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"BamS" soll Gegendarstellung Lafontaines drucken
Berlin (AFP) - Im Privatjet-Streit zwischen dem Spitzenkandidaten der Linkspartei, Oskar Lafontaine, und der "Bild am Sonntag" hat das Landgericht Berlin die Zeitung jetzt zum Abdrucken einer Gegendarstellung verpflichtet. Die "BamS" werde angewiesen, eine Gegendarstellung unter dem Titel "Lafontaine lügt nicht" zu veröffentlichen, teilte die Linkspartei am Dienstag in Berlin mit. Die Axel Springer AG lege Widerspruch gegen diese einstweilige Verfügung des Landgerichts ein, hieß es in einer Erklärung der "BamS" dazu.
Die "BamS" betonte zudem, der Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Abdruck einer Gegendarstellung bedeute nicht, dass Lafontaine Recht habe. Das Gegendarstellungsrecht gebe dem Betroffenen nur die Möglichkeit, sich zu einer Berichterstattung zu äußern.
Bei dem Streit geht es um angeblich von Lafontaine erhobene Forderungen nach Bereitstellung eines Privatjets für einen Flug von seinem Ferienort Mallorca zu einer "BamS"-Diskussion im Saarland. Laut Linkspartei hat Lafontaine keine Privatmaschine gefordert; vielmehr habe die "BamS" dies zunächst falls nötig in Aussicht gestellt, später jedoch aus Kostengründen davon Abstand genommen.
Dagegen betonte "BamS"-Chefredakteur Claus Strunz, sein Blatt bleibe bei seiner Darstellung, wonach Lafontaine mehrfach aktiv einen Privatjet angefordert habe. "Lafontaine weicht erneut aus", erklärte Strunz. Er beziehe sich auf "Sondierungsgespräche, bei denen weder Ort noch Zeitpunkt des BamS-Wählerforums festgestanden haben". Daher werde sich die "BamS" gegen die Entscheidung des Gerichts mit "allen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln wehren".