersprache vorenthält, indem es sich weigert, die Europarat-Abkommen zum Schutz von nationalen Minderheiten und Regionalsprachen anzuerkennen, ob weiter der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz faktische "Staatsreligion" sein und die volle Legitimation des Aussaugens der Realwirtschaft und des Volksvermögens durch die Finanzmärkte (Stichworte "Heuschrecken" und "shareholder value") erlaubt sein und das Deutsche Volk weiter verarmen soll, ob es den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten unter gröbstem Verstoß gegen die Gewaltenteilung weiter erlaubt sein soll, die EU-Gesetzgebung zu beherrschen, dem EU-Parlament tatsächliche gesetzgebende Rechte vorzuenthalten und über den Ministerrat EU-Verordnugnen und -Richtlinien zu erlassen, die dann gegenüber den nationalen Abnicker-Parlamenten und Bevölkerungen als vorrangiges Europarecht die nationale und demokratisch legitimierte Souveränität Schritt für Schritt aushebeln - und so vieles andere mehr! Man könnte sich da leicht in einen Rausch hinein schreiben!

    Demgegenüber ist es völlig bedeutungslos, ob unsere Verfassung nun "Grundgesetz" oder ausdrücklich "Verfassung" heißt. Es kommt nur darauf an, ob eine Verfassung die notwendigen Mindestbestandteile enthält, um eine Verfassung zu sein, egal wie sie bezeichnet wird. Für meinen Teil halte ich die Bezeichnung "Grundgesetz" sogar für besser, weil ihr Name gleichzeitig unmittelbar aussagt, was für eine Funktion sie hat. Ebenso halte die die Staatsbezeichnung "Bundesrepublik Deutschland" für sehr zutreffend, modern und um Längen besser wie das "Deutsche Reich"! Aber das mag Geschmackssache sein. Entscheidend und wichtig wäre allein der Inhalt des Grundgesetzes und der Staatsaufbau - alles andere sind Kindereien.

    Etwas ganz anderes: Bisher habe ich Deine "Reichsprofilkarte" nur über persönliche Nachrichten kommentiert. Da Du sie aber in aller Öffentlichkeit zur Schau stellst, sollte sie auch öffentlich diskutiert werden.
    Gegenüber einer früheren Karte hatte ich vor allem den Einwand gebracht, dass sie Gebiete umfasste, die auch vor dem Zweiten Weltkrieg nie deutschsprachig waren. Du hast sie dann geändert und durch die jetzige Fassung ersetzt. Aber was ist das denn jetzt? Noch immer ist Polen vereinnahmt, ebenso die auch früher nie deutschsprachigen Gebiete Tschechiens, also außerhalb des Sudetenlandes. Gleiches gilt für Südkärnten/Nordslowenien, die französischsprachigen Teile Elsass-Lothringens in der Gegend um Metz sowie für die dänischsprachigen Gebiete nördlich der heutigen deutsch-dänischen Grenze (Nordschleswig). Und dann die Innengliederung des Reichs, die Du aus verschiedenen Zeiten zusammengestückelt hast: Das ist ein selten dämlicher Humbug: Schlesien ist noch österreichisch - das war es aber nur bis ins 18. Jahrhundert. Demgegenüber sind die süddeutschen Staaten in der von Dir dargestellten Form erst im 19. Jahrhundert durch Napoleon geschaffen worden. Man könnte ja vielleicht darüber reden/schreiben, sich ein Deutsches Reich zu wünschen, das sich auf die deutschsprachigen Gebiete vor dem Zweiten Weltkrieg erstreckt, aber so ein Kuddelmuddel ist schlicht und einfach nur Schrott
    Geändert von Dardonthinis (15.02.2013 um 14:33 Uhr)

  7. #17
    Mitglied Benutzerbild von DerHeide
    Registriert seit
    25.12.2012
    Beiträge
    383

    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Gegenüber einer früheren Karte hatte ich vor allem den Einwand gebracht, dass sie Gebiete umfasste, die auch vor dem Zweiten Weltkrieg nie deutschsprachig waren. Du hast sie dann geändert und durch die jetzige Fassung ersetzt. Aber was ist das denn jetzt? Noch immer ist Polen vereinnahmt, ebenso die auch früher nie deutschsprachigen Gebiete Tschechiens, also außerhalb des Sudetenlandes. Gleiches gilt für Südkärnten/Nordslowenien, die französischsprachigen Teile Elsass-Lothringens in der Gegend um Metz sowie für die dänischsprachigen Gebiete nördlich der heutigen deutsch-dänischen Grenze (Nordschleswig). Und dann die Innengliederung des Reichs, die Du aus verschiedenen Zeiten zusammengestückelt hast: Das ist ein selten dämlicher Humbug: Schlesien ist noch österreichisch - das war es aber nur bis ins 18. Jahrhundert. Demgegenüber sind die süddeutschen Staaten in der von Dir dargestellten Form erst im 19. Jahrhundert durch Napoleon geschaffen worden. Man könnte ja vielleicht darüber reden/schreiben, sich ein Deutsches Reich zu wünschen, das sich auf die deutschsprachigen Gebiete vor dem Zweiten Weltkrieg erstreckt, aber so ein Kuddelmuddel ist schlicht und einfach nur Schrott
    Hatte ich auch schon einmal kundgetan. Da ein Deutschland in den Grenzen seiner kulturellen Begebenheiten nicht friedlich machbar ist, Russen, Polen, Tschechen, Franzosen, Belgier, Litauer und Dänen ihre Beute behalten möchten und keine Gespräche zulassen, kann es für Deutschland nur bedeuten, beim nächsten hoffentlich gewonnenen Krieg alles zu rauben, was möglich ist. Der Sieger macht die Musik. Deshalb könnten mich diese Nationen auch am Arsch lecken. Und wenn wir die Normandie zur Normannengau machen können, dann machen wir dies. Wenn wir aus Stalingrad/Wolgograd Wolgaburg machen können, dann machen wir das. Wenn Kurland wieder Deutsch ist, dann freuen wir uns. Wenn Dänemark, Schweden, Norwegen und Island Deutsche Provinzen sind, dann werden wir auch keinen Trauerflor tragen.

  8. #18
    in memoriam Benutzerbild von Dardonthinis
    Registriert seit
    11.11.2012
    Ort
    Mittelbaden
    Beiträge
    449

    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von DerHeide Beitrag anzeigen
    Hatte ich auch schon einmal kundgetan. Da ein Deutschland in den Grenzen seiner kulturellen Begebenheiten nicht friedlich machbar ist, Russen, Polen, Tschechen, Franzosen, Belgier, Litauer und Dänen ihre Beute behalten möchten und keine Gespräche zulassen, kann es für Deutschland nur bedeuten, beim nächsten hoffentlich gewonnenen Krieg alles zu rauben, was möglich ist. Der Sieger macht die Musik. Deshalb könnten mich diese Nationen auch am Arsch lecken. Und wenn wir die Normandie zur Normannengau machen können, dann machen wir dies. Wenn wir aus Stalingrad/Wolgograd Wolgaburg machen können, dann machen wir das. Wenn Kurland wieder Deutsch ist, dann freuen wir uns. Wenn Dänemark, Schweden, Norwegen und Island Deutsche Provinzen sind, dann werden wir auch keinen Trauerflor tragen.
    Wer ist wir? Kaiser Wilhelm II. war der Erste, der mit seinem psychopathischen Größenwahn genau das Gegenteil dessen erreichte, was er sich in den Kopf gesetzt hatte; Adolf war der Zweite, und nachdem der Dritte die Gelegenheit bekommen haben würde, genau den selben Schwachsinn zu verbreiten und damit auch wieder nur das Gegenteil dessen, was ihm vorschwebt, zu erreichen, hätte Deutschland wahrscheinlich nicht mehr das Glück wie 1949/90, überhaupt noch einmal als Staat in Erscheinung zu treten; auch den nächsten von Dir herbei gesehnten Krieg würde Deutschland verlieren, weil es wieder die ganze Welt gegen sich aufbringen würde. Dein Denken ist wie das eines starr und unabänderlich vorprogrammierten Roboters, das nicht zum Wahrnehmen der Wirklichkeit und zu keinerlei Gefühlsregungen imstand ist!

    Wenigstens habe ich Dich dazu gebracht, die Hosen 'runter zu lassen, damit man sieht, was Du wirklich denkst und bist!

  9. #19
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
    Registriert seit
    09.08.2012
    Beiträge
    23.496

    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Weil ein Volk sich eine Verfassung gibt, nicht eine Kommission.
    Und niemals kommt auf die Frage von der "Auftragsfraktion" eine Antwort. Tatsächlich hat von diesen "Herren" niemand eine Verfassungsbeschwerde geschrieben......uupps,
    wieso heisst das nicht GG-Beschwerde.........?
    Ein ständig geändertes und erweitertes Provisorium, um zu vermeiden, das Volk in Entscheidungen einzubeziehen?
    Prof. Schachtschneider hält das GG für ausreichend.... nicht alle teilen seinen Standpunkt.
    Er wird erleben, wie seine Beschwerden unter fragwürdigen Umständen vom BVerG abgebügelt werden....und dann wird auch er seine Meinung ändern müssen.
    Ohne einen Friedensvertrag, der den Abzug aller Besatzungstruppen vorsieht, wird Deutschland niemals souverän sein.
    Dann kann das Volk über eine neue Verfassung abstimmen.....geschrieben von Deutschen für Deutsche, ohne den immer noch allmächtigen Kontrollrat im Hintergrund.

  10. #20
    Mitglied Benutzerbild von DerHeide
    Registriert seit
    25.12.2012
    Beiträge
    383

    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Wer ist wir? Kaiser Wilhelm II. war der Erste, der mit seinem psychopathischen Größenwahn genau das Gegenteil dessen erreichte, was er sich in den Kopf gesetzt hatte; Adolf war der Zweite, und nachdem der Dritte die Gelegenheit bekommen haben würde, genau den selben Schwachsinn zu verbreiten und damit auch wieder nur das Gegenteil dessen, was ihm vorschwebt, zu erreichen, hätte Deutschland wahrscheinlich nicht mehr das Glück wie 1949/90, überhaupt noch einmal als Staat in Erscheinung zu treten; auch den nächsten von Dir herbei gesehnten Krieg würde Deutschland verlieren, weil es wieder die ganze Welt gegen sich aufbringen würde. Dein Denken ist wie das eines starr und unabänderlich vorprogrammierten Roboters, das nicht zum Wahrnehmen der Wirklichkeit und zu keinerlei Gefühlsregungen imstand ist!

    Wenigstens habe ich Dich dazu gebracht, die Hosen 'runter zu lassen, damit man sieht, was Du wirklich denkst und bist!
    Das ist wie bei den Christen vor über 1600 Jahren. Der Körper kann tot sein. Der Geist lebt weiter. Die Christen waren nichts. Und in wenigen Jahrhunderten bestimmten sie die Weltpolitik. Wir sind auch nichts. Aber unser Glaube wird Berge versetzen. Da können wir auch mit Hosenscheißer wie dich gut leben. Amerika war auch nichts und ist heute (noch) Weltmacht. Unsere Wiedergeburt wird über Europa kommen. Genau diese Bundesdeutsche Politik, die Deutschland zersetzen will, wird das Gegenteil erreichen und wir werden alle Europaer ins Deutsche Volk assimilieren. Auch wenn unsere Generationen in einigen Hunderten von Jahren nur noch Englisch sprechen, Deutschland lebt als Germany weiter. Das wird die Wiedergeburt eines großen einheitlichen germanischen Volkes werden.

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Grundgesetz und Verfassung
    Von Gehirnnutzer im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 18
    Letzter Beitrag: 26.08.2009, 13:55
  2. Grundgesetz oder Scharia? Skandinavien fast muslimisch
    Von Tratschtante im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 50
    Letzter Beitrag: 08.08.2007, 11:33
  3. Klärung: Ist das GG eine Verfassung oder nicht?
    Von Gehirnnutzer im Forum GG / Bürgerrechte / §§ / Recht und Gesetz
    Antworten: 93
    Letzter Beitrag: 03.08.2007, 01:08
  4. OMF-BRD und das Grundgesetz I
    Von KrascherHistory im Forum Geschichte / Hintergründe
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 01.08.2006, 21:02

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben