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Thema: Entgeld für Unterrichtung AGB änderung der Bank.

  1. #1
    Dicker
    Gast

    Standard Entgeld für Unterrichtung AGB änderung der Bank.

    moin, mir wird bei nicht eingelöster lastschrifft eine unterrichtungsgebühr von 3,50€ von meiner bank berechnet . dieses jahr beschloss der bgh das dies unzulässig ist und das für unterrichtungen dieser art keine gebühren erhoben werden dürfen aber die banken durften ihre agb's so ändern das sie dann doch ein angemessenes entgeld nehmen dürfen. ich bin seit mehr als einem jahr kunde bei meiner bank und habe somit einen vertrag mit den alten agb's wo ja der eine punkt unzulässig ist und somit heist das doch für mich das ich keine gebühren zahlen muss. es ist unzulässig und den neuen agb's hab ich ja nicht zugestimmt oder erhalten und somit läuft ja doch der alte vertrag oder? ist das ein schlupfloch für mich um die gebühren rum zukommen und kann ich zurückligende gebühren bis änderung der agb einfordern?

    hoffe ich bin hier richtig.

  2. #2
    Vollblutgermanin Benutzerbild von Patriotistin
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    Standard AW: Entgeld für Unterrichtung AGB änderung der Bank.

    Mich ham se letztens angeschrieben wegen vergessen der Kontonummer auf einem
    Zahlschein... hat gleich 1,50 gekostet..sowas nenne ich kundenfreundlich


    "Radbod: "Wo befinden sich nach meiner Taufe meine Vorfahren?"
    Willibrord: "Diese würden nach wie vor in der Hölle bleiben, weil sie nicht getauft worden sind!"
    Daraufhin, so heißt es, zog der König seinen Fuß vom
    Taufbecken zurück und spricht: "Dann bin ich lieber mit meinen Ahnen in der Hölle, als mit Fremden im Himmel!"




    "White Lives Matter"


  3. #3
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: Entgeld für Unterrichtung AGB änderung der Bank.

    Zitat Zitat von Patriotistin Beitrag anzeigen
    Mich ham se letztens angeschrieben wegen vergessen der Kontonummer auf einem
    Zahlschein... hat gleich 1,50 gekostet..sowas nenne ich kundenfreundlich
    Wir sollten täglich dem Lieben Gott (von allen hier gängigen Vereinen) auf den Knien dafür danken, daß die Bänker noch keinen ihrer Spezialisten ins Finanzministerium entsandt haben, weil deren Erfindungsreichtum beim Erfinden von neuen kostenpflichtigen Tatbeständen, bei der Steuergesetzgebung angewandt, uns ruinieren würde.



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  4. #4
    SÖDER MUSS WEG! Benutzerbild von Heinrich_Kraemer
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    Standard AW: Entgeld für Unterrichtung AGB änderung der Bank.

    Bei welchen Banken seid Ihr?
    Heizerist in Ben Ephraims Gemeinde.

  5. #5
    Dicker
    Gast

    Standard AW: Entgeld für Unterrichtung AGB änderung der Bank.

    sparda bank, die nehmen wenigsten keine gebühren wenn man unter 1000 euro verdient. aber die kohle holen sie sich wohl über derartige regelungen wieder rein.

  6. #6
    SÖDER MUSS WEG! Benutzerbild von Heinrich_Kraemer
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    Standard AW: Entgeld für Unterrichtung AGB änderung der Bank.

    Zitat Zitat von Dicker Beitrag anzeigen
    sparda bank, die nehmen wenigsten keine gebühren wenn man unter 1000 euro verdient. aber die kohle holen sie sich wohl über derartige regelungen wieder rein.
    Na, wenigstens nicht bei einer Sparkasse! Aber mit kostenfreiem Abheben außerhalb des jeweiligen Spardabereichs könnte es wohl auch teuer werden. Wie schauts mit reiner Onlinebank aus? Bin da sehr zufrieden: keine Gebühren, kostenlos Bargeld fast überall, beim Depot nur sehr wenig pro Handel, und es gibt wesentlich höhere Zinsen aufs Tagesgeld. Visa dazu kostenlos.

    War auch erst skeptisch, bin aber jetzt mehr als nur zufrieden.
    Heizerist in Ben Ephraims Gemeinde.

  7. #7
    ein feiner Mensch Benutzerbild von konfutse
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    Standard AW: Entgeld für Unterrichtung AGB änderung der Bank.

    Zitat Zitat von Dicker Beitrag anzeigen
    ...
    und den neuen agb's hab ich ja nicht zugestimmt oder erhalten und somit läuft ja doch der alte vertrag oder? ist das ein schlupfloch für mich um die gebühren rum zukommen und kann ich zurückligende gebühren bis änderung der agb einfordern?

    hoffe ich bin hier richtig.
    Änderungen der AGB stimmt man stillschweigend zu, nicht explizit. Und man wird behaupten sowie überzeugend darlegen, dich über die Änderungen in Kenntnis gesetzt zu haben.
    Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.

    Es gibt indes wenige Menschen, die eine Phantasie für die Wahrheit des Realen besitzen ...

  8. #8
    Dicker
    Gast

    Standard AW: Entgeld für Unterrichtung AGB änderung der Bank.

    na toll. naja das ist das einzigste manko meiner bank.

  9. #9
    Mitglied
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    Standard AW: Entgeld für Unterrichtung AGB änderung der Bank.

    Zitat Zitat von Patriotistin Beitrag anzeigen
    Mich ham se letztens angeschrieben wegen vergessen der Kontonummer auf einem
    Zahlschein... hat gleich 1,50 gekostet..sowas nenne ich kundenfreundlich
    Ich bin bei meiner Bank seit jahrzehnten, und habe auch mal mit Bargeld zu tun. Noch nicht lange her steht ein Junge, so um die 10-12 vor dem Münzgeldzähler und lässt sein erspartes durchlaufen. Mit dem Zettel ging er dann an den Schalter und wollte es in Scheinen haben.

    Der eifrige Mann hinter der Kasse hat ihn dann aber sauber aufgeklärt dass dies nur für Kunden der Sparkasse kostenfrei ist und darauf eine Gebühr zu leisten sei. Das wiederum brachte mich dazu auch mal sauber war zu äußern.
    Der Junge zahlte keine Gebühr, wurde sehr höflich bedient wie auch anschließend ich. Offensichtlich hilft es manchmal wenn man einen offensichtlichen Missstand sauber anspricht.

  10. #10
    Mitglied
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    Standard AW: Entgeld für Unterrichtung AGB änderung der Bank.

    Zitat Zitat von Heinrich_Kraemer Beitrag anzeigen
    Bei welchen Banken seid Ihr?
    VR und Sparkasse, gerade liebäugle ich mit der Raiffeisen.

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