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Thema: Grundgesetz oder Verfassung ?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Wie begründest Du eine bußgeldbewehrte Abstimmungspflicht?
    Aus pragmatischen Überlegungen. Ohne diese Pflicht können auf Grund einer mangelnden Beteiligung,

    - die getroffenen Entscheidungen in Frage gestellt werden

    - es dazu kommen, das die geforderten Mehrheiten nicht zustandekommen, obwohl in der Bevölkerung die Zustimmung vorhanden ist.

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Das BVerfG hält allerdings überhaupt nichts von einer Wahlpflicht. 2 BvR 1500/97, Rn. 99ff, bes. Rn. 101.
    Nun, nach der Lektüre des Urteils komme ich zu dem Schluss, das eine generelle Abstimmungspflicht tatsächlich nicht mit dieser Rechtsauffassung vereinbar ist. Eine begrenzte Abstimmungspflicht auf Artikel durch die die freiheitlich-demokratische Grundordnung erheblich beeinflusst wird, scheint mir trotzdem mit dem Urteil vereinbar, auf Basis meines Vorschlages wären das Artikel 116 und 146.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  2. #2
    in memoriam Benutzerbild von Dardonthinis
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Aus pragmatischen Überlegungen. Ohne diese Pflicht können auf Grund einer mangelnden Beteiligung,
    - die getroffenen Entscheidungen in Frage gestellt werden
    - es dazu kommen, das die geforderten Mehrheiten nicht zustandekommen, obwohl in der Bevölkerung die Zustimmung vorhanden ist.
    Bildlich gesprochen würden die Bürger also mit der Peitsche in die Wahllokale getrieben. Zumindest in Ansätzen erinnert mich das an die DDR.

    Genau aus diesem Grund habe ich meinem Verfassungsentwurf vorgesehen, dass Volksbegehren jederzeit möglich sind, aus ihnen folgende Volksentscheide aber relativ hohe Mehrheiten unter der Gesamtzahl der Wahlberechtigten erreichen müssen:
    - bei Volksentscheiden über die "einfache" Gesetzgebung die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, jedoch muss sich mindestens ein Drittel aller
    Wahlberechtigten (nicht nur der ihre Stimme abgebenden) an dem Volksentscheid beteiligt haben (Art. 141 Abs. 6 des Entwurfs),
    - bei Volksentscheiden über Grundgesetz-Änderungen eine Mehrheit von zwei Dritteln aller abgegebenen gültigen Stimmen, jedoch muss sich in diesem Fall
    mindestens die Hälfte aller Wahlberechtigten an dem Volksentscheid beteiligt haben (Art. 143 Abs. 3 des Entwurfs).

    Wenn nämlich das Interesse der Bevölkerung an dem Beschlussthema, über das ein Volksentscheid stattfinden soll, zu gering ist, um die vorgenannten Mindestbeteiligungsquoten zu erreichen, wäre es auch nicht gerechtfertigt, eine vielleicht sehr kleine Minderheit der Bevölkerung über die Gesetzgebung entscheiden zu lassen; sonst könnten ja aus Tagesstimmungen heraus vielleicht Gesetzes- und Verfassungsänderungsbeschlüse zustand kommen, die bei weitem nicht der Meinung der Mehrheit der Bevölkerung entsprechend - dann würde die unmittelbare Demokratie in ihr Gegenteil verkehrt. Das Risiko, dass so manche Gesetzesinitiative, über die ein Volksentscheid stattfinden soll, allein wegen mangelhafter Beteiligung scheitert, kann und muss in Kauf genommen werden - wenn es um ein wirklich wichtiges Thema geht, dürfte die Beteiligung an einem Volksentscheid auch hoch genug sein.

  3. #3
    in memoriam Benutzerbild von Dardonthinis
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Na, auf den gegenwärtigen. Welchen denn sonst.
    Richtig - wenn aber vom formellen Fortbestand des Deutschen Reichs neben der Bundesrepublik Deutschland auszugehen wäre, würde eben genau dies einen Bestandteil der gegenwärtigen Verfassungsgrundlagen bilden.

  4. #4
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Richtig - wenn aber vom formellen Fortbestand des Deutschen Reichs neben der Bundesrepublik Deutschland auszugehen wäre, würde eben genau dies einen Bestandteil der gegenwärtigen Verfassungsgrundlagen bilden.
    Es wäre sehr interessant zu hören, was du zu der Aussage der Urteile des BVerfG in mehreren Urteilen, das die Bundesrepublik identisch mit dem Deutschen Reich ist, sagst.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  5. #5
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Das BVerfG hält allerdings überhaupt nichts von einer Wahlpflicht. 2 BvR 1500/97, Rn. 99ff, bes. Rn. 101.

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    (2) Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf. Die betroffenen Länder sind zu hören.
    Schon bei der unwesentliichen Frage, ob sich in der BRD sich intern Landesgrenzen verschieben......muss das Volk gefragt werden.
    Beim ESM, eine Entscheidung, die die Lebensqualität dieser und zukünftiger Generationen einschränkt.....stimmen Dilletanten im Bundestag ab
    Fazit: Die sogeannten Väter des GG konnten sich wohl nicht vorstellen, dass bei wirklich wichtigen Entscheidungen, Euro und ESM, sich die inkontinenten Volksvertreter sich allein die Entscheidungen anmaßen.
    Ebenfalls hatten sie wohl nicht damit gerechnet, dass es ausreichend verdummte Deutsche gibt, die das ohne Widerstand hinnehmen würden.....
    Eine Verfassung dient nicht dem Aufbau von Machtstrukturen, sondern einzig und allein dem Schutz davor.
    Für den aufbau und die Organisation eines Staatswesen braucht man keine Verfassung, wie man an vielen Staaten der Erde sehen kann

  7. #7
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Nur noch mal zur Information: Eine Verfassung würde das Vorhandensein eines Friedensvertrages voraussetzen. Genau diesen hat Deutschland aber bis heute nicht. In den 1950er Jahren hatte die Sowjetunion den Entwurf eines Friedensvertrages erstellt, diesen konnte die damals junge DDR nicht realisieren, die Westallierten hatten was dagegen. Aber selber konnten oder wollten sie keinen Friedensvertrag anbieten. Auf diese Weise wurde ein Grundgesetz geschaffen, dass eine provisorische Verfassung darstellen sollte. Diese Tatsache wird heute immer wieder gerne aufgegriffen, und das GG auch als Verfassung bezeichnet, obwohl es niemals eine solche sein wird. Das war niemals geplant und ist auch nicht gewollt. Das GG als Verfassung zu Bezeichnen ist also nichts weiter als Augenwischerei und Volksverblödung, in Einheit mit gezielter Desinformation.

  8. #8
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Aloisius Beitrag anzeigen
    Nur noch mal zur Information: Eine Verfassung würde das Vorhandensein eines Friedensvertrages voraussetzen. Genau diesen hat Deutschland aber bis heute nicht. In den 1950er Jahren hatte die Sowjetunion den Entwurf eines Friedensvertrages erstellt, diesen konnte die damals junge DDR nicht realisieren, die Westallierten hatten was dagegen. Aber selber konnten oder wollten sie keinen Friedensvertrag anbieten. Auf diese Weise wurde ein Grundgesetz geschaffen, dass eine provisorische Verfassung darstellen sollte. Diese Tatsache wird heute immer wieder gerne aufgegriffen, und das GG auch als Verfassung bezeichnet, obwohl es niemals eine solche sein wird. Das war niemals geplant und ist auch nicht gewollt. Das GG als Verfassung zu Bezeichnen ist also nichts weiter als Augenwischerei und Volksverblödung, in Einheit mit gezielter Desinformation.
    Ich möchte mal wissen wo du das her hast. Eine Verfassung definiert sich allein über ihre Aufgabe, weder über ihren Namen, ihre Form, ihr Zustandekommen oder irgendwelche anderen Bedingungen.
    Es gibt nirgendwo bindende Regeln für Verfassungen, auch nicht im Völkerrecht. Es gibt Idealvorstellungen, jedoch muss eine Verfassung nicht diesen Vorstellungen entsprechen um eine Verfassung zu sein.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Und für die Jenigen, die deutschesprachige Seiten als große Verschwörung gegen den deutschen Bürger sehen, der Eintrag "[Links nur für registrierte Nutzer]" bei der renommierten Encyclopädia Britannica.

    Ein kleines Zitat von Seite 4 dieses Eintrages:
    More recently, other written constitutions, including the Basic Law of the Federal Republic of Germany and Italy’s republican constitution, provided explicitly for judicial review of the constitutionality of parliamentary legislation.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  9. #9
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Egal ob Grundgesetz oder Verfassung...die Ratten in Berlin machen eh was sie wollen von daher sind solche Stränge nach meiner Meinung nutzlos. Gerade beliefern die Berliner Massenmörder mit Waffen und sind mit Terroristen im Bunde. Und alles Grundgesetzkonform oder Verfassungskonform. Dazu dann die ganze Kohle die man den Banken gibt und und und...die Ratten on Berlin scheissen auf alles.

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Egal ob Grundgesetz oder Verfassung...die Ratten in Berlin machen eh was sie wollen von daher sind solche Stränge nach meiner Meinung nutzlos.
    Das ist zwar richtig, aber schon dadurch, dass andere dies lesen kann etwas bewirkt werden.
    Es gibt zwar auch Leute, die mit einem Provisorium leben wollen, warum auch immer....Motivation ....unklar
    Allerdings sind das wohl Angehörige der priveligierten Kaste....Beamte etc., die sich Gesetze zu ihren Gunsten geschaffen haben und diese nicht aufgeben wollen.
    So traurig alles ist, es wird eine Veränderung erst geben, wenn die Auswirkungen der idiotischen Politik zum Tragen kommen.
    Ich hoffe nur, dass beim System Neustart nicht Kräfte die Oberhand bekommen werden, die die bereits heute spürbare Wut in eine Richtung kanalisieren, die der Gewalt freien Lauf lässt.
    Meiner Meinung nach würde es reichen, die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages zu entsorgen.

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