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Thema: Was soll Art 120 im GG

  1. #11
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    Standard AW: Was soll Art 120 im GG

    Zitat Zitat von houston Beitrag anzeigen
    Hallo Ursula
    wie soll ich dein verstehen ?
    Ist deutschland souverän oder nicht ?
    Klar ist es das, es ordnet sich souverän den Ansichten von Juden und Amis unter und legt in voreilendem Gehorsam noch etwas drauf.

  2. #12
    Mitglied Benutzerbild von Autobahn
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    Standard AW: Was soll Art 120 im GG

    Zitat Zitat von Registrierter Beitrag anzeigen
    Deutschland existiert bekanntlich in den Grenzen von 1937, wie jenes Kuriosum der BRD ohne Verfassung, das Bundes"verfassungs"gericht seit (sic!) 1973 mehrfach festhielt und veröffentlichte:

    Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR fest (2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1[8]):
    Das Deutsche Reich existiert fort
    Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet

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    Mehr braucht man nicht schreiben. Punkt!
    „Haß ist unser Gebet und Rache unser Feldgeschrei.“

    http://killerbeesagt.wordpress.com/

  3. #13
    Mitglied Benutzerbild von houston
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    Standard AW: Was soll Art 120 im GG

    1.Ich kenne sehr wohl den unterschied zwischen der BRD und Deutschland.
    2 Bin ich KEIN BrdLer

  4. #14
    he is a CHAR_ Benutzerbild von borisbaran
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    Standard AW: Was soll Art 120 im GG

    Zitat Zitat von houston Beitrag anzeigen
    Was bitte soll der Art 120 in unserem GG
    dieser lautet
    "Artikel 120
    (1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten"
    Besatzungskosten ?
    Ich War der Meinung deutschland wäre seid 1990 souverän.
    Auch auf Wikipedia ist dieses dort so zu lesen
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    Ein Überbleibsel, heutzutage ohne Bedeutung, soweit ich weiß.
    Igno-Mülleimer: Frei-denker, politisch Verfolgter, Willi Nicke, iglaubnix+2fel, tosh, monrol, Buella, Löwe, Widder58, Piedra, idistaviso, Pythia, Freelance, navy, SLNK
    Mitglied der Fraktion der Liberalen

  5. #15
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Was soll Art 120 im GG

    Zitat Zitat von Registrierter Beitrag anzeigen


    Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR fest (2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1[8]):
    Das Deutsche Reich existiert fort
    Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet

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    Och mein lieber Registrierter, wenn du schon das aus dem Urteil zum Grundlagenvertrag zitierst, solltest du folgendes nicht vergessen:

    Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich",....................

    Und die Rede von Schäuble sollte man sich ganz anhören, denn demnach ist kein Staat der EU mehr souverän.

    Im Grunde genommen geht es nur um eine Frage, ob ein Staat auf Grund souveräner Entscheidung auf Teile seiner Souveränität verzichtet oder aus Zwang von außen.

    Der EU-Vertrag enthält in seinem Artikel 50 das Kündigungsrecht, der Atomwaffensperrvertrag enthält in seinem Artikel X das Kündigungsrecht und das Nato-Truppenstatut mit seinen Zusatzabkommen, das die neue Rechtsgrundlage für die Zahlungen enthält, die früher Besatzungskosten waren, hat seit 1990 kein einseitiges Kündigungsrecht mehr, sondern Deutschland kann wie jeder andere Vertragspartner kündigen.

    Mein lieber Registrierter, die einzige Möglichkeit, diese Kündigungsrechte zu widerlegen, wäre ein gescheiterter Versuch sie war zunehmen. Dummerweise gibt es für dich und deine Klientel deswegen ein Problem. Um die Kündigungsrechte nutzen zu können müsste deine Klientel an die Regierungsmacht gewählt werden, tja, und das scheitert an eurer Unfähigkeit Menschen zu überzeugen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  6. #16
    Systemkritiker Benutzerbild von Grenzer
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    Standard AW: Was soll Art 120 im GG

    Zitat Zitat von Registrierter Beitrag anzeigen
    Erstens. Wir Deutsche benutzen die DEUTSCHE Sprache.
    Und da schreibt man SEIT 1990, aber "Ihr SEID zu doof zum Schreiben"

    Zweitens: als Deutscher kennt man den provisorischen Status des Feinstaates des deutschen Volkes, der antideutschen BRD.
    WIE kommst Du darauf, dass hier jemand souverän sei?

    Selbst BRD-Minister Schäuble wies unlängst darauf hin, dass die BRD nach 1949 ZU KEINEM ZEITPUNKT war.
    Er verwechselt vor Publikum lediglich noch BRD und Deutschland:

    Deutschland seit 1945 nicht souverän
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    Deutschland existiert bekanntlich in den Grenzen von 1937, wie jenes Kuriosum der BRD ohne Verfassung, das Bundes"verfassungs"gericht seit (sic!) 1973 mehrfach festhielt und veröffentlichte:

    Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR fest (2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1[8]):
    Das Deutsche Reich existiert fort
    Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Guter Beitrag,- und ja- es stimmt :

    In diesem Land stimmt nichts ,- aber auch garnichts !

    Nachdem die Kriegsgewinner völkerrechtswidrig !( Originalton Adenauer ) die Regierungsgewalt in Deutschland an sich gerissen haben ,-
    werden die uns auch weiterhin nicht in die Souverenität entlassen !

    Das Besatzerrecht gilt nach wie vor- auf 2+4 Verträge könnt ihr getrost scheissen,- Papier ist geduldig !

  7. #17
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    Standard AW: Was soll Art 120 im GG

    Zitat Zitat von Registrierter Beitrag anzeigen
    "Ihr SEID zu doof zum Schreiben."

    Selbst BRD-Minister Schäuble wies unlängst darauf hin, dass die BRD nach 1949 ZU KEINEM ZEITPUNKT souverän war.
    Junge, Junge...

    (Rotes wurde von mir zur Korrektur hinzugefügt, absichtliches Groß/Fettschreiben wurde nicht verändert.)

  8. #18
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    Standard AW: Was soll Art 120 im GG

    Zitat Zitat von houston Beitrag anzeigen
    Was bitte soll der Art 120 in unserem GG
    dieser lautet
    "Artikel 120
    (1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten"
    Besatzungskosten ?
    Ich War der Meinung deutschland wäre seid 1990 souverän.
    Auch auf Wikipedia ist dieses dort so zu lesen
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Ernsthaft, seit wann gilt der Artikel 120? Doch nicht etwa seit 1948? Das wäre dann doch eine lange Zeit? Kann#s nicht glauben, deshalb frag ich. Seit wann?

  9. #19
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Was soll Art 120 im GG

    Zitat Zitat von Gratian Beitrag anzeigen
    Ernsthaft, seit wann gilt der Artikel 120? Doch nicht etwa seit 1948? Das wäre dann doch eine lange Zeit? Kann#s nicht glauben, deshalb frag ich. Seit wann?
    Die sonstigen Kriegsfolgelasten werden hier schön ignoriert und die sind der Hauptgrund, das der 120er nicht geändert wurde. Er ist rechtliche Grundlage der Finanzierung der Kampfmittelräumdienste, bestimmter Witwenrenten, etc. pp.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  10. #20
    Mitglied
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    Standard AW: Was soll Art 120 im GG

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Die sonstigen Kriegsfolgelasten werden hier schön ignoriert und die sind der Hauptgrund, das der 120er nicht geändert wurde. Er ist rechtliche Grundlage der Finanzierung der Kampfmittelräumdienste, bestimmter Witwenrenten, etc. pp.
    Meinte mit "Der Bund trägt die Aufwendungen füer Besatzungskosten" eigentlich. Die Deutschen zahlen bis heute die Kosten ihrer Besatzung (sprich Kaserneninstandhaltung, Sold usw.). Oder hab ich das missverstanden?

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