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Thema: Geldwäsche

  1. #1
    Enerbanske Benutzerbild von Helgoland
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    Standard Geldwäsche

    Heute Morgen erhielt ich folgende E-Mail:

    "Hochbezahlte Arbeit für Dich!

    Hohes Nebeneinkommen in kurzer Frist
    Unser Unternehmen stellt Dir zur Verfügung die ausgezeichnete Möglichkeit, mühelos bis 8.000€ pro Monat zu verdienen! Du kannst leicht und einfach mit unserem Unternehmen von 4.000€ bis 8.000€ pro Monat verdienen. Die Beschäftigung bei unserem Unternehmen wird nicht mehr als 2-3 Stunden Deiner Zeit 1-2 Mal in der Woche in Anspruch nehmen. Es besteht die Möglichkeit, die Beschäftigung bei unserem Unternehmen mit Deiner gegewärtigen Tätigkeit in Vereinbarung zu bringen! Für jeden ausgeführten Auftrag wird Deine Vergütung von 400€ bis 1.600€ ausmachen.

    Deine Tätigkeit wird es sein, folgendes zu machen:

    Unsere Firma schickt auf Dein Konto in der Bank eine Geldüberweisung in Höhe von 2.000€ bis 8.000€.
    Nachdem die Geldüberweisung Deinem Bankkonto gutgeschrieben wurde, hebst Du das Geld in bar ab.
    Deine Vergütung macht 20% von dem überwiesenen Betrag aus! - von 400€ bis 1.600€ kannst Du für Dich behalten!
    Die restlichen 80% von dem überwiesenen Betrag sollst Du uns überreichen.
    Falls Du den Auftrag gemäß unserer Anweisungen ausgeführt hast, führen wir die nächste Geldüberweisung auf Dein Konto in der Bank durch.
    Die Beträge und die Anzahl der Geldüberweisungen können verschieden sein, alles hängt nur von Deinem Wunsch und von Deinen Möglichkeiten ab! Die Beschäftigung bei uns ist auf dem Territorium der Europäischen Union und Deutschlands unbenommen und absolut dem Recht entsprechend.

    Wenn Du bereit bist zu verdienen, schreibe uns auf die E-Mailadresse: [Links nur für registrierte Nutzer]. Wir setzen uns zum baldmöglichsten Zeitpunkt mit Dir in Verbindung und teilen Dir die ausführliche Information mit.

    Die Anzahl von Stellenangeboten ist beschränkt, darum melde Dich schnellstmöglich bei uns!"


    Wer eine E-Mail dieser Art bekommt, sollte, auch wenn ihm das Wasser bis zum Hals steht, niemals darauf eingehen! Entgegen der Aussage: "Die Beschäftigung bei uns ist auf dem Territorium der Europäischen Union und Deutschlands unbenommen und absolut dem Recht entsprechend." handelt es sich um klassische Geldwäsche und stellt nach deutschem Recht eine Straftat dar, die schwer geahndet wird. Also, Finger davon!

    Dazu:

    [Links nur für registrierte Nutzer] :

    Sollten Sie ein solches Angebot erhalten, sollten Sie die Mail einfach nicht beachten - so verlockend das Angebot auch erscheinen mag. Regelmäßig wird hier der Straftatbestand der Geldwäsche erfüllt sein, ein Vergehen nach § 261 StGB, welches nicht ohne strafrechtliche Konsequenzen bleibt, zumal der "Geldbote" im Gegensatz zum endgültigen Empfänger des Geldes leicht zu ermitteln ist.
    In den beiden bislang entschiedenen Fällen wurden die Täter einmal wegen der Beihilfe zum Computerbetrug §§ 263a, 27 StGB zu einer Geldstrafe von 1200.- EUR, das andere mal wegen Geldwäsche zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von 1 Jahr und 6 Monaten zur Bewährung verurteilt.
    SI VIS PACEM, PARA BELLUM


    Grön is det Lunn, Road is de Kant, Witt is de Sunn
    Deet is det Woapen van 't hillige Lunn

  2. #2
    Lilly mit drei L Benutzerbild von Lilly
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    Standard AW: Geldwäsche

    Sowas bekomme ich auch von Zeit zu Zeit, oft auch von US-Soldaten aus Afghanistan. Die Schweine arbeiten mit allen Tricks.
    Wer nicht genießt, ist ungenießbar.


  3. #3
    Mitglied
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    Standard AW: Geldwäsche

    Zitat Zitat von Helgoland Beitrag anzeigen
    Heute Morgen erhielt ich folgende E-Mail:

    "Hochbezahlte Arbeit für Dich!

    Hohes Nebeneinkommen in kurzer Frist
    Unser Unternehmen stellt Dir zur Verfügung die ausgezeichnete Möglichkeit, mühelos bis 8.000€ pro Monat zu verdienen! Du kannst leicht und einfach mit unserem Unternehmen von 4.000€ bis 8.000€ pro Monat verdienen. Die Beschäftigung bei unserem Unternehmen wird nicht mehr als 2-3 Stunden Deiner Zeit 1-2 Mal in der Woche in Anspruch nehmen. Es besteht die Möglichkeit, die Beschäftigung bei unserem Unternehmen mit Deiner gegewärtigen Tätigkeit in Vereinbarung zu bringen! Für jeden ausgeführten Auftrag wird Deine Vergütung von 400€ bis 1.600€ ausmachen.

    Deine Tätigkeit wird es sein, folgendes zu machen:

    Unsere Firma schickt auf Dein Konto in der Bank eine Geldüberweisung in Höhe von 2.000€ bis 8.000€.
    Nachdem die Geldüberweisung Deinem Bankkonto gutgeschrieben wurde, hebst Du das Geld in bar ab.
    Deine Vergütung macht 20% von dem überwiesenen Betrag aus! - von 400€ bis 1.600€ kannst Du für Dich behalten!
    Die restlichen 80% von dem überwiesenen Betrag sollst Du uns überreichen.
    Falls Du den Auftrag gemäß unserer Anweisungen ausgeführt hast, führen wir die nächste Geldüberweisung auf Dein Konto in der Bank durch.
    Die Beträge und die Anzahl der Geldüberweisungen können verschieden sein, alles hängt nur von Deinem Wunsch und von Deinen Möglichkeiten ab! Die Beschäftigung bei uns ist auf dem Territorium der Europäischen Union und Deutschlands unbenommen und absolut dem Recht entsprechend.

    Wenn Du bereit bist zu verdienen, schreibe uns auf die E-Mailadresse: [Links nur für registrierte Nutzer]. Wir setzen uns zum baldmöglichsten Zeitpunkt mit Dir in Verbindung und teilen Dir die ausführliche Information mit.

    Die Anzahl von Stellenangeboten ist beschränkt, darum melde Dich schnellstmöglich bei uns!"


    Wer eine E-Mail dieser Art bekommt, sollte, auch wenn ihm das Wasser bis zum Hals steht, niemals darauf eingehen! Entgegen der Aussage: "Die Beschäftigung bei uns ist auf dem Territorium der Europäischen Union und Deutschlands unbenommen und absolut dem Recht entsprechend." handelt es sich um klassische Geldwäsche und stellt nach deutschem Recht eine Straftat dar, die schwer geahndet wird. Also, Finger davon!

    Dazu:

    [Links nur für registrierte Nutzer] :

    Sollten Sie ein solches Angebot erhalten, sollten Sie die Mail einfach nicht beachten - so verlockend das Angebot auch erscheinen mag. Regelmäßig wird hier der Straftatbestand der Geldwäsche erfüllt sein, ein Vergehen nach § 261 StGB, welches nicht ohne strafrechtliche Konsequenzen bleibt, zumal der "Geldbote" im Gegensatz zum endgültigen Empfänger des Geldes leicht zu ermitteln ist.
    In den beiden bislang entschiedenen Fällen wurden die Täter einmal wegen der Beihilfe zum Computerbetrug §§ 263a, 27 StGB zu einer Geldstrafe von 1200.- EUR, das andere mal wegen Geldwäsche zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von 1 Jahr und 6 Monaten zur Bewährung verurteilt.
    Wetten der Absender dieser Mail bist du selber (sinngemäß)? Schau mal in deinen Posteingang wer die verschickt hat.

  4. #4
    Enerbanske Benutzerbild von Helgoland
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    Helgoland
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    Standard AW: Geldwäsche

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Wetten der Absender dieser Mail bist du selber (sinngemäß)? Schau mal in deinen Posteingang wer die verschickt hat.
    Nein: angelika.keinath@Ira-oa.bayern.de
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  5. #5
    he is a CHAR_ Benutzerbild von borisbaran
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    Standard AW: Geldwäsche

    Zitat Zitat von Helgoland Beitrag anzeigen
    [...]
    Ohne einen Hauch eines Zweifels ein [Links nur für registrierte Nutzer] im [Links nur für registrierte Nutzer]. Drauf scheißen, löschen, vergessen.
    Igno-Mülleimer: Frei-denker, politisch Verfolgter, Willi Nicke, iglaubnix+2fel, tosh, monrol, Buella, Löwe, Widder58, Piedra, idistaviso, Pythia, Freelance, navy, SLNK
    Mitglied der Fraktion der Liberalen

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