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Thema: Was soll Art 120 im GG

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von houston
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    Standard Was soll Art 120 im GG

    Was bitte soll der Art 120 in unserem GG
    dieser lautet
    "Artikel 120
    (1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten"
    Besatzungskosten ?
    Ich War der Meinung deutschland wäre seid 1990 souverän.
    Auch auf Wikipedia ist dieses dort so zu lesen
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  2. #2
    mitscharfenaugen Benutzerbild von ursula
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    Standard AW: Was soll Art 120 im GG

    souverän
    hallöchen

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von houston
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    1.224

    Standard AW: Was soll Art 120 im GG

    Hallo Ursula
    wie soll ich dein verstehen ?
    Ist deutschland souverän oder nicht ?

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von STRange333
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    Standard AW: Was soll Art 120 im GG

    Zitat Zitat von houston Beitrag anzeigen
    Hallo Ursula
    wie soll ich dein verstehen ?
    Ist deutschland souverän oder nicht ?
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  5. #5
    Mitglied
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    Standard AW: Was soll Art 120 im GG

    Zitat Zitat von houston Beitrag anzeigen
    Hallo Ursula
    wie soll ich dein verstehen ?
    Ist deutschland souverän oder nicht ?
    Klar ist es das, es ordnet sich souverän den Ansichten von Juden und Amis unter und legt in voreilendem Gehorsam noch etwas drauf.

  6. #6
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    Standard AW: Was soll Art 120 im GG

    Dummstrang.
    Der Ersteller weiß sicher, daß dar Artike noch mehr sagt.

    "Soweit Aufwendungen für Kriegsfolgelasten, die in Bundesgesetzen weder geregelt worden sind noch geregelt werden, bis zum 1. Oktober 1965 von den Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder sonstigen Aufgabenträgern, die Aufgaben von Ländern oder Gemeinden erfüllen, erbracht worden sind, ist der Bund zur Übernahme von Aufwendungen dieser Art auch nach diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet."

    Besonders klar ist Paragraph 2, der alles widerruft:
    "(2) Die Einnahmen gehen auf den Bund zu demselben Zeitpunkte über, an dem der Bund die Ausgaben übernimmt."

  7. #7
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Was soll Art 120 im GG

    Auch ein souveränes Deutschland müsste natürlich die noch laufenden Restkosten einer abzuwickelnden oder abgewickelten Besatzung und der Kriegsfolgen tragen, bspw. Aufwendungen beim Abzug von Truppen, bspw. Versehrtenrenten usw.
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  8. #8
    mitscharfenaugen Benutzerbild von ursula
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    Standard AW: Was soll Art 120 im GG

    es gibt keinen friedensvertrag, ergo.

    empfehle schultze-rhonhoff - alles was am markt ist - weihnachten steht doch vor der tür. wenigstens weihnachten ist souverän.
    hallöchen

  9. #9
    GESPERRT
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    Standard AW: Was soll Art 120 im GG

    Zitat Zitat von ursula Beitrag anzeigen
    es gibt keinen friedensvertrag, ergo.

    empfehle schultze-rhonhoff - alles was am markt ist - weihnachten steht doch vor der tür. wenigstens weihnachten ist souverän.
    Wenn ein Land kapituliert hat, braucht man soweit ich weiß keinen FV.

  10. #10
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Was soll Art 120 im GG

    Zitat Zitat von houston Beitrag anzeigen
    Was bitte soll der Art 120 in unserem GG
    dieser lautet
    "Artikel 120
    (1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten"
    Besatzungskosten ?
    Ich War der Meinung deutschland wäre seid 1990 souverän.
    Auch auf Wikipedia ist dieses dort so zu lesen
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    Wenn ich eine Domina besuche, muss ich auch für die Schmerzen bezahlen, die sie mir zufügt. Siehste, so ähnlich verhält es sich mit dem "120er" im GG ...
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