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Thema: Grundgesetz oder Verfassung ?

  1. #31
    in memoriam Benutzerbild von Dardonthinis
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von DerHeide Beitrag anzeigen
    So weit sind wir nicht auseinander. Das wollen wir auch. Dazu bedarf es aber, dass das Selbstbestimmungsrecht der Völker verwirklicht wird und getanes Unrecht rückgängig gemacht wird. Nur die Realität sieht anders aus. Amerikaner werden den Indianern keine Unabhängigkeit geben genauso wie Russen ihre 200 Völker weiter im Bann halten. Das Unrecht an Deutsche oder besser gesagt an Sudetendeutsche, Schlesier, Pommern und Preußen wird friedlich auch nicht wiedergutgemacht und Franzosen werden auch nicht auf Elsaß-Lothringen verzichten. Deshalb muss jedem klar sein, dass eine Änderung des status quo nur über ein Krieg geht. Und die Welt hat sich immer verändert und wird sich verändern. Mir wäre es auch lieber gewesen, wir hätten Wilhelm II beseitigt und in der Verfassung geschrieben, dass jeglicher Angriffkrieg verboten ist. 1914 brauchten wir keinen Krieg (deshalb ist auch eine Kriegsschuld nicht diskutierbar weil die Führung mit dem Kaiser Schuld gegenüber dem Deutschen Volk hat), ..... Vieles hätte friedlich umgesetzt werden können. Wie es heute mit Europa ist. Nur eins muss der heutigen Welt auch klar sein. Wenn die Mächte dieser Weltordnung sich nicht zu einer Friedensordnung bewegen ..... und wir Deutschen irgendwann unser Recht und unsere Macht zurückholen, dass wir dann auch keine Gnade mehr kennen werden.
    Nochmal: Wer ist "Wir"? Und dann: keine Gnade mit wem? - nicht mit den Völkern oder nicht mit jeweiligen Machthabern, die sich das alles haben zuschulden kommen lassen? Zu Deinen Gunsten gehe ich vorerst mal davon aus, dass das nur eine rhetorische Frage ist.

    Du hast insofern recht, als Du feststellst, dass die aufgezählten Unrechtstaten und ihre Folgen von den Mächten, auf deren Konto sie jeweils gehen, wohl kaum freiwillig rückgängig gemacht werden dürften. Meiner Auffassung nach müsste unsere Bundesregierung dazu gezwungen werden, endlich den vorherrschenden Geschichtsmasochismus zu beenden und die bisher stets unter den Teppich gekehrten Unrechtstaten und Verbrechen gegen die Deutschen am Ende des Zweiten Weltkriegs und danach auch mal anzusprechen und eben auch Wiedergutmachungen einzufordern, letztenendes auch vor internationalen Gerichten, denn die im Namen des Deutschen Volkes begangenen Verbrechen haben zwar als Racheakte vielleicht nachvollziehbare Verbrechen an Deutschen hervor gerufen, sind aber dadurch kein bisschen gerechtfertigt und müssen genau so behandelt und geahndet werden! Dazu gehört auch, dass die betroffenen Staaten ihre freundschaftliche Verbundenheit nicht daran knüpfen, dass das Deutsche Volk diese Themen weiterhin nicht anspricht, geschweige denn ihre rechtliche Aufarbeitung einfordert, so wie zu Recht der Nationalsozialismus und der DDR-Staat aufgearbeitet worden sind.

    Aber: Wäre 1989/90 so vorgegangen worden, hätte es keinen DDR-Beitritt zur Bundesrepublik gegeben! Es ist mir klar, dass man sich entscheiden muss, was einem für die damalige Zeit lieber gewesen wäre. Ich war nie ein Freund von Helmut Kohl; aber er hat das damals nur kurz offen stehende Zeitfenster beherzt genutzt und erreicht, was damals erreichbar war. Das heißt natürlich nicht, dass damit alle Ziele erfüllt wären und der Weg zum Aufarbeiten und Wiedergutmachen des gegen Deutsche und ihr Land begangenen Unrechts beendet wäre, bevor er begonnen hat.

    Die Ziele und der Weg dahin müssen mit unaufhaltsamer Entschlossenheit verfolgt werden, aber IMMER!!! mit friedlichen Mitteln.

    Menschenskind, das Deutsche Volk hat genug damit zu tun, sein kriegerisches und verbrecherisches Antlitz, das es erworben hat, irgendwann los zu werden und wieder zum Volk der Dichter und Denker, aber auch des unbestechlichen Rechts und der überragenden wissenschaftlichen und technischen Leistungen zu werden. Wenn es das schaffen soll, geht es nur mit "Wir sind das Volk" und "Auf die Straße" und "Keine Gewalt", und das mit aller Entschlossenheit und Besonnenheit! Auf lange Sicht ist gegen eine solche Bewegung kein Kraut gewachsen; sie muss nur aufrecht erhalten und weiterverfolgt werden, bis sich vielleicht wieder mal ein geschichtliches Fenster auftut - der Wind kann sich ja manchmal ungeahnt und von heute auf morgen drehen - so wie 1989; wann gab es denn in der Weltgeschichte mal friedliche Revolutionen?

    P.S.: Deine Reichskarte finde ich trotzdem bescheuert und verbrecherisch!
    Geändert von Dardonthinis (18.02.2013 um 13:03 Uhr)

  2. #32
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Ob das Ding nun Grundgesetz heisst oder Verfassung, schietegal.
    Ebenfalls ist total egal, ob "das Volk" es legitimiert hat oder nicht.
    Alles nicht der Punkt.

    Der Punkt ist, dass dieses Ding die Bürger nicht vor dem Orwellschen Überwachungsstaat schützen kann, und dass kein einziges der "Grundrechte der bürgerlichen Freiheiten" noch gilt.
    Es gibt kein Demonstrationsrecht, es gibt keine Meinungsfreiheit, kein Fernmeldegeheimnis, kein Bankgeheimnis.

    Es ist mir also völlig egal, wie das Ding heisst. Das Grundgesetz ist gescheitert. Es ist Schrott.
    Ich hätte aber gerne eine neue Verfassung, die die Bürgerrechte gegen den Staat endlich verwirklicht, unantastbar.
    Und ich hätte gerne eine direkte Demokratie. Weg mit dem Parteienfilz.
    Endlich eine Demokratie.

  3. #33
    in memoriam Benutzerbild von Dardonthinis
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    1. Eine Verfassung wird durch ihre Aufgabe definiert, durch nichts anderes, weder durch ihre Bezeichnung, weder durch ihr Zustandekommen, noch durch eine Entsprechung mit der Idealvorstellung.

    2. Es gibt keine Regeln oder sonstige Bestimmungen, wie eine Verfassung auszusehen hat, es gibt nur die durch ihre Aufgabe bestimmten Notwendigkeiten. Nebenbei gibt es noch die Idealvorstellung einer Verfassung.

    3. Es gibt keine Bestimmungen wie die Änderung einer Verfassung zu erfolgen hat, außer denen, die die Verfassung selber enthält.

    4. Der Begriff der Zustimmung durch das Volk aus der Idealvorstellung einer Verfassung umfasst nicht nur die direkte Zustimmung durch das Volk sondern auch die indirekte Zustimmung durch gewählte Volksvertreter.

    etc. pp.

    Und mal ein kleiner Ratschlag für die Zukunft, wenn man eine Behauptung aufstellt, warum etwas kein Verfassung ist oder eine Bezug Verfassung - Rechtsstaat aufstellt, sollte man sich mal ein paar Verfassungen anschauen, bzw. sich mit ihnen intensiver beschäftigen und die Behauptung an ihnen überprüfen.
    Zausel, 98% der Behauptungen, die in den Grundgesetzdiskussionen aufgestellt werden, die dazu dienen zu Beweisen, das das Grundgesetz keine Verfassung ist, haben eins gemeinsam, wären sie tatsächlich richtig und der Maßstab, dann hätten eine ganze Menge Staaten keine Verfassung.

    Anstatt sich damit zu beschäftigen, insbesondere wenn man der Meinung ist, Deutschland braucht eine neue Verfassung, dann sollte man sich mit den Mängeln des Grundgesetzes beschäftigen und darauf argumentieren.

    Mal ein kleine Aufstellung für dich:

    - dem Grundgesetz fehlen direktdemokratische Elemente auf Bundesebene

    - die Behauptung, das Grundgesetz sieht keine Volksabstimmungen auf Bundesebene vor, ist falsch, es enthält nur keine entsprechenden Ausführungs- und Anwendungsregeln

    - auch wenn es keine Bedeutung für den Verfassungsstatus des GG, die Väter des GG haben das GG in seiner ursprünglichen Form als Provisorium gedacht, das wird aus der ursprünglichen Präambel und dem Artikel 146 GG klar, sie haben aber auch das Potential des GG erkannt, sonst hätten sie den Artikel 146 und die ursprüngliche Präambel des GG unter den Schutz des Artikels 79 GG gestellt und somit tatsächlich eine rechtlich bindende Verpflichtung zur einer neuen Verfassung geschaffen. Es ist als die Frage auf Grund der historischen Entwicklung, erfüllt das GG seine Aufgabe, bzw. kann es mit einigen Veränderungen die Aufgabe weiterhin erfüllen oder ist tatsächlich eine neue Verfassung notwendig.

    .....

    Stell doch mal dem Bundestagsabgeordneten deines Wahlkreises, warum man sich nicht wirklich an den [Links nur für registrierte Nutzer] gehalten hat.


    Lass doch mal Deine vollständige Liste von Vorstellungen, wie das Grundgesetz reformiert oder eine neue Verfassung aussehen sollte, rüberwachsen - ich werde das auch tun!

  4. #34
    in memoriam Benutzerbild von Dardonthinis
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Ob das Ding nun Grundgesetz heisst oder Verfassung, schietegal.
    Ebenfalls ist total egal, ob "das Volk" es legitimiert hat oder nicht.
    Alles nicht der Punkt.

    Der Punkt ist, dass dieses Ding die Bürger nicht vor dem Orwellschen Überwachungsstaat schützen kann, und dass kein einziges der "Grundrechte der bürgerlichen Freiheiten" noch gilt.
    Es gibt kein Demonstrationsrecht, es gibt keine Meinungsfreiheit, kein Fernmeldegeheimnis, kein Bankgeheimnis.

    Es ist mir also völlig egal, wie das Ding heisst. Das Grundgesetz ist gescheitert. Es ist Schrott.
    Ich hätte aber gerne eine neue Verfassung, die die Bürgerrechte gegen den Staat endlich verwirklicht, unantastbar.
    Und ich hätte gerne eine direkte Demokratie. Weg mit dem Parteienfilz.
    Endlich eine Demokratie.
    Bist Du bereit, in eine konkrete Sacharbeit zum Entwickeln einer Grundgesetz-Reform oder einer neuen Verfassung einzusteigen? Ich hab' schon einen Themenkatalog und auch eine neue Verfassung - werde beides noch vorstellen.

  5. #35
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Es ist mir also völlig egal, wie das Ding heisst. Das Grundgesetz ist gescheitert. Es ist Schrott.
    Genau das ist der Punkt. Ich bin mit Prof. Schachtschneider der Meinung, dass das GG an sich gut ist, aber den Fehler mangelnder Durchsetzungskraft hat.
    Die Politik versucht bereits, Verfassungsbeschwerden für den einfachen Bürger unmöglich zu machen.
    Wenn man nun die Beiträge einiger Poster hier liest, kann man schon den Verdacht haben, dass sie im Auftrag gewisser Institutionen unterwegs sind.
    Das BVerG wird hier als Wächter des GG genannt.......eine absurde Behauptung.
    Wer schon einmal mit Verfassungsbeschwerden befasst war, weiss, dass das BVerG seine Urteile in Absprache mit der Politik spricht, unabhängig von den Vorschriften des GG.
    Diese werden dann flexibel ausgelegt....im Sinne der Leute, die die Richter des BVerG berufen haben.
    Für die Ungläubigen, mal zu einem Rechtsanwalt gehen und das Thema Verfassungsbeschwerde ansprechen.
    Die erste Phase des Ausserkraftsetzen der Bürgerrechte im GG ist schon gelaufen.
    Wenn sich die drei Richter einig sind, keine Lust zur Bearbeitung einer Verfassungsbeschwerde zu haben, verweigern sie die Annahme und müssen das, weil sie ja alle drei einig waren, nicht einmal begründen.
    Das kann man natürlich auch als Vereinfachung verkaufen....aber nur den ganz Blöden.
    Die Politik hat also mit derartigen illegalen Mitteln die Rechtsschutzgarantie des GG abgeschafft. War ja ganz einfach, da alle Parteien sich einig waren.
    Na ja, da sie gerade dabei waren, hat das BVerG auch die Staatshaftung abgeschaft......klar, ist doch Mist, wenn der Staat für seine Fehler haften muss.
    War unverhältnismäßig, die Haftung überlässt man lieber dem Bürger.......
    Schon deswegen bräuchten wir eine Verfassung, die solche Spielchen nicht erlauben würde.

  6. #36
    Mitglied Benutzerbild von DerHeide
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Nochmal: Wer ist "Wir"? Und dann: keine Gnade mit wem? - nicht mit den Völkern oder nicht mit jeweiligen Machthabern, die sich das alles haben zuschulden kommen lassen? Zu Deinen Gunsten gehe ich vorerst mal davon aus, dass das nur eine rhetorische Frage ist.

    Du hast insofern recht, als Du feststellst, dass die aufgezählten Unrechtstaten und ihre Folgen von den Mächten, auf deren Konto sie jeweils gehen, wohl kaum freiwillig rückgängig gemacht werden dürften. Meiner Auffassung nach müsste unsere Bundesregierung dazu gezwungen werden, endlich den vorherrschenden Geschichtsmasochismus zu beenden und die bisher stets unter den Teppich gekehrten Unrechtstaten und Verbrechen gegen die Deutschen am Ende des Zweiten Weltkriegs und danach auch mal anzusprechen und eben auch Wiedergutmachungen einzufordern, letztenendes auch vor internationalen Gerichten, denn die im Namen des Deutschen Volkes begangenen Verbrechen haben zwar als Racheakte vielleicht nachvollziehbare Verbrechen an Deutschen hervor gerufen, sind aber dadurch kein bisschen gerechtfertigt und müssen genau so behandelt und geahndet werden! Dazu gehört auch, dass die betroffenen Staaten ihre freundschaftliche Verbundenheit nicht daran knüpfen, dass das Deutsche Volk diese Themen weiterhin nicht anspricht, geschweige denn ihre rechtliche Aufarbeitung einfordert, so wie zu Recht der Nationalsozialismus und der DDR-Staat aufgearbeitet worden sind.

    Aber: Wäre 1989/90 so vorgegangen worden, hätte es keinen DDR-Beitritt zur Bundesrepublik gegeben! Es ist mir klar, dass man sich entscheiden muss, was einem für die damalige Zeit lieber gewesen wäre. Ich war nie ein Freund von Helmut Kohl; aber er hat das damals nur kurz offen stehende Zeitfenster beherzt genutzt und erreicht, was damals erreichbar war. Das heißt natürlich nicht, dass damit alle Ziele erfüllt wären und der Weg zum Aufarbeiten und Wiedergutmachen des gegen Deutsche und ihr Land begangenen Unrechts beendet wäre, bevor er begonnen hat.

    Die Ziele und der Weg dahin müssen mit unaufhaltsamer Entschlossenheit verfolgt werden, aber IMMER!!! mit friedlichen Mitteln. Das wäre schön!

    Menschenskind, das Deutsche Volk hat genug damit zu tun, sein kriegerisches und verbrecherisches Antlitz, das es erworben hat, irgendwann los zu werden und wieder zum Volk der Dichter und Denker, aber auch des unbestechlichen Rechts und der überragenden wissenschaftlichen und technischen Leistungen zu werden. Wenn es das schaffen soll, geht es nur mit "Wir sind das Volk" und "Auf die Straße" und "Keine Gewalt", und das mit aller Entschlossenheit und Besonnenheit! Auf lange Sicht ist gegen eine solche Bewegung kein Kraut gewachsen; sie muss nur aufrecht erhalten und weiterverfolgt werden, bis sich vielleicht wieder mal ein geschichtliches Fenster auftut - der Wind kann sich ja manchmal ungeahnt und von heute auf morgen drehen - so wie 1989; wann gab es denn in der Weltgeschichte mal friedliche Revolutionen?

    P.S.: Deine Reichskarte finde ich trotzdem bescheuert und verbrecherisch!Ist wie das Lied der Deutschen. Vielleicht wird Deutschland zu klein gezeigt.
    Wir sind nichts. Unser Antlitz bleibt. Das Deutsche Volk ist es seit dem Kaiserreich gewohnt, sich von der Politik einreden zu lassen, dass wir die Übermenschen sind. Und der Deutsche ist Markenbewußt, Perfektionist und Gesetzestreu. Kannst du alles vergessen. Damit wird der Deutsche nur von der Politik verblödet, damit er nicht merkt, dass er an allen Ecken ausgebeutet wird. Das Deutsche Volk lebt um zu arbeiten. Die Welt lacht uns aus. Auf Dichter und Denker scheißen die uns einen. Die lieben unser Geld. Sonst nichts! Ich habe selber über 20 Jahre in Südamerika gelebt und kenne die Überheblichkeit der Deutschen. Das lässt aber die einheimische Bevölkerung kalt. Die genießen ihr Leben, gehen arbeiten um gut zu leben, brauchen den ganzen Schrott von IKEA und Co nicht, speisen lieber frisches und einfaches Essen als Pizza und Fast Food und brauchen sich keine Gedanken um ihr Land zu machen, da sowieso alles den Indios geklaut wurde. Wenn wir alles friedlich erreichen könnten, dann wäre ich sofort dabei. Aber dazu glaube ich, dass die jüdisch-amerikanische Falschheit erst beseitigt werden muss. Obwohl Rußland wegen seiner Verbrechen bei mir ganz unten steht, glaube ich dennoch, dass wir eher mit Rußland eine friedliche Neuordnung erreichen können als mit unseren "Freunden" U.S.A.
    Da aber aller Dinge drei sind, werden wir einen dritten Weltkrieg haben und nach Frankreich, Deutschland werden es die Vereinigten Staaten von Amerika sein, die ihr Unheil in Rußland suchen werden. Spätestens wenn das Erdöl verschwunden ist, dann werden die Rohstoffe Rußlands interessant für die militärische Strategien. So ist dies leider.

  7. #37
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?







    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Ob das Ding nun Grundgesetz heisst oder Verfassung, schietegal.
    Ebenfalls ist total egal, ob "das Volk" es legitimiert hat oder nicht.
    Alles nicht der Punkt.

    Der Punkt ist, dass dieses Ding die Bürger nicht vor dem Orwellschen Überwachungsstaat schützen kann, und dass kein einziges der "Grundrechte der bürgerlichen Freiheiten" noch gilt.
    Es gibt kein Demonstrationsrecht, es gibt keine Meinungsfreiheit, kein Fernmeldegeheimnis, kein Bankgeheimnis.

    Es ist mir also völlig egal, wie das Ding heisst. Das Grundgesetz ist gescheitert. Es ist Schrott.
    Ich hätte aber gerne eine neue Verfassung, die die Bürgerrechte gegen den Staat endlich verwirklicht, unantastbar.
    Und ich hätte gerne eine direkte Demokratie. Weg mit dem Parteienfilz.
    Endlich eine Demokratie.
    Aktueller Kalenderspruch: It is hard to believe that a man is telling the truth when you know that you would lie if you were in his place. (H.L. Mencken)

  8. #38
    in memoriam Benutzerbild von Dardonthinis
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Genau das ist der Punkt. Ich bin mit Prof. Schachtschneider der Meinung, dass das GG an sich gut ist, aber den Fehler mangelnder Durchsetzungskraft hat.
    Die Politik versucht bereits, Verfassungsbeschwerden für den einfachen Bürger unmöglich zu machen.
    .....
    Wer schon einmal mit Verfassungsbeschwerden befasst war, weiss, dass das BVerG seine Urteile in Absprache mit der Politik spricht, unabhängig von den Vorschriften des GG.
    Diese werden dann flexibel ausgelegt....im Sinne der Leute, die die Richter des BVerG berufen haben.
    .....
    Wenn sich die drei Richter einig sind, keine Lust zur Bearbeitung einer Verfassungsbeschwerde zu haben, verweigern sie die Annahme und müssen das, weil sie ja alle drei einig waren, nicht einmal begründen.
    Das kann man natürlich auch als Vereinfachung verkaufen....aber nur den ganz Blöden.
    Die Politik hat also mit derartigen illegalen Mitteln die Rechtsschutzgarantie des GG abgeschafft. War ja ganz einfach, da alle Parteien sich einig waren.
    Na ja, da sie gerade dabei waren, hat das BVerG auch die Staatshaftung abgeschaft......klar, ist doch Mist, wenn der Staat für seine Fehler haften muss.
    War unverhältnismäßig, die Haftung überlässt man lieber dem Bürger.......
    Schon deswegen bräuchten wir eine Verfassung, die solche Spielchen nicht erlauben würde.
    Das BVfG hat die Staatshaftung nicht abgeschafft, sondern das in den Achtziger Jahren erlassene Staatshaftungsgesetz des Bundes (StHG) hauptsächlich wegen Zuständigkeitsmängeln des Gesetzgebers kassiert. Seither, also seit mittlerweile drei Jahrzehnten, wurde kein neues StHG vorgelegt, was der eigentliche Skandal ist. So gilt nach wie vor der seit dem Jahr 1900 bestehende § 839 BGB für die Staatshaftung, seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 allerdings in Verbindung mit Art. 34 GG mit all den bekannten Mängeln; aber das ist eine andere Baustelle.

    Im Übrigen muss ich Dir schon recht geben: Ebenfalls verstärkt seit den Achtziger Jahren werden die Hürden für normale gerichtliche Rechtsmittel und Verfassungsbeschwerden ständig weiter ausgebaut; neuerdings gibt es sogar Bestrebungen, auch die Prozesskostenhilfe erheblich einzuschränken. So wird der Rechtsstaat Schritt für Schritt, aber systematisch abgebaut in einen Rechtswegestaat für die, die ihn sich leisten können. Das stellt einen immer schwerwiegenderen Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG (Rechtsweggarantie).

  9. #39
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Bist Du bereit, in eine konkrete Sacharbeit zum Entwickeln einer Grundgesetz-Reform oder einer neuen Verfassung einzusteigen? Ich hab' schon einen Themenkatalog und auch eine neue Verfassung - werde beides noch vorstellen.
    Mach ma

  10. #40
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen


    Lass doch mal Deine vollständige Liste von Vorstellungen, wie das Grundgesetz reformiert oder eine neue Verfassung aussehen sollte, rüberwachsen - ich werde das auch tun!
    Die Aufzählung diente eigentlich dazu, meinem Diskussionspartner auf Argumentationsmöglichkeiten mit reeller Grundlage aufmerksam zu machen und gibt nur bedingt meine Vorstellungen wieder.

    Der Großteil meiner Ideen und Vorstellungen betreffen eher die normalen Gesetze, als das GG. Für das Grundgesetz sehe ich eigentlich nur folgende Veränderung im Rahmen direktdemokratische Elemente vor, jedoch müsste man die genaue Durchführung und die genauen Einzelheiten noch ausarbeiten.

    Allgemein gilt, das in allen Fällen eine Abstimmungspflicht besteht. Nichtteilnehme ist Bußgeld bewehrt. Ausnahmen gelten nur für Angehörige anerkannte religiöse und weltanschauliche Gruppierungen, die die Teilnahme am politischen Leben gänzlich ablehnen. Personen, die aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung handeln, kann das Stimmrecht temporär und auch dauerhaft entzogen werden. Darüber entscheidet das BVerG.

    -Maßnahmen aus dem EU-Vertrag und anderen völkerrechtlichen Verträgen mit verfassungbeeinflussenden Charakter bedürfen Referenden. Es ist die absolute Mehrheit der Wahlberechtigten/Stimmberechtigten zur Entscheidung notwendig.

    - Artikel 23 erhält einen Zusatz bezüglich Artikel 50 EU-Vertrag (Austritt aus der Union). Per Volksinitiative/Begehren (mindestens 500.000 Unterschriften) kann eine Volksabstimmung über den Verbelib in der Union veranlasst werden. Entscheiden sich 2/3 der Stimmberechtigten gegen den Verbleib in der Union, ist das Austrittsverfahren nach Artikel 50 EU-Vertrag umgehend zu veranlassen. Solche Abstimmungen können alle 5 Jahre wieder per Volksinitiative veranlasst werden.
    Anmerkung: Die qualifizierte Mehrheit soll dazu dienen, das entsprechende Meinungsvertreter den Bürger wirklich überzeugen müssen und nicht auf bloße Populismusparolen setzen können.

    Artikel 76 und 77 sind in dem Sinne zu ergänzen, das Gesetzesinitiativen auch per Volksinitiative und Volksabstimmung eingebracht werden können. Dementsprechend können auch vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetze in bestimmten Bereichen per Volksinitiative und Volksabstimmung wieder zu Fall gebracht werden.

    - Artikel 79 ist hinsichtlich von Grundgesetzänderungen wie folgt zu ändern:
    Änderungen der Artikel 20-21, 33, 80-81, 92-104, 115-115l, 116 (und alle Artikel, die hier um direktdemokratische Elemente ergänzt werden) bedürfen neben den qualifizierten Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat der Zustimmung des Volkes per Volksabstimmung. Eine Änderung gilt als angenommen wenn die absolute Mehrheit (51%) der Stimmberechtigten in der Volksabstimmung zustimmt.
    Für Artikel, die keine direktdemokratischen Elemente enthalten, gilt, wenn alle Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates zustimmen, kann die Volksabstimmung entfallen.
    Eine Teilrevision des Grundgesetzes bedarf grundsätzlich der Volksabstimmung.

    - Artikel 146 ist zu ergänzen:
    Verfassungsgebende Maßnahmen können per Volksinitiative und anschließender Volksabstimmung eingeleitet werden.

    Folgende Ergänzungen sehe ich noch für den Artikel 116 vor, diese Änderungen sind zusätzlich der Ewigkeitsklausel des Artikel 79 zu unterwerfen.

    Die deutsche Staatsangehörigkeit/Staatsbürgerschaft darf nicht entzogen werden, außer

    - die Person wird durch den Entzug nicht staatenlos (bei doppelter Staatsbürgerschaft der Fall)

    Folgender Punkt bedarf der Änderung des Staatsbürgerschaftsrechtes in soweit, das eine erlangte Staatbürgerschaft für die Dauer einer gewissen Frist nur vorläufiger Natur ist.

    - ungeachtet der Folgen für die betreffende Person ist eine vorläufiger Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn sich innerhalb der Frist herausstellt, das sich die Person nicht zu Deutschland bekennt oder die Staatsbürgerschaft unter Vorspielung falscher Tatsachen oder anderer illegaler Handlungen erlangt hat.

    - Gesetze, die eine Mehr- Klassen-Staatsbürgerschaft einführen wollen, die über vorgenannte Vorläufigkeit der Staatsbürgerschaft hinausgehen, sind unzulässig. Gesetze, die bestimmten Personen und Personengruppen die Erlangung der Staatsbürgerschaft ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft des Gesetzes versagen, sind zulässig.

    - Organisationen und Vereinigungen, die eine rechtmäßig erworbene endgültige Staatsbürgerschaft nicht anerkennen, haben keinen Anspruch auf staatliche Zuwendungen und können auch nicht gemeinnützig sein.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

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