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Thema: Arbeitgeber darf schon am ersten Krankheitstag Attest verlangen

  1. #1
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    Standard Arbeitgeber darf schon am ersten Krankheitstag Attest verlangen

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    ++ EILMELDUNG +++


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    Dieses Urteil könnte jeden Arbeitnehmer betreffen: Auf Verlangen des Chefs müssen Beschäftigte schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Das hat das Bundesarbeitsgericht jetzt entschieden. [Links nur für registrierte Nutzer]
    Ob sich Repessionen eines Arbeitgebers lohnen. Besser wäre Kooperation. Im Zweifelsfall sitzt der Arbeitgeber am längeren Hebel.

  2. #2
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: Arbeitgeber darf schon am ersten Krankheitstag Attest verlangen

    Zitat Zitat von SAMURAI Beitrag anzeigen
    [h=4]+

    Ob sich Repessionen eines Arbeitgebers lohnen. Besser wäre Kooperation. Im Zweifelsfall sitzt der Arbeitgeber am längeren Hebel.
    Arbeitgeber wollen einfach nur den Einsatz ihrer Arbeitnehmer planen können!

    Das verstehen Arbeitnehmer einfach nicht; aber wenn sie gekündigt werden, spricht sich das rum!



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  3. #3
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    Standard AW: Arbeitgeber darf schon am ersten Krankheitstag Attest verlangen

    Finde ich richtig. Letztendlich ist der Tag bezahlt. Und für den Ausfall müssen die anderen Mitarbeiter entsprechend Leistung bringen. Da kann man im Grunde auch verlangen dass der "Kranke" auch ein ärztliches Attest bringt. In der Praxis sieht das aber eher so aus, dass es keinen juckt wenn das 1 oder 2 mal vorkommt. Wenn aber jemand jeden 4. Montag fehlt, wird das wohl eingefordert.

  4. #4
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    Standard AW: Arbeitgeber darf schon am ersten Krankheitstag Attest verlangen

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Finde ich richtig. Letztendlich ist der Tag bezahlt. Und für den Ausfall müssen die anderen Mitarbeiter entsprechend Leistung bringen. Da kann man im Grunde auch verlangen dass der "Kranke" auch ein ärztliches Attest bringt. In der Praxis sieht das aber eher so aus, dass es keinen juckt wenn das 1 oder 2 mal vorkommt. Wenn aber jemand jeden 4. Montag fehlt, wird das wohl eingefordert.
    Eine statistische Erfassung ist für jeden wichtig, auch für Kleinbetriebe. So erkennt man schnell ob jemand bei jeder Krippewelle mitschwimmt oder sich die Dame regelmäßig die Periode gibt.
    Anfälliges Personal sollte man zum Wohle des Betriebsklimas austauschen.

  5. #5
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Arbeitgeber darf schon am ersten Krankheitstag Attest verlangen

    Wenn ich also feststelle, kaum noch vom Schlaf- ins Wohnzimmer kommen zu können, darf mein Arbeitgeber von mir verlangen, bei ihm aufzukreuzen, zig Kilometer entfernt?
    Wenn ich am SA oder SO erkranke und in meinem Kaff kein Arzt zu finden ist, soll ich Stunden durch die Gegend zuckeln, um einen Schrieb vorlegen zu können?
    Ist das nicht a bissle lebensfremd, sagt mal?
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  6. #6
    Foren-Veteran Benutzerbild von Schwarzer Rabe
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    Standard AW: Arbeitgeber darf schon am ersten Krankheitstag Attest verlangen

    Mir ist es lieber, der MA bleibt 1 oder 2 Tage zu Hause, als wenn er zum Arzt rammelt und der pauschal eine Woche schreibt.

  7. #7
    UnbequemDirekt Benutzerbild von Bienenstich
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    Standard AW: Arbeitgeber darf schon am ersten Krankheitstag Attest verlangen

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Wenn ich also feststelle, kaum noch vom Schlaf- ins Wohnzimmer kommen zu können, darf mein Arbeitgeber von mir verlangen, bei ihm aufzukreuzen, zig Kilometer entfernt?
    Wenn ich am SA oder SO erkranke und in meinem Kaff kein Arzt zu finden ist, soll ich Stunden durch die Gegend zuckeln, um einen Schrieb vorlegen zu können?
    Ist das nicht a bissle lebensfremd, sagt mal?
    Nein, lebensfremd ist einzig Deine Meinung dazu...
    Wenn Du so krank bist, daß Du nicht mehr vom Wohnzimmer ins Schlafzimmer gehen kannst, gehörst Du so oder so zum Arzt.
    Und das Attest wird erst am Tag der Erkrankung ausgestellt - so daß der AG anhand des Datums feststellen kann, ob der Arzt die Erkrankung bescheinigt hat oder nicht. Also auf gut deutsch: ob der AN vortäuscht oder nicht. Legitime Forderung seitens des AG, wenn man bedenkt, welche Folgekosten ein blaumachender AN verursacht. Mal abgesehen von der miesen Stimmung bei den anderen Kollegen, die einspringen müssen. Vor allem auf Dauer.
    Also: wenn Du wirklich krank bist, ab zum Arzt bei nächster Gelegenheit, AU ausstellen lassen und ab in den Briefkasten damit. Oder hinbringen lassen. Oder auf den Scanner und ab per Email. Irgendeinen Weg wirds wohl geben.
    Wenn Du nicht krank bist, geh arbeiten. Oder nimm Dir halt passend Urlaub.
    Arbeitsschweiß an den Händen
    hat mehr Ehre als ein goldener Ring am Finger.
    - Deutsches Sprichwort -

  8. #8
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Arbeitgeber darf schon am ersten Krankheitstag Attest verlangen

    Zitat Zitat von Bienenstich Beitrag anzeigen
    Nein, lebensfremd ist einzig Deine Meinung dazu...
    Wenn Du so krank bist, daß Du nicht mehr vom Wohnzimmer ins Schlafzimmer gehen kannst, gehörst Du so oder so zum Arzt.
    Jedenfalls entspräche das nicht meinem Arztbesuchsverhalten, nur, weil ich bspw. starke Kopf- oder Glieder- oder Rückenschmerzen habe, oder Durchfall habe, oder eine Erkältung mit Fieber habe, zum Arzt zu gehen.
    Wie es andere damit halten, wie z.B. Du es damit hältst, vermag ich freilich kaum zu beurteilen.
    Auf jeden Fall ist meine Vorgehensweise für die Kassen günstiger.

    Und das Attest wird erst am Tag der Erkrankung ausgestellt - so daß der AG anhand des Datums feststellen kann, ob der Arzt die Erkrankung bescheinigt hat oder nicht. Also auf gut deutsch: ob der AN vortäuscht oder nicht.
    Legitime Forderung seitens des AG, wenn man bedenkt, welche Folgekosten ein blaumachender AN verursacht. Mal abgesehen von der miesen Stimmung bei den anderen Kollegen, die einspringen müssen. Vor allem auf Dauer.
    Ich bin kein Mediziner und frage ich daher, ob das gerade bei naturgemäss kurzen Erscheinungen wie Schmerzen, Magen-Darm-Geschichten usw. gut erkennbar ist.
    Wer blaumachen möchte, wird schon was finden!

    Also: wenn Du wirklich krank bist, ab zum Arzt bei nächster Gelegenheit, AU ausstellen lassen und ab in den Briefkasten damit. Oder hinbringen lassen. Oder auf den Scanner und ab per Email. Irgendeinen Weg wirds wohl geben.
    Wenn Du nicht krank bist, geh arbeiten. Oder nimm Dir halt passend Urlaub.
    Betrifft mich alles zum Glück nicht, da kein AN.
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von laurin
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    Standard AW: Arbeitgeber darf schon am ersten Krankheitstag Attest verlangen

    Ich habe bis jetzt in diesem Kalenderjahr 3 Tage wegen Krankheit gefehlt, jeweils einen Tag.

    Hätten wir die Regelung, daß man schon am ersten Tag ein ärztliches Attest vorlegen muß, wäre ich drei Wochen weggewesen (hätte ich man machen sollen), mindestens aber 9 Arbeitstage.

    Laurin
    Weiss ist das Schiff, das wir lieben!

  10. #10
    Löwinnen-Flüsterer Benutzerbild von Herr Schmidt
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    Standard AW: Arbeitgeber darf schon am ersten Krankheitstag Attest verlangen

    Zitat Zitat von laurin Beitrag anzeigen
    Ich habe bis jetzt in diesem Kalenderjahr 3 Tage wegen Krankheit gefehlt, jeweils einen Tag.

    Hätten wir die Regelung, daß man schon am ersten Tag ein ärztliches Attest vorlegen muß, wäre ich drei Wochen weggewesen (hätte ich man machen sollen), mindestens aber 9 Arbeitstage.

    Laurin
    Die Regelung bedeutet - wenn ich richtig informiert bin: kann !!
    Ich habe AfD gewählt ... .... und ich werde es wieder machen.


    Mein Volk, dem ich angehöre und das ich liebe, ist das deutsche Volk; und meine Nation, die ich mit großem Stolz verehre, ist die deutsche Nation. Eine ritterliche, stolze und harte Nation.
    (Ernst Thälmann)




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