moin, mir wird bei nicht eingelöster lastschrifft eine unterrichtungsgebühr von 3,50€ von meiner bank berechnet . dieses jahr beschloss der bgh das dies unzulässig ist und das für unterrichtungen dieser art keine gebühren erhoben werden dürfen aber die banken durften ihre agb's so ändern das sie dann doch ein angemessenes entgeld nehmen dürfen. ich bin seit mehr als einem jahr kunde bei meiner bank und habe somit einen vertrag mit den alten agb's wo ja der eine punkt unzulässig ist und somit heist das doch für mich das ich keine gebühren zahlen muss. es ist unzulässig und den neuen agb's hab ich ja nicht zugestimmt oder erhalten und somit läuft ja doch der alte vertrag oder? ist das ein schlupfloch für mich um die gebühren rum zukommen und kann ich zurückligende gebühren bis änderung der agb einfordern?
hoffe ich bin hier richtig.