Nein, Deutschland trägt die Alleinschuld!
Nein, Deutschland trägt eine erhebliche Mitschuld wie andere beteiligte Großmächte!
Das kann ich net sagen.
Ja, Deutschland wurde nur unschludig in den Sog von Ereignissen gezogen, zu deren Entstehung es nicht aktiv beigetragen hatte!
Ja, Deutschland wurde der Krieg aufgezwungen, weil die gegnerischen Mächte die Alleinschuld trifft!
Wie erwaehnt, eine beschraenkte , sich im Rahmen des Voelkerrechts befindende Staatsimmunität , deshalb kann man nicht von einer absoluten Staatsimmunität sprechen.
Woher soll denn ein Staat sein Recht auf Immunität herleiten?
Von seiner 'Souveraenitaet' ?
Zwar ist noch immer nicht ganz geklaert was genau unter 'Souveraenitaet' zu verstehen ist , doch wir wissen seit dem 1919 britischem Rechtsexpertengutachten bzgl Haftbarkeit der Kaisers auf dem ja auch die Charta des Internationalen Strafgeichts basiert , dass per Voelkerrecht jede Person an geltendes Voelkerrecht gebunden und mit seiner Person haftbar ist.
Siehe oben
' Hoheitliches handeln' ist beschraenkt (seit der Magna Carta ) durch unter Anderem
• das Rechtsprinzip 'pacta sunt servanda' das heisst Staatsvertraege muessen eingehalten werden
• bindendes Voelkerrecht
Der Prozess diente zwei Zwecken:
1) Stimmt, erstens diente Nürnberg per Moskauer Deklaration (1943) , per London Agreement (1945) und per Charter des International Military Tribunal dazu , des Kriegsverbrechens und anderer Verbrechens verdaechtige Deutsche vor ein ordentliches Gericht zu stellen um deren moegliche Schuld und Suehne festzustellen.
2) Da die Anklage in Nuernberg juristisches Neuland betrat , sah sich das Gericht genoetigt - ganz im Zuge der UN Charta - fundamentale Rechtprinzipien zu formulieren die die noetige Rechtsbasis zur Anklage und Beurteilung lieferte.
Diese fundamentale Rechtprinzipien wurden als die Sieben Nuernberger Rechtsprinzipien von UNGAR 95 (I), (1. Dezember 1946 ) bestaetigt und gelten seitdem per UNGAR 174 (II) + UNGAR 177 (II) als statuiertes Voelkerrecht
(([7] Principles of International Law Recognized in the Charter of the Nürnberg Tribunal and in the Judgment of the Tribunal
In resolution 95 (I), t(1 December 1946 ) he General Assembly affirmed the [7] principles of international law recognized by the Charter of the Nürnberg Tribunal and the judgment of the Tribunal (‘the Nürnberg principles’)
177 (II), adopted by the General Assembly on 21 November 1947, in which the Assembly directed the newly created International Law Commission (‘the Commission’) – established by resolution 174 (II) – to formulate these principles and to prepare a draft Code of Offences against the Peace and Security of Mankind (‘the draft Code’). ))
Charta der Vereinten Nationen
PRÄAMBEL
- Bedingungen zu schaffen, unter denen Gerechtigkeit und die Achtung vor den Verpflichtungen aus Verträgen und anderen Quellen des Völkerrechts gewahrt werden können,
*Achtung vor den Verpflichtungen aus Verträgen* : hier wird auf das uralte Rechtprinzip 'pacta sunt servanda' angespielt in derErkenntnis dass gebrochene Vertraege der Menscheit viel Unheil zugefuegt hatten, haben und noch tun werden.
Neben den Nuernberger Rechtsprinzipien wurde eine weitere Charta-Bedingung die *die Achtung vor den Verpflichtungen aus Verträgen* behandelt , geschaffen und zu bindendes Voelkerrecht: das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge .
Hier finden wir wieder das alte Rechtsprinzip 'pacta sunt servanda'
im Hinblick darauf, dass die Grundsätze der freien Zustimmung und von Treu und Glauben sowie der Rechtsgrundsatz pacta sunt servanda allgemein anerkannt sind,
Es bedeutet tatsachlich dass Vertraege immer und unbedingt eingehalten werden muessen.
In der Praxis jedoch schert sich kaum ein Staat einen Deut darum..... inder Tat , Moslems, unter der 'hudna-Doktrin' ist es erlaubt, Vertraege zu missachten.
Vier Hauptstaaten und 5 Nebenstaaten waren sich in der Schuld des Kaisers bzgl. Kriegsverbrechen und Kriegsanzettelung einig. Insbesondere FR; BEL ; G.B. + U.S.A. .
Es gibt darueber viel in der englischsprachigen Literatur nachzulesen.
England hatte niemals einen 'göttlichen Anspruch auf die Vorherrschaft auf den Weltmeeren' erhoben. Ganz im Gegenteil , England war die treibende Kraft hinter dem Vertrag von Konstantinopel gewesen welcher internationale Gewaesser fuer internationale Schiffahrt als ungehindert zugaenglich stipuliert. Briten haben andere Hochseeschiffe nicht belaestigt.
Briten waren einzig und allein an freie Seewege interessiert auf denen sie ihren Handelsverkehr ausueben konnten , sie nannten es 'communication' ; die allerwichtigste 'communication' war natuerlich der Suezkanal gewesen.
Es ist leicht jemanden zu verurteilen wenn man nicht in seinen Schuhen steckt.
Bloed war der Kaiser absolut nicht.
Ich wuerde sagen er hatte zu lange zu vielen inkompetenten Leuten zugehoert bzw. kompetenten Leuten kein Gehoer geschenkt. Sein Staatsapparat arbeitete zu schwerfaellig. Siehe dazu auch die Kritik von Liman von Sanders in 'Fünf Jahre Türkei (1919)'
Erstens haben es sich die Englaender viel kosten lassen Indien und z.B. Aegypten aus dem Mittelater in die Neuzeit zu befoerdern und zweitens werden die Verdienste die sich die Briten diesbezueglich -z.B. bzgl Einrichtungen von 'communications' , Schulen , Hospitaelern etc - verdient gemacht haben , haben noch heute privat freimuetig zugegeben.
Nein , der deutsche Kaiser hatte sich direkt und indirekt , aktiv und passiv an ein dutzend Nationen voelkerrechtlich vergangen . Das war einer der wenigen Punkte in denensich alle teilhaber der Pariser Friedenskonferenz einmuetig gewesen waren. Selbst die deutsche Delegation gab das dort unumwunden zu.
Das ist immer so , 'gluehender Patriotismus' mag dabei eine Rolle gespielt haben .
Das Zwischenspiel und unendliche Intriguen und Machenschaften zwischen den Entente-Staaten und Alliierten-Staaten soll 'bloed' gewesen sein?
Nun ja, in den USA war man davon ueberzeugt gewesen dass die intern. 'gewissenlose , raffsuechtige ,profitgierige' Waffenindustrie Schuld am 1.WK gewesen sei. Unzweifelhaft steht fest , weil ausreichend dokumentiert , dass die internattionale Waffeninsustrie vom Kriegobszoen profitiert hatte . Aus diesem Grund , um ein Wiederholen zu vermeiden , hatte der amerk. Kongress in 1938(?) ja auch das Neutralitaetsgesetz durchgedrueckt welches vom Praesidenten unterschrieben wurde.
1. Souveränität bedeutet in diesem kontext Unabhängigkeit im Sinne eines fehlenden Oberherren der über einem steht.
Bis zum 30 Jährigen Krieg gab es noch die Universalstaatsidee, wenn auch stark geschwächt, wonach der Kaiser über alle (christlichen) Länder die Oberherrschaft besitzt, gibt es so ähnlich auch in anderen zusammenhängen.
Nach dem Westfälischen Frieden setzte sich dann die Idee durch das alle souveränen Staaten gleichrangig sind. So indem ein Staat über die Rechtmäßigkeit eines Hoheitsaktes eines anderen souveränen Staates gerichtlich Prüft unterstellt er den anderen Staat seiner Staatsgewalt und ordnen sich diesem über, bestreitet mithin sogar die soveränität des Staates desen Hoheitsakt er einer Gerichtlichen überprüfung unterzieht.
Ich schrieb bereits in Beitrag 97 was ich von dem von dir hier eingestellten Rechtsgutachten halte. Kurz sie Behaupten eine Rechtsposition ohne sie ernsthaft zu begründen.
2. Die Magna Carta ist wohl kaum bestandteil des Völkerrechts wenn auch für den Commonlaw Rechtskreis sehr bedeutend ist.
Erstmal ist Fraglich was bindendes Völkerrecht. Erstmal nur das Völkergewohnheitsrecht, dass Vertragsvölkerrecht ist es nur wenn es ersteres zugleich ist. Ansonsten bindet es nur die Vertragsparteien.
3. Das Wiener Abkommen Regelt auch die Beendigung Völkerrechtlicher Verträge.
Wenn sich der Praxis Niemand darum schert kann es kein Gewohnheitsrecht sein.
Daher es bindet es als Vertragsrecht "nur" die UN Mitglieder.
@#104 houndstooth
Nur weil die Teilnehmer der Pariser Friedenskonferenz eine Ansicht vertraten ist das kein Beweis für ihre richtigkeit. Eine Begründung die über deren Moralvorstellungen aller das was er getan hat ist eine schweinerei vergleichbar mit... und muss bestraft werden.
Es ist durchaus Möglich Reperations/Schadensersatzansprüche wegen Völkerrechtsverletzungen anzumelden/begründen, es ist aber nicht möglich jemanden hierfür persönlich Haftbar zumachen, zurechnungsproblem. Allerdings ist das erhalten eines Schadensersatzes wider eine andere Frage, klappt meistens nur wenn man einen Krieg gewinnt sonst historisch betrachtet eher selten.
GB versuchte aber mit seiner Blockade exakt das, nämlich das Abschneiden Deutschlands von der hohen See. Davon ausgehend das es sich hierbei um eine Völkerrechtsverletzung handelt kann dieses Verhalten auch als Rechtfertigung für den U-Boot Krieg dienen hierbei wäre nur die Verhältnismäßigkeit zu diskutieren.
Ich machs ganz kurz, bin aufm Sprung jetzt:
Dann nimm ein anderes Bsp, weisst ja was gemeint war. Es ging ja eh net um "verurteilen" (wen denn? sind ja alle schon tot), sondern um die nüchterne Feststellung des Sachverhalts an sich. Dass es de jure net als Genozid gelten kann, ist schon allein dadurch begründet, dass wohl auch damals nulla poena sine lege gegolten haben wird in Deutschland. De facto hat der Völkermord trotzdem stattgefunden, nur darum ging es mir zuvor. Aber ist eh Off Topic, bin ja schon weg, hehe...
Und das noch:
Nun, ich spreche 5 lebende Sprachen, dazu Latein und dann noch (gebrochen, learnin-by-doing) Portugiesisch und Griechisch - ich denke ich bin mit 6-8 Sprachen bedient und/oder habe es net nötig, mich beleidigt zu fühlen, wenn Du auf Tippfehler verweisen willst (Wie denn auch?). Zudem schreibe ich lieber schnell und logg mich aus um ein echtes Leben zu führen, als hier minutenlang an nem Beitrag zu sitzen und Tippfehler zu killen. Außerdem war in meinem Beitrag an Dich nur ein fehlendes "i" im Wort "Uberscht" - und DAS hat Dich so bedrückt, hat Dich so fertig gemacht, als dass Du KEIN WORT ZUM EIGENTLICHEN KRITIKPUNKT mehr sagen konntest, ja ? Du armer...
Und generell gilt noch: Kleingeist, wer sich an sowas aufhält (wie schon oft gesagt).
Nun denn, nu muss ich aber los, bis denmächst mal.
MfG
Sniper
Das Problem ist das wenn du den Vorwurf einer bestimmten Person machst oder damals gemacht hättest, wäre dies wahrscheinlich eine Straftat gegen Ehre. Du hättest nämlich Probleme das zu Beweisen, ohne den Tatbestand im VStGB läge es nahe dass hier die besonders verwerfliche Tötung eines gesamten Volkes gemeint ist. Da der Begriff aber im VStGB mittlerweile Belegt ist könnte man es darunter Subsumieren, allerdings ist der auch weiter gefasst. Also nenn es besser Genozid der Begriff ist nicht anders belegt. Mein Hauptproblem ist hierbei aber ohnehin das der Völkermordbegriff gern politisch instrumentalisiert wird und ich mit dem VStGB ein dogmatisches Problem habe.
Kein Problem so weit
Die Wortstellungen haette noch etwas Ueberarbeitung vertragen koennen ...
Das Rechtsgutachten der damaligen britischen Voelkerrechtsexperten bezueglich der Strafbarkeit des ex-Kaisers gilt noch heute in Expertenkreisn als bahnbrechendund wegweisend weil darauf noch immer Bezug genommen wird . Die dort vorgebrachten Argumente und logischen Uberlegungen hatten zur Einrichtung des ICC materiell beigetragen .
Sie hatten ihre Positionen im Gegenteil mit mehr als 1000 Worten ausfuehrlich begruendet.
Ich habe ja auch nicht behauptet dass die MC Teil des Voelkerrechts sei. Sie ist jedoch das erste Dokument was die absolute Rechtfreiheit eines Souveraens begrenzt. Ergo ist der Souveraen nicht 'rechtsimmun'.
'Voelkerrecht' setzt sich aus mehreren Rechtsgebieten zusammen , z.B. 'case law' ; traditionel law ; rules of war , vieles ist kodifiziert , manches ist nicht kodifiziert - wie z.B. der Birkenhead Drill - doch moralisch bindend sind sind sie alle wenn auch nicht immer de jure ...sonst waere es ja kein Voelkerrecht. Manchen Voelkerrechten werden universale Geltung zugemessen, egal ob ein UNO-Mitglied den Vertrag unterschrieben hat oder nicht .
Oft wird auch behauptet ein bestimmtes Unterfangen sei voelkerrechtlich nicht erlaubt wenn in Wirklichkeit im Voelkerrecht nichts dagegen spricht. Case in point sind 'ethnische Saeuberungen'. Gleich kommt ein kakophonischer Aufschrei der Entruestung obwohl 'ethnische Saeuberungen' per se nirgends im Voelkerrecht als illegal hingestellt werden.
Etwas verwirrt ...??
Noch weniger ist es eine Indikation fuer ihre Unrichtigkeit besonders in Anbetracht der Tatsache , dass auf intern.f Konsensbasis entschieden wurde was oft tagelange Diskussionen unter 10 Nationen beinhielt und sich zeitschleppend ausgewirkt hatte. Es gab dort etliche Untersuchyngskommissionen ; Aussagen und Gutachten von Wissenschaftlern; Spezialuntersuchungsausschuesse; spaeter trafen sich die vier Regierungsoberhaeupter in kleiner Runde in Pres. Wilsons Bibliothek wo bis in die fruehen Morgenstunden Punkte durchdiskutiert wurden. Im allgemeinen kann man sagen , dass die Bevoelkerungen Frankreichs und Englands nicht unbedingt zufrieden mit den Entscheidungen gewesen waren : sie dachten dass mit DEU zu sanft umgegangen sei. Spaeter wendete sich dann das Blatt
Das wurde auch in Anbetracht gezogen
Auch das ist klar, dass keine Person hunderte von Milliarden Pfund oder Franks als Schadenersatz fuer unnoetige Verwuestung zahlen kann , dafuer kommt das Land auf aus dem der Missetaeter stammt. Doch er kann persoenlich mit seiner Freiheit oder Leben dafuer zahlen.
Stimmt.
Nichts stand im Voelkerrecht , bzw. Haager Vereinbarung , dass Seeblockaden zwischen Kriegsteilnehmern unzulessig sind .
Blockaderecht gehoert zu Kriegsrecht und als solches ist durch Gewohnheitsrecht und Vertragsrecht reguliert.
Oft wird gesagt , dass die allierte Seeblockade gegen DEU , jdie noch lange nach dem Waffenstillstand angedauert und tausende in den Hungertod getrieben hatte, ein alliiertes Kriegsverbrechen dargestellt hatte. Dabei wird vergessen , dass sich DEU bis zur Ratifizierung des Friedensvertrags de jure noch immer im Kriegszustand mit den Alliierten befunden hatte. Nach der Ratifizierung wurde die Blockade aufgehoben.
Unsinnige Gegenueberstellung , insbesondere dadurch dass die Seeblockade nicht voelkerrechtwidrig gewesen war.
Die Alliiertn hatten sich auch nicht ueber den Einsatz der U-Boote gegen Kriegschiffe beklagt, sondern darueber dass sie gegen Passagierschiffe verwendet wurden; dass sie auf schiffbruecjige Frauen und Kinder geschossen hatten, dass sie Rettungsboote mit Frauen und Kinder ueberfuellt hatten , kein Proviant mitgaben und die Boote auf hoher See sich selber und somit dem Tod ueberlassen hatten. etc etc...
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