Ich will nicht sagen, daß eine Abschiebung zwingend sein muß, aber so von der Hand zu weisen ist eine rigorose Haltung wie sie MarekD äussert, nicht.Zitat von Gordons
Mit Staatsbürgerschaften mauschelt man nicht. Wer sich hinterrücks die türkische Staatbürgerschaft -entgegen der Vereinbarung- wiederholt, und dies wegen angeblicher Verbundenheit zur Türkei, der kann sich nicht auf unbillige Härte im Falle einer Abschiebung berufen.