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Bislang durften die 1,3 Millionen Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen keine Arbeitskämpfe führen. Das entspreche nicht dem christlichen Menschenbild, argumentieren die Kirchen. Ein Urteil des Bundesarbeitsgericht ändert das. Gut so. Von Claudia Keller[Links nur für registrierte Nutzer][Links nur für registrierte Nutzer]
Langsam werden die Sonderrechte der Kirchen eingeebnet werden. Wer wie ein normaler Arbeitgeber agiert muss so behandelt werden.

Trennung zwischen Staat und Kirche.