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Thema: Arbeitgeber darf schon am ersten Krankheitstag Attest verlangen

  1. #11
    ein feiner Mensch Benutzerbild von konfutse
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    Standard AW: Arbeitgeber darf schon am ersten Krankheitstag Attest verlangen

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Finde ich richtig. Letztendlich ist der Tag bezahlt.
    ...
    Bei Stundenlohnarbeitnehmern ist nichts bezahlt. Aber ich habe nichts gegen die Forderung eines ärztlichen Nachweises vom ersten Tag an. Habe den auch meist erbracht und wenn nicht, hat eh kein anderer meine Arbeit gemacht, sondern die hat sich für mich nur aufgetürmt. Also war es völlig egal, ob ich mit oder ohne ärztlichen Attestes ein oder zwei Tage gefehlt habe.
    Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.

    Es gibt indes wenige Menschen, die eine Phantasie für die Wahrheit des Realen besitzen ...

  2. #12
    Freies Deutschland
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    Standard AW: Arbeitgeber darf schon am ersten Krankheitstag Attest verlangen

    Ich verstehe diese ganze Aufregung nicht.
    Dieses Recht gab es schon immer, ist jetzt nur noch mal von einem Gericht bestätigt worden.
    In der Regel und in den meisten Betrieben wird doch eh die 3-Tage-Regelung praktiziert.
    Aber es gibt halt auch Mitarbeiter, welche diese lockere Regelung ausnutzen und öfter mal einen blauen Montag einschieben.
    Für diese Mitarbeiter ist die Regelung der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag schon in Ordnung.
    Und wenn ich nicht von einem Zimmer ins andere kriechen kann, dann benötige eh eh einen Arzt, ob der nun kommt, ich mich hinfahren lassen, oder den Notarzt anrufe.
    Der Arbeitgeber hat die Pflicht, jeden Tag des Arbeitnehmers zu bezahlen, also soll er auch das Recht haben, zu erfahren, ob der AN wirklich krank ist und zwar vom ersten Tage an.

    Und wenn die betroffenen Arbeitnehmer dann aus Protest jeweils 1 ganze Woche die Karte ziehen, dann dürfen sie bei übermäßiger Fehlzeit zum Glück auch deshalb entlassen werden.
    Früher wurden wir von seriösen Personen regiert und haben Verbrecher verfolgt. Wie sich doch die Zeiten drehen können.
    Im Mülleimer: Kugelfisch, iGude, Gottfried, Doppelagent,Dayan,SPECTATOR,

  3. #13
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    Standard AW: Arbeitgeber darf schon am ersten Krankheitstag Attest verlangen

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Wenn ich also feststelle, kaum noch vom Schlaf- ins Wohnzimmer kommen zu können, darf mein Arbeitgeber von mir verlangen, bei ihm aufzukreuzen, zig Kilometer entfernt?
    Wenn ich am SA oder SO erkranke und in meinem Kaff kein Arzt zu finden ist, soll ich Stunden durch die Gegend zuckeln, um einen Schrieb vorlegen zu können?
    Ist das nicht a bissle lebensfremd, sagt mal?
    Wer krank ist geht in der Regel zum Arzt, wer sich etwas unwohl fuehlt bleibt halt einen Tag unbezahlt zuhause oder nimmt einen Tag Urlaub. Was spricht dagegen nach dem Arztbesuch den Krankenschein in den Briefkasten zu werfen? Scannen und per Mail verschicken sollte wohl auch gehen.
    „Alles was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.“

    Konrad Adenauer

  4. #14
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    Standard AW: Arbeitgeber darf schon am ersten Krankheitstag Attest verlangen

    Ähm. Keine ahnungsvollen Arbeitgeber hier, eh?

    Der Arbeitgeber will nicht etwa deshalb eine Krankschreibung vom 1. Tag an, weil der AN blau machen könnte, sondern weil er i.d.R. 55-70% der Kosten für die Lohnfortzahlung von der KK zurückfordern kann, was allerdings nur für die ärztlich attestierten Krankheitstage möglich ist. Für Firmen mit bis zu 30 Mitarbeitern ist die entsprechende Zusatzversicherung Pflicht, für Firmen mit mehr Mitarbeitern freiwillig (warum auch immer, hab ich noch nie verstanden). Die Höhe des vom AG zusätzlich zu zahlenden Beitrages hängt von der Höhe des Erstattungssatzes und den Regeln der jeweiligen KV ab.

    Das gilt im übrigen auch für nach Stunden bezahlte Mitarbeiter. Eine Krankmeldung ist eine Krankmeldung, mit oder ohne ärztliches Attest, es hat eine Lohnfortzahlung zu erfolgen. Wenn der Mitarbeiter natürlich so doof ist, sich darauf einzulassen, daß er die durch Krankheit versäumten Arbeitsstunden nicht bezahlt bekommt, dumm gelaufen für ihn. Vor einem Gericht hätte der AN aber kaum eine Chance, damit durchzukommen.

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