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Thema: Was soll Art 120 im GG

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von houston
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    Standard Was soll Art 120 im GG

    Was bitte soll der Art 120 in unserem GG
    dieser lautet
    "Artikel 120
    (1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten"
    Besatzungskosten ?
    Ich War der Meinung deutschland wäre seid 1990 souverän.
    Auch auf Wikipedia ist dieses dort so zu lesen
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  2. #2
    mitscharfenaugen Benutzerbild von ursula
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    Standard AW: Was soll Art 120 im GG

    souverän
    hallöchen

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von houston
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    Standard AW: Was soll Art 120 im GG

    Hallo Ursula
    wie soll ich dein verstehen ?
    Ist deutschland souverän oder nicht ?

  4. #4
    GESPERRT
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    Standard AW: Was soll Art 120 im GG

    Dummstrang.
    Der Ersteller weiß sicher, daß dar Artike noch mehr sagt.

    "Soweit Aufwendungen für Kriegsfolgelasten, die in Bundesgesetzen weder geregelt worden sind noch geregelt werden, bis zum 1. Oktober 1965 von den Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder sonstigen Aufgabenträgern, die Aufgaben von Ländern oder Gemeinden erfüllen, erbracht worden sind, ist der Bund zur Übernahme von Aufwendungen dieser Art auch nach diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet."

    Besonders klar ist Paragraph 2, der alles widerruft:
    "(2) Die Einnahmen gehen auf den Bund zu demselben Zeitpunkte über, an dem der Bund die Ausgaben übernimmt."

  5. #5
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Was soll Art 120 im GG

    Auch ein souveränes Deutschland müsste natürlich die noch laufenden Restkosten einer abzuwickelnden oder abgewickelten Besatzung und der Kriegsfolgen tragen, bspw. Aufwendungen beim Abzug von Truppen, bspw. Versehrtenrenten usw.
    Aktueller Kalenderspruch: It is hard to believe that a man is telling the truth when you know that you would lie if you were in his place. (H.L. Mencken)

  6. #6
    mitscharfenaugen Benutzerbild von ursula
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    Standard AW: Was soll Art 120 im GG

    es gibt keinen friedensvertrag, ergo.

    empfehle schultze-rhonhoff - alles was am markt ist - weihnachten steht doch vor der tür. wenigstens weihnachten ist souverän.
    hallöchen

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von STRange333
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    Standard AW: Was soll Art 120 im GG

    Zitat Zitat von houston Beitrag anzeigen
    Hallo Ursula
    wie soll ich dein verstehen ?
    Ist deutschland souverän oder nicht ?
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  8. #8
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Was soll Art 120 im GG

    Zitat Zitat von houston Beitrag anzeigen
    Was bitte soll der Art 120 in unserem GG
    dieser lautet
    "Artikel 120
    (1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten"
    Besatzungskosten ?
    Ich War der Meinung deutschland wäre seid 1990 souverän.
    Auch auf Wikipedia ist dieses dort so zu lesen
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    Wenn ich eine Domina besuche, muss ich auch für die Schmerzen bezahlen, die sie mir zufügt. Siehste, so ähnlich verhält es sich mit dem "120er" im GG ...
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von houston
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    Standard AW: Was soll Art 120 im GG

    na dan wird es Zeit Art 146 umgesetzt wird,ne egal bei einer EU-Verfassung ist er ja auch hinfällig

  10. #10
    DR 2.0 statt DDR 2.0 Benutzerbild von Registrierter
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    Standard AW: Was soll Art 120 im GG

    Zitat Zitat von houston Beitrag anzeigen
    Was bitte soll der Art 120 in unserem GG
    dieser lautet
    "Artikel 120
    (1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten"
    Besatzungskosten ?
    Ich War der Meinung deutschland wäre seid 1990 souverän.
    Auch auf Wikipedia ist dieses dort so zu lesen
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    Erstens. Wir Deutsche benutzen die DEUTSCHE Sprache.
    Und da schreibt man SEIT 1990, aber "Ihr SEID zu doof zum Schreiben"

    Zweitens: als Deutscher kennt man den provisorischen Status des Feinstaates des deutschen Volkes, der antideutschen BRD.
    WIE kommst Du darauf, dass hier jemand souverän sei?

    Selbst BRD-Minister Schäuble wies unlängst darauf hin, dass die BRD nach 1949 ZU KEINEM ZEITPUNKT war.
    Er verwechselt vor Publikum lediglich noch BRD und Deutschland:

    Deutschland seit 1945 nicht souverän
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    Deutschland existiert bekanntlich in den Grenzen von 1937, wie jenes Kuriosum der BRD ohne Verfassung, das Bundes"verfassungs"gericht seit (sic!) 1973 mehrfach festhielt und veröffentlichte:

    Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR fest (2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1[8]):
    Das Deutsche Reich existiert fort
    Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet

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    Der GROSSE AUSTAUSCH ist der moderne Völkermord:
    Stufe 1: Geburtenreduzierung
    Stufe 2: Besiedlung per Massenmigration


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