Die Erste Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz hat den Eilantrag einer vierköpfigen, von Obdachlosigkeit bedrohten islamischen Familie abgelehnt, mit dem die Antragssteller die Stadt Mainz einstweilen verpflichtet sehen wollten, ihnen aus religiösen Gründen statt der angebotenen Räume in einer Gemeinschaftsunterkunft eine abgeschlossene Wohnung zuzuweisen.
Die Familie, ein Ehepaar mit zwei Kindern, bezieht Arbeitslosengeld II und verlor ihre bisherige Wohnung letztlich durch Zwangsräumung, nachdem ihr zuvor die Sozialbehörde zur Abdeckung aufgelaufener Mietrückstände Darlehen von mehr als 4.000 Euro gewährt hatte, teilte das Verwaltungsgericht am Mittwoch in einer Presseerklärung mit.
Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft zumutbar
Die Stadt Mainz stellte den Antragsstellern nach der Zwangsräumung in einer Gemeinschaftsunterkunft zwei Zimmer nebst Bad und WC sowie Küchenmitbenutzung zur Verfügung. Diese Unterkunft lehnten die Muslime aus religiösen Gründen ab: Nach dem Koran sei es verheirateten Frauen verboten, sich in Abwesenheit des Ehemannes mit anderen Männern in einem Raum aufzuhalten, machten sie geltend. Den beim Verwaltungsgericht gestellten Antrag der Familienmitglieder, die Stadt Mainz per einstweiliger Anordnung zu verpflichten, ihnen eine mindestens zwei Zimmer umfassende abgeschlossene Wohnung zur Verfügung zu stellen, haben die Richter der Ersten Kammer abgelehnt.
Die Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft sei der Familie zumutbar, befanden die Richter. Eine Obdachlosenunterkunft müsse lediglich Mindestanforderungen bezüglich einer menschenwürdigen Unterbringung genügen, da sie nur der Behebung einer vorübergehenden Notlage diene.
Dies besage auch, dass die Unterkunft nicht jede religiöse Ausgestaltung des Privatlebens ermöglichen müsse, so dass es Sache der Familie sei, in ihren abgeschlossenen Räumen in der Gemeinschaftsunterkunft ihr Leben nach ihren Vorstellungen zu gestalten.
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Das Urteil ist vollkommen korrekt finde ich, jede Familie egal welchen Glauben
soll doch froh sein nicht auf der Straße zu landen wenn sie von Obdachlosigkeit
bedroht ist und ein Dach über den Kopf angeboten bekommt....
Und da auch noch feilschen wollen und Ansprüche zu stellen ....Das finde ich echt schon dreist....