[Links nur für registrierte Nutzer]Landwirt Rolf Rohlfs aus dem niedersächsischen Beckeln ist 72 Jahre und damit längst im Rentenalter. Vier Jahrzehnte lang hat er in die landwirtschaftliche Alterskasse eingezahlt - ausbezahlt bekommt er seine Rente jedoch nicht. Erst soll er dafür seinen Hof und seine Ländereien vererben, verkaufen oder verpachten. So will es die so genannte "Hofabgabeklausel", eine spezielle Regelung im Gesetz zur Alterssicherung für Land- und Forstwirte, die von 1957 stammt. Rohls empfindet das als "kalte Enteignung", die Regelung sei längst nicht mehr zeitgemäß.
Das finde ich ja einfach unglaublich! Was ist denn mit dem eingezahlten Geld?