Und wann hat Polen den Kriegszustand beendet? Es gehörte zwar nicht zu den so genannten Hauptsiegermächten, hat sich aber an der militärischen Besetzung der deutschen Ostgebiete beteiligt.
Und was ist die Folge der Beendigung des Kriegszustandes; die Beendigung der Besetzung und spätestens damit das Wiederherstellen der Rechtslage aus der Zeit vor der Besetzung, oder?
Rechtsnormen, die unter Verstoß gegen die HLKO und andere völkerrechtliche Regelungen zustand gekommen sind, waren und bleiben völkerrechtswidrig und sind unwirksam, zumindest aber für unwirksam zu erklären oder aufzuheben; jedenfalls brauchen sie nicht mehr beachtet zu werden. Damit meine ich die von den Besatzungsmächten wie beschrieben gegen das Völkerrecht vorgenommenen Gebiets- und sonstigen Veränderungen in der öffentlichen Ordnung des besetzten Reichsgebietes.
Rede/schreib' doch keinen Blödsinn: Ich begründe meine Rechtsauffassung nicht mit einer tatsachenbezogenen Annahme, sondern mit geltenden Regelungen des Völkerrechts; ich habe sie im Einzelnen aufgeführt.
Das hat sehr wohl Einfluss auf einen Gebietsanspruch. Wie Du selbst anerkennst, war die Vertreibung der Ostdeutschen (völker-) rechtswidrig. Und was ist die Folge rechtswidriger Handlungen? - ihr Rückgängigmachen bzw., wo das aus tatsächlichen Gründen nicht mehr möglich ist, eine angemessene Entschädigung; das ist einer der allerelementarsten Grundsätze des Störungs-, Verletzungs- und Entschädigungsrechts, und zwar sowohl im Zivilrecht und im öffentlichen Recht als auch im Völkerrecht.
Ja, und dann: Ist es für Dich kein Zwang, wenn das "Vereinte Deutschland" des 2+4-Vertrages diesen Vertrag und die "Wiedervereinigung" nur bekommen konnten, wenn sie die "Kröte schluckten", dass die ehemaligen Ostgebiete endgültig verloren gegeben werden sollten?
Für das Potsdamer Abkommen gilt das Selbe wie für die anderen Besatzungsmaßnahmen: Soweit sie gegen die HLKO oder sonstigen Völkerrecht verstießen, waren sie rechtswidrig. Wenn die Besatzungsmächte während der Geltung der HLKO untereinander ein Abkommen schließen, wie die öffentliche Ordnung in dem besetzten Land aussehen soll, und dies nicht dessen Gesetzen entspricht (Art. 43 HLKO), ist auch das rechtswidrig und nach Beendigung des Kriegszustandes ebenso aufzuheben bzw. unwirksam.