Aus pragmatischen Überlegungen. Ohne diese Pflicht können auf Grund einer mangelnden Beteiligung,
- die getroffenen Entscheidungen in Frage gestellt werden
- es dazu kommen, das die geforderten Mehrheiten nicht zustandekommen, obwohl in der Bevölkerung die Zustimmung vorhanden ist.
Nun, nach der Lektüre des Urteils komme ich zu dem Schluss, das eine generelle Abstimmungspflicht tatsächlich nicht mit dieser Rechtsauffassung vereinbar ist. Eine begrenzte Abstimmungspflicht auf Artikel durch die die freiheitlich-demokratische Grundordnung erheblich beeinflusst wird, scheint mir trotzdem mit dem Urteil vereinbar, auf Basis meines Vorschlages wären das Artikel 116 und 146.