Erklärung an die GEZ
Sehr geehrte Damen und Herren,
Nach meinem Rechtsverständnis ist diese neue Haushaltsabgabe, beziehungsweise dieser 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV-E), gleich dreifach verfassungswidrig:
1) denn demnach sollen ab dem 01. Januar 2013 pauschal alle Haushalte und Betriebe eine Zwangsabgabe an die GEZ zahlen, völlig unabhängig davon, ob sie überhaupt Fernseher, Radios, Computer oder Smartphones besitzen, beziehungsweise überhaupt staatliche Sender nutzen.
Das jeder Haushalt pauschal diese Zwangsabgabe leisten muss widerspricht dem verfassungsrechtlich gebotenen Gleichheitsgrundsatz gemäß Artikel 3 GG, nach dem in der Rechtssprechung Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln ist - ius respicit aequitatem.
2) Und der § 8 Absatz 5 Ziffer 3 des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV-E) besagt, dass jeder Bürger den Spitzeln der GEZ persönliche "Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen" habe und dass jeder Bürger bei einem Umzug oder Auszug einen "die Abmeldung begründenden Lebenssachverhalt" anzugeben habe.
Der jeweilige "Lebenssachverhalt" der Bürger oder warum ein Bürger aus-, beziehungsweise umzieht, geht die GEZ und den Staat einen feuchten Kericht an und verletzt das Grundrecht eines jeden Bürgers auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit gemäß Artikel 2 GG und die Freizügigkeit nach Artikel 11 GG.
3) Außerdem ist der "Rundfunkbeitrag" gar kein "Beitrag", sondern de facto eine Steuer, denn im Gegensatz zu einer Steuer ist ein Betrag immer an eine Gegenleistung geknüpft und wenn jeder zahlen soll, obwohl nicht jeder die Gegenleistung bezieht, dann muss man von einer Steuer sprechen.
Wenn beispielsweise eine Firma die Autoradios aus den Firmenwagen ausbaut, dann muss die Firma trotzdem einen Beitrag für jeden Firmenwagen zahlen, obwohl gar keine Leistungen dafür in Anspruch genommen wurden, bzw. überhaupt technisch in Anspruch genommen werden konnten.
Aus diesem Grunde ist die neue "Haushaltsabgabe" eine Steuer und somit verfassungswidrig, weil das Grundgesetz dem öffentlich-rechtlichen Sendern "offiziell" Staatsferne vorschreibt und wenn die Rundfunkgebühren eine verdeckte Steuer sind, dann dürfen staatliche Einrichtungen wie beispielsweise die Finanzämter oder andere Behörden rechtlich und praktisch die Haushaltsabgabe einzutreiben, nur das wäre verfassungswidrig, weil es dem verfassungsmäßig gebotenen Grundsatz der Staatsferne gemäß Artikel 5, Abs. 2 GG (Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet) widerspricht. Der Grundsatz der Staatsferne beruht zudem auch auf dem demokratischen Prinzip der Volkssouveränität nach Art. 20 Abs.1 und 2 GG.
Aus diesem Grund wird der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und die damit verbundene neue Haushaltsabgabe von mir abgelehnt.
Mit freundlichem Gruss,
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Was halten die Mitforisten davon?