1. The trial of the kaiser (...) Das Gutachten d. britischen Justizexperten
wird forthesetzt , nur noch vier Seiten.
Nein, Deutschland trägt die Alleinschuld!
Nein, Deutschland trägt eine erhebliche Mitschuld wie andere beteiligte Großmächte!
Das kann ich net sagen.
Ja, Deutschland wurde nur unschludig in den Sog von Ereignissen gezogen, zu deren Entstehung es nicht aktiv beigetragen hatte!
Ja, Deutschland wurde der Krieg aufgezwungen, weil die gegnerischen Mächte die Alleinschuld trifft!
1. The trial of the kaiser (...) Das Gutachten d. britischen Justizexperten
wird forthesetzt , nur noch vier Seiten.
Stimmt.
Das Staatsoberhaupt verkoerpert in seiner/ihrer Person immer den Staat/ Souvereign, Hohe Partei. Ihm/ihr dient ein durch ihn/ihr akreditiertes Regierungskabinett deren Handlungen dadurch auch den Staat repraesentieren.
Doch, logischerweise ist es das Staatsoberhaupt und durch ihn individuelle Mitglieder des Regierungskabinetts die sich bei Voelkerrechtsverletzungen u.U. vor einem internationalem Gremium zu verantworten haben.
Ja.
Verstöße gegen Völkerrecht
Siehe dazu oben die relevanten Kommentare des Sub-Committee on Law of the Main Committee bzgl. deutsche Angriffe auf Passagierschiffe mit subsequenter Morderei an Frauen und Kindern.
???
Lloyd George fuehrt eine Liste solcher Plaene auf.
siehe auch hier [Links nur für registrierte Nutzer]
Das stimmt nicht: z.B. werden durch das St.Peersburg Abkommen von 1868 bestimmte Geschosse verboten:
Declaration Renouncing the Use, in Time of War, of Explosive Projectiles Under 400 Grammes Weight. Saint Petersburg, 29 November / 11 December 1868.
The Declaration of Saint Petersburg is the first formal agreement prohibiting the use of certain weapons in war.
Heute sind viele Waffen voelkerrechtlich verboten , von bestimmten Klassen Landminen bis hin zu biologischen und chemischn Waffen wobei es unerheblich ist ob ein Staat diesbezuegliche Vertraege unterschrieben hat.
Genozid an das Herero- und Namaquavolk
'Barbarisch' steht ungefaehr auf der gleichen Stufe mit 'Nazi' ;beide sind eigenstaendige Begriffe die das Boeseste menschliches Handelns und Gesinnung symbolisieren . Die Etymologie der Begriffe 'barbarisch' und 'Nazi' ist dabei irrelevant.
Daher interressiert mich auch das Gutachten bzw die Begründung für die Ausnahme vom Prinzip der Staatsimmunität.
Nürnberg war doch meines Wissens nur für Deutschland zuständig laut eigenem Anspruch oder ?
Welcher Artikel der UN Charta?
Staatsimunität bezieht sich auf das Hoheitliche Handeln eines Staates und schließt dessen kontrolle durch andere Völkerrechtssubjekte aus. Daher wenn dann nur Staatimunität da Hoheitliches handeln, was bei Staatsorganen grundsätzlich der Fall sein dürfte.
1. Problem im Fall des Deutschenreiches stimmt das zumindest halb. Allerdings verkörpert das Staatsoberhaupt in der Regel den Staat ist aber nicht zwangsläufig Soverän, das widerspräche der Idee der Volkssoveränität wie sie im GG verankert ist.
2. Problem Abgrenzung Repressalie Kriegsverbrechen. Beides stellt einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar ersteres ist allerdings als Reaktion auf eine Völkerrechtsverletzung eines anderen Staates gerechtfertigt begrenzt nur durch die Verhältnismäßigkeit.
3. Problem Mord setzt sowohl Mordmerkmale vorraus als Absicht als Vorsatzform weshalb er schwierig zu Beweisen ist wenn der Tot besagter Frauen und Kinder nur eine inkauf genommene Nebenfolge der Handlung des Täters ist und nicht das Ziel der Tathandlung. Es war also allenfalls Totschlag vorrausgesetzt man verneint die Verhältnismäßigkeit der repressalie. Weitere Probleme bestünden dann auf der Rechtfertigungsebene.
4. Problem in wie fern verstoßen sie gegen damals geltendes Völkerrecht. Ohne sie in Augenschein genommen zu haben was ich noch tuen werde. Das Recht Krieg zu führen wurde erst später Eingeschränkt bzw wurde es versucht, und das Völkerrecht ist ein Recht von Gleichrangigen ergo es bindet nur insoweit es Allgemein annerkannt ist und solange es dies ist. Andere Ansicht es bindet soweit es durchsetzbar ist. Wobei wir bei den Waffen wären Grundsätzlich darf ein Staat sich bewaffnen wie es ihm beliebt natürlich kann er auch mit anderen vereinbaren bestimmte Waffen nicht zu nutzen. Was dann aber erstmal nur diejenigen bindet die es Vereinbaren. Lediglich wenn es allgemeiner Konsens ist eine eine Waffenart nicht zu nutzen sind auch alle daran gebunden. Was heute gern durch zu Sanktionen umdeklarierten/weiterentwickelten Repressalien durchgesetzt wird.
5. Problem das war vor dem ersten Weltkrieg. Als es Aktuell war hat meines Wissens niemand protesstiert und den Tatbestand des Völkermordes gab es noch nicht. Und ohne Unrechtstatbestand, bei dessen Erfüllung das Unrecht positiv festgestellt werden kann, kann auch kein Unrecht vorliegen.
6. Problem Recht und Moral sind zwei Paar Schuhe. Ziel des Rechtes soll es zwar sein Gerechtigkeit zu schaffen, allerdings ist hier nur das Positive Recht verbindlich. Die Moralvorstellungen eines Individums oder auch Kollektivs hingegen sind es nicht, da dies der Willkür Tür und Tor öffnen würde. Diesen Vorstellungen wird gegebenfalls im Rahmen der Gesetzgebung Rechnung getragen, die Frage ihre verwirklichung im Recht ist also eine politische Frage.
Danke für das Einstellen des Gutachtens. Auch wenn es leider gelöscht wurde.
So jetzt mal meine Meinung zu Text.
Der Autor beruft sich auf ein Bedürfnis zu Vergeltung für folgendes:
1. Handelsschiffe versenkt
2. Grausame Kriegsführung
3. Kriegführen an sich.
4. Exemplarisch die Fälle von Cavell und Captain Fryatt
Er begründet das damit das er denkt, Herrscher, die die Welt in Elend tauchen sollte für alle Zeiten gewarnt werden, dass sie die Strafe früher zahlen und das Völkerrecht sollte auf Gerechtigkeit basieren
Die Law Officers argumentieren ähnlich:
1. Der Kaiser sei die höchste Autorität in Deutschland gewesen, daher verantwortlich für Millionen von jungen Männern, für die Zerstörung in vier Jahren und 200-mal so große materiellen Verluste wie durch Napoleon 20 Jahre.
2. Sie wollen ebenfalls ein Exempel statuieren.
Dann befassen sie sich mit der Frage der Auslieferung durch Holland.
3. Sie wollen ihn für die Störung des Friedens Frieden der Welt wie Napoleon bestrafen, wohl eher Analog.
Dann kommen Fragen zur Art des Verfahrens Alternative Gericht
Hierbei wird gefragt ob Deutsche und Neutrale am Verfahren zu beteiligen sind um Anschein eines fairen Verfahrens zu erwecken wird als zu riskant verworfen
Zum Schluss weswegen soll er Anklagt werden? Genannt werden
1. Der Krieg selbst
Problem kann beliebig ausgedehnt werden riskant.
2.Einmarsch in Belgien
Wird als unproblematisch betrachtet.
3. U-Boot Krieg
Ich hoffe ich habe nichts Wichtiges übersehen.
Auch hier besteht das Problem das sie keinen kodifizierten Unrechtstatbestand nennen, sondern nur ihr Gefühl dies alles müsse bestraft werden da ähnlich Ungerechte Taten auch bestraft würden. Probleme hierbei sind das Analogie Verbot zu lasten des Angeklagten und der Grundsatz keine Strafe ohne Gesetz. Also insgesamt nicht gerade überzeugend.
Zitat von Houndstooth
- Das ist nicht erforderlich, denn es ist hier keine Schuld begründet. Es gab schließlich keinen göttlichen Anspruch Englands auf die Vorherrschaft auf den Weltmeeren. Um präzise zu sein, sie hatten sie selbst geraubt. Hier eine Schuld zu konstatieren ist Siegerjustiz von Schwerstkriminellen.
Blödheit des Kaisers, einverstanden
.
Zitat von Houndstooth
Ach nein. ausgerechnet Engländer. Und Belgier. Diese Kolonialengelchen. Die Historie der USA auf ihrem eigenen Kontinent wil ich erst gar nicht ansprechen. Du willst hier nicht wirklich diese Bastarde zu neutralen Richtern irgendeines höheren internationalen Rechts befördern das es nie gab?
Eine Schuld des deutschen Kaisers gab es gegenüber seinem eigenen Volk, sonst gegenüber nimandem. Denn das hatte auch die einzig existierende Rechtfertigung ihn zu richten, hätte es sie denn genutzt. Wobei durchaus eine gehörige Mitschuld dieses Volkes darin bestand das alles ganz toll zu finden. Anfangs, jedenfalls. Die Kriegsgegner hatten kein Jota Recht dazu, jedoch die unbehinderte Möglichkeit als Sieger.
Denn sie hatten überhaupt keinen Grund in diesen Krieg einzutreten, das deutsch Reich hatte sie nichtmal bedroht.
Der gewöhnliche Bürger geht für solch Verhalten in aller Regel in den Knast oder auf's Schafott.
(Fang jetzt nicht mit Allianzen an, das Spiel hatte ich bereits unter der Rubrik Blödheit abgehandelt.)
Eigentlich wollt ich Euch machen lassen, solange ihr mich net direkt einbindet, aber das hier MUSSTE ich kommentieren, OBWOHL es off topic ist:
Nur weil der Begriff erst 1944 auftaucht, heisst dat net, dass die Umstände früher net gegeben sein konnten. Das wäre so, als wenn zB Diebstahl erst dann (ethisch) unrecht wäre, wenn es ein gesetzt gibt, dass ihn ächtet. Ohne aber is Klauen nix anstößiges...
Mit dem Fall DSWA kenn ich mich tatsächlich im Zuge früherer Forschung doch gut genug aus um eindeutig sagen zu können, dass damals ein Völkermord mir Billigung Berlins (!!!) durchgezogen worden war, bei dem der Genozid net erklärte Absicht war, aber eben bewusst in Kauf genommen wurde und trotz Bekanntwerden der Umstände ohne jede korrigierenden Eingriffe blieb. ich glaube das hatte ich ausreichend über primär dt (!) Quellen belegt im Namibia-Thread damals, also hier:
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Quellen in den Beiträgen #231, #233, #236, #238, #243, # 274, #275, #276 und #277 (hier Überblick), ferner noch #290.
Dass es ein Genozid war ist eigentlich für nüchtern analysierende Menschen net zu leugnen. Und damals wurde das sehr wohl thematisiert (siehe "protestiert" in Deinem Beitrag) bzw. in "Echtzeit" angesprochen in der dt. Öffentlichkeit (sowie international). Der Kolonialkrieg war wegen vielen Aspekten (siehe Beiträge im Namibia-Thread) damals ein heftiges Diskursereignis mit breiter Anteilnahme in der Metropole (Dtl).
Was jedoch seine Aburteilung danach (1919) betrifft, so ist dies net deckungleich mit der (zB) brit. Politik während des Krieges selbst. Ich verweise darauf (und verzichte ausnahmsweise der Zeit wegen auf Quellangaben, aber wer mich anzweifelt, kann gerne eine Quelle einfordern im laufe der Woche, Namibia und/oder dieser Krieg ist für mich kein Aufwand, siehe frühere Forschung, daher, wenn, dann nur zu...), dass der Jacob (Marengo) in einer Coop dt. Militärs und südafr. (brit.) Polizeit getötet worden war. Und während des Hererokrieges hatten die Briten eher den Wunsch, Dtl möge diesen Krieg schnell siegreich beenden, damit nix vom "Aufstand" auf britisches gebiet überschwappen / wirksam werden könne. Von den späteren Anklagen wegen des Völkermords (der es ZWEIFELSOHNE WAR!) ist 1904 oder 1908 keine Rede, das kommt dann "auf enmal" 1918, als es darum geht, zu rechtfertigen, warum wir angeblich unfähig sind, Kolonien zu haben.
Das nur zur Richtigstellung des ganzen. Völkermord war es auf jeden Fall, ungeachtet welchen Terminus Du dafür benutzt. Was aber 1919 betrifft, so will ich darauf verweisen, dass ebd Mächte (Gb & Co) 1904-08 eine andere "Meinung" öffentlich vertraten.
MfG
Sniper
PS:
Ach ja
Dat glaubste doch wohl net echt? nochmal der Verweis auf die Quellen hier im Thread, "Überscht" siehe Beitrag #77...
MfG (II.)
Sniper
Geändert von realsniper (27.02.2013 um 01:32 Uhr) Grund: Hervorhebung
Das beispiel Diebstahl ist unpassend da in den meisten Rechtsordnungen vorhanden welche Besitz/Eigentum kennen.
Du kannst die Aktion auch gern als Völkermord oder was auch immer bezeichnen, du kannst nur niemanden dafür Verurteilen.
Derartige Analogien waren zwar zu Zeiten der Karolina zulässig, aber spätestens seit Feuerbach gilt eine derartige Argumentation als Willkür.
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