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Thema: Mainzer Gericht: Muslimische Familie hat keinen Anspruch auf separate Wohnung

  1. #1
    Vollblutgermanin Benutzerbild von Patriotistin
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    Standard Mainzer Gericht: Muslimische Familie hat keinen Anspruch auf separate Wohnung

    Die Erste Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz hat den Eilantrag einer vierköpfigen, von Obdachlosigkeit bedrohten islamischen Familie abgelehnt, mit dem die Antragssteller die Stadt Mainz einstweilen verpflichtet sehen wollten, ihnen aus religiösen Gründen statt der angebotenen Räume in einer Gemeinschaftsunterkunft eine abgeschlossene Wohnung zuzuweisen.

    Die Familie, ein Ehepaar mit zwei Kindern, bezieht Arbeitslosengeld II und verlor ihre bisherige Wohnung letztlich durch Zwangsräumung, nachdem ihr zuvor die Sozialbehörde zur Abdeckung aufgelaufener Mietrückstände Darlehen von mehr als 4.000 Euro gewährt hatte, teilte das Verwaltungsgericht am Mittwoch in einer Presseerklärung mit.

    Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft zumutbar

    Die Stadt Mainz stellte den Antragsstellern nach der Zwangsräumung in einer Gemeinschaftsunterkunft zwei Zimmer nebst Bad und WC sowie Küchenmitbenutzung zur Verfügung. Diese Unterkunft lehnten die Muslime aus religiösen Gründen ab: Nach dem Koran sei es verheirateten Frauen verboten, sich in Abwesenheit des Ehemannes mit anderen Männern in einem Raum aufzuhalten, machten sie geltend. Den beim Verwaltungsgericht gestellten Antrag der Familienmitglieder, die Stadt Mainz per einstweiliger Anordnung zu verpflichten, ihnen eine mindestens zwei Zimmer umfassende abgeschlossene Wohnung zur Verfügung zu stellen, haben die Richter der Ersten Kammer abgelehnt.

    Die Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft sei der Familie zumutbar, befanden die Richter. Eine Obdachlosenunterkunft müsse lediglich Mindestanforderungen bezüglich einer menschenwürdigen Unterbringung genügen, da sie nur der Behebung einer vorübergehenden Notlage diene.
    Dies besage auch, dass die Unterkunft nicht jede religiöse Ausgestaltung des Privatlebens ermöglichen müsse, so dass es Sache der Familie sei, in ihren abgeschlossenen Räumen in der Gemeinschaftsunterkunft ihr Leben nach ihren Vorstellungen zu gestalten.

    Quelle:[Links nur für registrierte Nutzer]

    *****************************

    Das Urteil ist vollkommen korrekt finde ich, jede Familie egal welchen Glauben
    soll doch froh sein nicht auf der Straße zu landen wenn sie von Obdachlosigkeit
    bedroht ist und ein Dach über den Kopf angeboten bekommt....
    Und da auch noch feilschen wollen und Ansprüche zu stellen ....Das finde ich echt schon dreist....


    "Radbod: "Wo befinden sich nach meiner Taufe meine Vorfahren?"
    Willibrord: "Diese würden nach wie vor in der Hölle bleiben, weil sie nicht getauft worden sind!"
    Daraufhin, so heißt es, zog der König seinen Fuß vom
    Taufbecken zurück und spricht: "Dann bin ich lieber mit meinen Ahnen in der Hölle, als mit Fremden im Himmel!"




    "White Lives Matter"


  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Niesmitlust
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    Standard AW: Mainzer Gericht: Muslimische Familie hat keinen Anspruch auf separate Wohnung

    Die sollen froh sein, dass sie nicht gleich nach Hause geschickt wurden, nicht draußen schlafen müssen und etwas zwischen die Zähne bekommen.
    4000€ Mitschulden, Wahnsinn. Wenn das so schlimm ist mit ihrem Mann äh Befehlsherrn, dann soll sie ihn halt auf Schritt und Tritt begleiten.

  3. #3
    Ehemals Kaltduscher Benutzerbild von Esreicht!
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    gem.Lauterbach seit 03.22 im Nirvana,weil ungeimpft
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    Standard AW: Mainzer Gericht: Muslimische Familie hat keinen Anspruch auf separate Wohnung

    Hallo

    Gibt bereits einen vierseitigen Strang


    [Links nur für registrierte Nutzer]

    kd
    Ukraine:"Es werden über 10 Millionen Menschen vermisst. Ich schätze, dass die Verluste in die Millionen gehen, nicht in die Hunderttausende. Es gibt keine Ressourcen in diesem Land, es gibt niemanden um zu kämpfen...Die Ukrainer verlieren diesen Krieg"
    Rajmund Andrzejczak, General und bis Oktober 2023 Chef des Generalstabs der polnischen Armee (19.03.24 RT)

  4. #4
    Bürgerrechtelnder >ß´( Benutzerbild von Heifüsch
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    Standard AW: Mainzer Gericht: Muslimische Familie hat keinen Anspruch auf separate Wohnung

    Zitat Zitat von Patriotistin Beitrag anzeigen

    Das Urteil ist vollkommen korrekt finde ich, jede Familie egal welchen Glauben
    soll doch froh sein nicht auf der Straße zu landen wenn sie von Obdachlosigkeit
    bedroht ist und ein Dach über den Kopf angeboten bekommt....
    Und da auch noch feilschen wollen und Ansprüche zu stellen ....Das finde ich echt schon dreist....
    Das Urteil wird bestimmt bald kassiert, dafür werden die Grünen schon sorgen :-(
    „Ich finde es nicht richtig, dass man immer die Sorgen und Nöte der Bevölkerung ernst nehmen muss. Was haben die denn für Sorgen und Nöte? Ich kann das nicht verstehen!“
    *
    Elfriede Handrick, SPD Brandenburg

  5. #5
    GESPERRT
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    Standard AW: Mainzer Gericht: Muslimische Familie hat keinen Anspruch auf separate Wohnung

    Zitat Zitat von Heifüsch Beitrag anzeigen
    Das Urteil wird bestimmt bald kassiert, dafür werden die Grünen schon sorgen :-(
    !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  6. #6
    Auf der Sonnenseite☀️ Benutzerbild von Pappenheimer
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    Standard AW: Mainzer Gericht: Muslimische Familie hat keinen Anspruch auf separate Wohnung

    Gibt es eigentlich auch mal Nachrichten in welchen Moslems etwas schaffen anstatt zu fordern? Langsam kann man ohne Kotztuete keine Nachrichten mehr schauen...
    „Alles was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.“

    Konrad Adenauer

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