Hiermit möchte ich eine Diskussion über das Deutschlandlied,unsere Nationalhymne,ins Leben rufen.
Komponist: Franz Josef Haydn (1732-1809)
Text: August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798-1874)
1. Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt,
wenn es stets zu Schutz und Trutze brüderlich zusammenhält.
Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt -
Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt!
2. Deutsche Frauen, deutsche Treue, deutscher Wein und deutscher Sang,
sollen in der Welt behalten ihren alten schönen Klang,
uns zu edler Tat begeistern unser ganzes Leben lang -
Deutsche Frauen, deutsche Treue, deutscher Wein und deutscher Sang!
3. Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland,
danach lasst uns alle streben brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit sind des Glückes Unterpfand -
Blüh´ im Glanze dieses Glückes, blühe deutsches Vaterland!
Sie ist und war nicht unumstritten, unsere deutsche Nationalhymne. Vor allem die ersten Silben gleicher Strophe erhitzen in regelmüßigen Abständen verschiedene Gemüter. "Deutschland, Deutschland über alles...", was wollte uns der Dichter Hoffmann von Fallersleben damit sagen?
Anfang des 19. Jahrhunderts gab es keine deutsche, vor allem einheitliche Nationalhymne. Zersplittert und uneins mit sich selbst sang jedes deutsche Land eine eigene Hymne. Die Preußen schmetterten: "Heil dir im Siegerkranz!", die Bayern formulierten es nicht so Pathetisch: "Heil unserm König, heil, Langleben sei sein Teil!", selbst die Thüringer im kleinen Weimarer Großherzogtum sangen ihre eigene Hymne: "Möge Gott dich stets erhalten, Weimars edles Fürstenhaus".
Das Lied "Die Wacht am Rhein", es war die Ersatzhymne aller Deutschen, stammt aus dem Jahr 1841. In dieser Zeit fing der damalige französische Regierungschef Thiers an darüber zu schwadronieren, dass der Rhein die französische Ostgrenze sein müsse und verursachte damit einen Sturm der Entrüstung in allen deutschen Ländern (Rheinkrise). Auch wenn die Wacht am Rhein heute fasst vergessen ist, so erfreute es sich damals einer großen Popularität. Es ist kein "Angriffslied", denn der Rhein sollte ja nur verteidigt werden und es ist auch weit weniger martialisch als z. B. die heute noch leidenschaftlich gesungene französische Nationalhymne (Marseillaise).
1841 dichtete der demokratische Patriot Hoffmann von Fallersleben auf der geschichtsträchtigen Nordseeinsel Helgoland den Text für das "Deutschlandlied". In der umstrittenen ersten Strophe forderte er, territoriale Interessen der zahllosen Dynastien einem einheitlichen Deutschland unterzuordnen. Im ursprünglichen, Hoffmannschen, Sinne hat also die erste Strophe rein innenpolitischen Charakter.
1918 versuchten die alliierten Siegermächte des 1. Weltkrieges das Lied zu verbieten. Aber der sozialdemokratische Reichspräsident Friedrich Ebert war es, der die umstrittene Hymne wieder "salonfähig" machte, und sie am 11. August 1922 zur deutschen Nationalhymne erhob. Sie blieb es bis 1945. Gesungen wurde allerdings meist nur die erste Strophe, die zweite und dritte blieben, im Gegensatz zur späteren Handhabung, weitgehend unbeachtet.
1921 schrieb Albert Matthai aus Preußisch Stargard unter dem Eindruck des Versailler Friedensdiktats eine 4. Strophe, die bis in die dreißiger Jahre viel gesungen wurde.
4. Strophe (1921)
Deutschland, Deutschland über alles, Und im Unglück nun erst recht.
Nur im Unglück kann die Liebe Zeigen, ob sie stark und echt.
Und so soll es weiterklingen Von Geschlechte zu Geschlecht:
|: Deutschland, Deutschland über alles, Und im Unglück nun erst recht. :|
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Für die Bundesrepublik Deutschland ist weder im GG noch in einem Gesetz ein Nationallied festgelegt. Formale Grundlage für die Anerkennung des Deutschlandliedes als Nationalhymne ist eine Vereinbarung zwischen dem ersten Bundespräsidenten, Theodor Heuss, und dem ersten Bundeskanzler, Konrad Adenauer, aus dem Jahr 1952. Mit dem Schreiben vom 29.04.1952 hat der Bundeskanzler den Bundespräsidenten gebeten, das Hoffmann-Hayden-Lied ("Deutschland, Deutschland über alles") als Nationalhymne anzuerkennen, mit der Anregung, dass bei staatlichen Veranstaltungen die 3. Strophe gesungen werden solle. Mit Antwortschreiben vom 02.05.1952 ist der Bundespräsident dieser Bitte nachgekommen. Das Bundesverfassungsgericht hält den Briefwechsel nicht für eindeutig. Diesem sei nicht ausdrücklich zu entnehmen, "daß dieses Lied nur mit seiner dritten Strophe zur Hymne erklärt werden sollte. Eindeutig ist jedoch darin festgelegt worden, daß bei staatlichen Veranstaltungen die dritte Strophe gesungen werden soll".
1954 Nach dem 3 : 2 Sieg der deutschen Fußballnationalmannschaft im WM Finale gegen Ungarn in Bern singen die Zuschauer die erste Strophe des Deutschlandliedes.
Die deutsche Nationalhymne in der aktuellen Fassung ist die dritte Strophe des Deutschlandliedes (festgelegt durch den Schriftwechsel vom 19. bzw. 23. August 1991 zwischen Bundeskanzler Kohl und Bundespräsident von Weizsäcker, veröffentlicht im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 89/1991 vom 27. August 1991). Es ist dennoch nicht verboten die erste und die zweite Strophe des Liedes zu singen.
Seid ihr dafür oder dagegen das wir die anderen 3.Strophen wieder singen sollten.
Schlussatz:
Hoffmann's "Lied der Deutschen" ist kein Lied der Macht und des Chauvinismus; es ist ein Lied der Innigkeit und der Sehnsucht.