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Thema: Grundgesetz oder Verfassung ?

  1. #61
    in memoriam Benutzerbild von Dardonthinis
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Allgemein gilt, das in allen Fällen eine Abstimmungspflicht besteht. Nichtteilnehme ist Bußgeld bewehrt. Ausnahmen gelten nur für Angehörige anerkannte religiöse und weltanschauliche Gruppierungen, die die Teilnahme am politischen Leben gänzlich ablehnen. Personen, die aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung handeln, kann das Stimmrecht temporär und auch dauerhaft entzogen werden. Darüber entscheidet das BVerG.
    Wie begründest Du eine bußgeldbewehrte Abstimmungspflicht?

  2. #62
    in memoriam Benutzerbild von Dardonthinis
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Wenn hier eine neue Verfassung gezimmert werden soll, ist es völlig brotlose Kunst, die deutsche Geschichte seit 1945, seit 1919, seit 1848 oder seit 1815 aufzuarbeiten. Man muss das nehmen, was heute ist. Über mehr können wir nicht verfügen. Wie es zum heutigen Zustand gekommen ist, ist völlig unerheblich. Und wenn Luxemburg noch so oft früher mal zum Deutschen Bund gehörte ... heute gehört es nicht mehr zu Deutschland. Usw. usf. ...
    Wie kommst Du darauf, dass es darum ginge, die deutsche Geschichte ........ seit 1815 aufzuarbeiten? Wenn eine neue Verfassung erlassen werden soll, zu der der heutige(!) Art. 146 GG den Weg eröffnet, sollte halt schon geklärt werden, auf welchen staatsrechtlichen Grundlagen das geschehen soll! Immerhin konnten BRD und DDR sowohl im 2+4-Vertrag als auch im Einigungsvertrag nur für sich selbst sprechen und entscheiden, und nur wenn man zum Ergebnis kommt, dass das wiedervereinigte Deutschland (Alt-BRD + Ex-DDR) das Deutsche Reich ersetzt hat und dieses infolge dessen überhaupt nicht mehr existiert, können wir davon ausgehen, dass sie und die Präambel des Grundgesetzes somit alle Deutschen erfasst. Dann müsste allerdings in Art. 116 GG die Bezugnahme auf das Deutsche Reich nach dem Gebietsstand vom 31.12.1937 aufgehoben bzw. nicht in eine neue Verfassung aufgenommen werden!

  3. #63
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Das BVerfG hält allerdings überhaupt nichts von einer Wahlpflicht. 2 BvR 1500/97, Rn. 99ff, bes. Rn. 101.

  4. #64
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Wenn eine neue Verfassung erlassen werden soll, zu der der heutige(!) Art. 146 GG den Weg eröffnet, sollte halt schon geklärt werden, auf welchen staatsrechtlichen Grundlagen das geschehen soll!
    Na, auf den gegenwärtigen. Welchen denn sonst.

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Immerhin konnten BRD und DDR sowohl im 2+4-Vertrag als auch im Einigungsvertrag nur für sich selbst sprechen und entscheiden, und nur wenn man zum Ergebnis kommt, dass das wiedervereinigte Deutschland (Alt-BRD + Ex-DDR) das Deutsche Reich ersetzt hat und dieses infolge dessen überhaupt nicht mehr existiert, können wir davon ausgehen, dass sie und die Präambel des Grundgesetzes somit alle Deutschen erfasst.
    Du kannst getrost davon ausgehen. Die Bundesrepublik Deutschland ist der deutsche Nationalstaat, früher auch mal Deutsches Reich genannt. Einen anderen gibt es nicht.

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Dann müsste allerdings in Art. 116 GG die Bezugnahme auf das Deutsche Reich nach dem Gebietsstand vom 31.12.1937 aufgehoben bzw. nicht in eine neue Verfassung aufgenommen werden!
    In Art. 116 (1) GG geht es nicht um den deutschen Staat, sondern um die deutsche Staatsangehörigkeit. Besonders in der Nachkriegszeit kam es dabei vielfach durchaus darauf an, wo die deutschen Grenzen früher mal waren. Ein Anspruch auf die 1945 verloren gegangenen Gebiete war das nie, und er wurde 1990 im Zwei-plus-Vier-Vertrag auch ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragsparteien sahen das offenbar alle so, Polen auch, denn während Änderungen an der Präambel und Art. 23 und 146 GG vereinbart wurden, hatte am Art. 116 niemand etwas auszusetzen.

    Im Wesentlichen hat sich die Regelung aus Art. 116 durch Zeitablauf erledigt, denn von Einzelfällen abgesehen ist Deutscher heute, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, Punkt. Man bräuchte sie also wirklich nicht mehr.

  5. #65
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Wie begründest Du eine bußgeldbewehrte Abstimmungspflicht?
    Aus pragmatischen Überlegungen. Ohne diese Pflicht können auf Grund einer mangelnden Beteiligung,

    - die getroffenen Entscheidungen in Frage gestellt werden

    - es dazu kommen, das die geforderten Mehrheiten nicht zustandekommen, obwohl in der Bevölkerung die Zustimmung vorhanden ist.

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Das BVerfG hält allerdings überhaupt nichts von einer Wahlpflicht. 2 BvR 1500/97, Rn. 99ff, bes. Rn. 101.
    Nun, nach der Lektüre des Urteils komme ich zu dem Schluss, das eine generelle Abstimmungspflicht tatsächlich nicht mit dieser Rechtsauffassung vereinbar ist. Eine begrenzte Abstimmungspflicht auf Artikel durch die die freiheitlich-demokratische Grundordnung erheblich beeinflusst wird, scheint mir trotzdem mit dem Urteil vereinbar, auf Basis meines Vorschlages wären das Artikel 116 und 146.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  6. #66
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Aus pragmatischen Überlegungen. Ohne diese Pflicht können auf Grund einer mangelnden Beteiligung,
    - die getroffenen Entscheidungen in Frage gestellt werden
    - es dazu kommen, das die geforderten Mehrheiten nicht zustandekommen, obwohl in der Bevölkerung die Zustimmung vorhanden ist.
    Bildlich gesprochen würden die Bürger also mit der Peitsche in die Wahllokale getrieben. Zumindest in Ansätzen erinnert mich das an die DDR.

    Genau aus diesem Grund habe ich meinem Verfassungsentwurf vorgesehen, dass Volksbegehren jederzeit möglich sind, aus ihnen folgende Volksentscheide aber relativ hohe Mehrheiten unter der Gesamtzahl der Wahlberechtigten erreichen müssen:
    - bei Volksentscheiden über die "einfache" Gesetzgebung die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, jedoch muss sich mindestens ein Drittel aller
    Wahlberechtigten (nicht nur der ihre Stimme abgebenden) an dem Volksentscheid beteiligt haben (Art. 141 Abs. 6 des Entwurfs),
    - bei Volksentscheiden über Grundgesetz-Änderungen eine Mehrheit von zwei Dritteln aller abgegebenen gültigen Stimmen, jedoch muss sich in diesem Fall
    mindestens die Hälfte aller Wahlberechtigten an dem Volksentscheid beteiligt haben (Art. 143 Abs. 3 des Entwurfs).

    Wenn nämlich das Interesse der Bevölkerung an dem Beschlussthema, über das ein Volksentscheid stattfinden soll, zu gering ist, um die vorgenannten Mindestbeteiligungsquoten zu erreichen, wäre es auch nicht gerechtfertigt, eine vielleicht sehr kleine Minderheit der Bevölkerung über die Gesetzgebung entscheiden zu lassen; sonst könnten ja aus Tagesstimmungen heraus vielleicht Gesetzes- und Verfassungsänderungsbeschlüse zustand kommen, die bei weitem nicht der Meinung der Mehrheit der Bevölkerung entsprechend - dann würde die unmittelbare Demokratie in ihr Gegenteil verkehrt. Das Risiko, dass so manche Gesetzesinitiative, über die ein Volksentscheid stattfinden soll, allein wegen mangelhafter Beteiligung scheitert, kann und muss in Kauf genommen werden - wenn es um ein wirklich wichtiges Thema geht, dürfte die Beteiligung an einem Volksentscheid auch hoch genug sein.

  7. #67
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Na, auf den gegenwärtigen. Welchen denn sonst.
    Richtig - wenn aber vom formellen Fortbestand des Deutschen Reichs neben der Bundesrepublik Deutschland auszugehen wäre, würde eben genau dies einen Bestandteil der gegenwärtigen Verfassungsgrundlagen bilden.

  8. #68
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Richtig - wenn aber vom formellen Fortbestand des Deutschen Reichs neben der Bundesrepublik Deutschland auszugehen wäre, würde eben genau dies einen Bestandteil der gegenwärtigen Verfassungsgrundlagen bilden.
    Es wäre sehr interessant zu hören, was du zu der Aussage der Urteile des BVerfG in mehreren Urteilen, das die Bundesrepublik identisch mit dem Deutschen Reich ist, sagst.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  9. #69
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Dardonthinis, beschäftige dich mal mit der Geschichte des Grundgesetzes, insbesondere mit der Rede Carlo Schmidts vor dem Parlamentarischen Rat, daraus stammt nämlich die Aussage, es geht nicht darum einen neuen westdeutschen Staat zu schaffen, sondern ein Teil des deutschen Staates zu reorganisieren.
    Auf dieser Rechtsansicht bauen etliche Urteile des BverfG auf, Grundlagenvertrag, Teso-Beschlüsse. Die Urteile gehem von der Fortexistenz des Deutschen Reiches aus, das mangels Organisation handlungsunfähig ist.
    Da Carlo Schmidt von Reorganisation gesprochen hat, ist es die Rechtsauffassung das die Bundesrepublik Deutschland nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist, sondern mit ihm identisch ist.
    Deutsches Reich und Bundesrepublik Deutschland sind ein und das selbe, nämlich das Völkerrechtssubjekt Deutschland.
    Ein "Völkerrechtssubjekt Deutschland" gibt es mit dieser Bezeichnung nicht; es gab mindestens bis zum 23.5.1949, als das Grundgesetz verkündet wurde und damit die Bundesrepublik Deutschland entstand, das Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich". Egal was Carlo Schmidt vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes von sich gab: Die Rechtsnatur der Bundesrepublik Deutschland richtet sich nicht nach einer Rede, sondern nach dem Text des Grundgesetzes und nach späteren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, vor allem der vom 31.7.1973, mit der unmissverständlich festgestellt wurde, dass das Deutsche Reich als Staatsrechtssubjekt fortbesteht und eben nur nicht handlungsfähig ist, und zwar nicht nur außerhalb des damaligen Gebiets der (Alt-) BRD, sondern auch auf deren damaligem Territorium. Wenn das BVfG von einer Identität ausgegangen wäre, hätte es keinen Grund gehabt, ausdrücklich den Fortbestand des Deutschen Reiches festzustellen, denn dann wäre es in der Tat so gewesen, dass die BRD nur das Reich mit neuem Etikett gewesen wäre; dann wäre aber der ausdrückliche Hinweis des Gerichts darauf, dass das Deutsche Reich mangels Vorhandenseins von Staatsorganen nur nicht handlungsfähig sei, gegenstands- und sinnlos gewesen, weil dann eben die (handlungsfähigen) Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland die Staatsorgane des gewissermaßen nur umbenannten und mit einer zwar vorläufigen, aber eben inhaltlich anderen Verfassung gewesen wären.

    Selbst wenn man jedoch einmal annehmen würde, dass die Entscheidung des BVfG dahin auszulegen sei, dass es sich bei der Bundesrepublik Deutschland und dem Deutschen Reich um ein und das selbe Staatsrechtssubjekt handelte, würde man dadurch nur in die Gefilde der Haager Landkriegsordnung und des Völkervertragsrechts gelangen, denen zufolge die staatsrechtliche Annexion und vor allem die Vertreibung der Bevölkerung unzulässig und Verträge, die formell oder faktisch unter Druck, also ohne freie Entscheidung einer Vertragspartei geschlossen werden (2+4-Vertrag), unwirksam sind.
    Das würde bedeuten, dass der Verzicht des Staatsrechtssubjekts Deutsches Reich / Bundesrepublik Deutschland auf die Ostgebiete und zumindest auf die Entschädigung der vertriebenen Bevölkerung unwirksam wären.

  10. #70
    in memoriam Benutzerbild von Dardonthinis
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Es wäre sehr interessant zu hören, was du zu der Aussage der Urteile des BVerfG in mehreren Urteilen, das die Bundesrepublik identisch mit dem Deutschen Reich ist, sagst.
    Dieser Beitrag von Dir und mein letzter Beitrag haben sich überkreuzt.

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