Das bezeichne ich als den typischen "liberalen Grundirrtum": Wenn nicht der Staat für die Allgemeinheit die Grundregeln festlegt, tun es nichtstaatliche Konzerne und Organisationen - zu betrachten an unseren heutigen Verhältnissen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass die Finanzmärkte und Banken die Politik und damit die Allgemeinheit vor sich hertreiben; das ist einer der markantesten Mängel des Grundgesetzes, dass es für die Wirtschaftsordnung so gut wie nichts festlegt und den konzern- und lobbyistengesteuerten Parlamentariern bei der einfachen Gesetzgebung nahezu alles, teilweise sogar den Text von Gesetzentwürfen vorgeben.
Was haben wir denn im Grundgesetz an verfassungsrechtlichen Festlegungen für die Wirtschaft? - im Wesentlichen nur die Entfaltungsfreiheit in Artikel 2, die Eigentumsgarantie in Artikel 14 und den Sozialstaatsgrundsatz in Artikel 20. Wären hier klare Festlegungen im Grundgesetz getroffen worden, wäre die mittlerweile kilometerlange Reihe von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, mit denen sie Auswüchse der wirtschaftlichen Freiheit wegen Verstoßes gegen den Sozialstaatsgrundsatz einkassieren, nicht entstanden - und das ist nur ein einziges Beispiel!