Umfrageergebnis anzeigen: Ist Deutschland unschuldig am Großen Krieg?

Teilnehmer
84. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Nein, Deutschland trägt die Alleinschuld!

    5 5,95%
  • Nein, Deutschland trägt eine erhebliche Mitschuld wie andere beteiligte Großmächte!

    28 33,33%
  • Das kann ich net sagen.

    2 2,38%
  • Ja, Deutschland wurde nur unschludig in den Sog von Ereignissen gezogen, zu deren Entstehung es nicht aktiv beigetragen hatte!

    24 28,57%
  • Ja, Deutschland wurde der Krieg aufgezwungen, weil die gegnerischen Mächte die Alleinschuld trifft!

    25 29,76%
+ Auf Thema antworten
Seite 12 von 12 ErsteErste ... 2 8 9 10 11 12
Zeige Ergebnis 111 bis 115 von 115

Thema: Unverschuldet?

  1. #111
    Mitglied Benutzerbild von Großadmiral
    Registriert seit
    13.06.2011
    Beiträge
    8.240

    Standard AW: Unverschuldet?

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    Kein Problem so weit

    Die Wortstellungen haette noch etwas Ueberarbeitung vertragen koennen ...

    Das Rechtsgutachten der damaligen britischen Voelkerrechtsexperten bezueglich der Strafbarkeit des ex-Kaisers gilt noch heute in Expertenkreisn als bahnbrechendund wegweisend weil darauf noch immer Bezug genommen wird . Die dort vorgebrachten Argumente und logischen Uberlegungen hatten zur Einrichtung des ICC materiell beigetragen .



    Sie hatten ihre Positionen im Gegenteil mit mehr als 1000 Worten ausfuehrlich begruendet.


    Ich habe ja auch nicht behauptet dass die MC Teil des Voelkerrechts sei. Sie ist jedoch das erste Dokument was die absolute Rechtfreiheit eines Souveraens begrenzt. Ergo ist der Souveraen nicht 'rechtsimmun'.

    'Voelkerrecht' setzt sich aus mehreren Rechtsgebieten zusammen , z.B. 'case law' ; traditionel law ; rules of war , vieles ist kodifiziert , manches ist nicht kodifiziert - wie z.B. der Birkenhead Drill - doch moralisch bindend sind sind sie alle wenn auch nicht immer de jure ...sonst waere es ja kein Voelkerrecht. Manchen Voelkerrechten werden universale Geltung zugemessen, egal ob ein UNO-Mitglied den Vertrag unterschrieben hat oder nicht .

    Oft wird auch behauptet ein bestimmtes Unterfangen sei voelkerrechtlich nicht erlaubt wenn in Wirklichkeit im Voelkerrecht nichts dagegen spricht. Case in point sind 'ethnische Saeuberungen'. Gleich kommt ein kakophonischer Aufschrei der Entruestung obwohl 'ethnische Saeuberungen' per se nirgends im Voelkerrecht als illegal hingestellt werden.



    Etwas verwirrt ...??
    1. Ich habe bereits Ausgeführt wie ich die Ausführung dieses Gutachten verstanden habe. Ein subjektives empfinden eine Handlung sei unrecht, reicht einfach nicht. Es muss ein objektiver Unrechtstatbestand vorliegen, was aber in dem Gutachten nicht herausgearbeitet wird. Hierfür würden auch 1000 Wörter kaum Reichen selbst wenn man als Unrechtstatbestand nur Kriegsverbrechen nennt. Wobei das Problem bliebe das selbst wenn ein Unrechtstatbestand herausgearbeitet würde, immer noch ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot bestehen bliebe. Hätten sie sich auf eine Zukünftige Bestrafung von Kriegsverbrechen geeinigt dann sehe es anders aus bzw hätte eine solche übereinkunft bereits vor dem ersten Weltkrieg bestanden. Würde man dies ignorieren so käme man erst zur Rechtfertigungs -und Schuldproblematik.
    2. Ich wollte darauf hinaus das nur ein Teil des Völkergewohnheitsrechtes allgemein verbindlich ist. Was genau Verbindliches Völkerrecht ist gegebenfalls ,aber auch umstritten ist.
    Ich wollte desweiteren darauf verweisen das in der Wiener Konvention über die Verträge auch Umstände genannt werden unter denen die Verträge aufgelöst werden können, ergo der Grundsatz Verträge sind einzuhalten durchbrochen wird.

  2. #112
    Mitglied Benutzerbild von Großadmiral
    Registriert seit
    13.06.2011
    Beiträge
    8.240

    Standard AW: Unverschuldet?

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    Noch weniger ist es eine Indikation fuer ihre Unrichtigkeit besonders in Anbetracht der Tatsache , dass auf intern.f Konsensbasis entschieden wurde was oft tagelange Diskussionen unter 10 Nationen beinhielt und sich zeitschleppend ausgewirkt hatte. Es gab dort etliche Untersuchyngskommissionen ; Aussagen und Gutachten von Wissenschaftlern; Spezialuntersuchungsausschuesse; spaeter trafen sich die vier Regierungsoberhaeupter in kleiner Runde in Pres. Wilsons Bibliothek wo bis in die fruehen Morgenstunden Punkte durchdiskutiert wurden. Im allgemeinen kann man sagen , dass die Bevoelkerungen Frankreichs und Englands nicht unbedingt zufrieden mit den Entscheidungen gewesen waren : sie dachten dass mit DEU zu sanft umgegangen sei. Spaeter wendete sich dann das Blatt

    Das wurde auch in Anbetracht gezogen

    Auch das ist klar, dass keine Person hunderte von Milliarden Pfund oder Franks als Schadenersatz fuer unnoetige Verwuestung zahlen kann , dafuer kommt das Land auf aus dem der Missetaeter stammt. Doch er kann persoenlich mit seiner Freiheit oder Leben dafuer zahlen.

    Stimmt.


    Nichts stand im Voelkerrecht , bzw. Haager Vereinbarung , dass Seeblockaden zwischen Kriegsteilnehmern unzulessig sind .

    Blockaderecht gehoert zu Kriegsrecht und als solches ist durch Gewohnheitsrecht und Vertragsrecht reguliert.
    Oft wird gesagt , dass die allierte Seeblockade gegen DEU , jdie noch lange nach dem Waffenstillstand angedauert und tausende in den Hungertod getrieben hatte, ein alliiertes Kriegsverbrechen dargestellt hatte. Dabei wird vergessen , dass sich DEU bis zur Ratifizierung des Friedensvertrags de jure noch immer im Kriegszustand mit den Alliierten befunden hatte. Nach der Ratifizierung wurde die Blockade aufgehoben.



    Unsinnige Gegenueberstellung , insbesondere dadurch dass die Seeblockade nicht voelkerrechtwidrig gewesen war.

    Die Alliiertn hatten sich auch nicht ueber den Einsatz der U-Boote gegen Kriegschiffe beklagt, sondern darueber dass sie gegen Passagierschiffe verwendet wurden; dass sie auf schiffbruecjige Frauen und Kinder geschossen hatten, dass sie Rettungsboote mit Frauen und Kinder ueberfuellt hatten , kein Proviant mitgaben und die Boote auf hoher See sich selber und somit dem Tod ueberlassen hatten. etc etc...
    Das Moralempfinden der Bevölkerung ist zur klärung der Rechtslage irrelevant. Wenn es Ausführlichere Gutachten gibt die auf das Analogieverbot, das Rückwirkungsverbot und das Problem der Staatsimmunität eingehen dann bin ich gern bereit diese zu lesen, aber so überzeugt es mich nur davon das man versucht hat eine Strafbarkeit zu konstuieren, nicht aber von der Strafbarkeit der Tat zum Tatzeitpunkt.
    Zwischenfrage wie prüft man eigentlich die Strafbarkeit in Common Law Staaten?
    Da nur der Staat ein Völkerrechtssubjekt ist kann auch nur er für die Verfehlungen seiner Organe und Hoheitsträger belangt werden. Wie er dann selbst mit diesen Verfährt ist eine Frage desjeweiligen Nationalenrechts.
    Nunja die Deutsche Position war, die Blockade sei in der damaligen Form Völkerrechtswidrig. Soweit ich weiß ging es um die kontrolle Neutraler Frachter und darum das hier mehr als zulässig beschlagnahmt wurde. Schiffe Kriegsführender Staaten stellten wohl immer ein legitimes Angriffsziel der Gegenseite da.
    Außerdem hatte ich deine Position so verstanden das die Briten dem Reich die Störung der Seefahrt als Völkerrechtswidrig vorwarfen.
    Wie gesagt der U-Bootkrieg wurde als völkerrechtlich zulässige Repressalie betrachtet. OK das bekämpfen von Rettungsmitteln ist wirklich vorwerfbar leider ist mir die entsprechende Verbotsnorm entfallen.
    Enthielt nicht die Waffenstillstandsvereinbarung eine Paragrafen dazu das Reich mit den notwendigen Lebensmitteln zu Versorgen E XXVI?

  3. #113
    GESPERRT
    Registriert seit
    21.11.2012
    Beiträge
    507

    Standard AW: Unverschuldet?

    Zitat Zitat von Großadmiral Beitrag anzeigen
    Das Problem ist das wenn du den Vorwurf einer bestimmten Person machst oder damals gemacht hättest, wäre dies wahrscheinlich eine Straftat gegen Ehre. Du hättest nämlich Probleme das zu Beweisen, ohne den Tatbestand im VStGB läge es nahe dass hier die besonders verwerfliche Tötung eines gesamten Volkes gemeint ist. Da der Begriff aber im VStGB mittlerweile Belegt ist könnte man es darunter Subsumieren, allerdings ist der auch weiter gefasst. Also nenn es besser Genozid der Begriff ist nicht anders belegt. Mein Hauptproblem ist hierbei aber ohnehin das der Völkermordbegriff gern politisch instrumentalisiert wird und ich mit dem VStGB ein dogmatisches Problem habe.

    Nur (doch noch einmal) zur Richtigstellung (weil das hier eh off topic ist - ich bereue schon es angemerkt zu haben zuvor, hehe) - BEWEISEN konnte man das (was habe ich denn im Namibia-Thread getan?). Dt. Verwaltungsakten belegen den Völkermord (oder, wenn Du willst, GENOZID) ganz beiläufig, da sie eben der Verwaltung dienten. Darin erkennt man aber amtliche Belege über Inhaftierte, Todeszahlen, Kriegsführung und Gefangenschaft, usw - inkl. Frauen und Kinder, die NACHWEISLICH nicht aufgrund des Krieges sondern eben NUR AUFGRUND ihrer ethnischen Zugehörigkeit mitinhaftiert wurden. Das ist durchaus belegbar und eben über dt. (!) Akten (da wird ja keiner gelogen haben um sich selber schlechter darstehen zu lassen). Ich will dabei (wie gesagt) nicht auf Terminologie rumreiten, ich rede(te - weil is ja off topic, daher jetzt vorbei, hehe) ja nur von DE FACTO, net de jure. Der Begriff ist da nebensächlich (für mich jetzt hier), is schon klar, das juristisch eine Anklage 1908 (oder auch 1918) net denkbar war, was nichts am Sachverhalt an sich ändert. Das wollte ich ursprünglich nur dazu sagen damals (siehe off topic).


    So, jetzt ist endgültig Wochenende,
    wümnsches ein ebs. schönes

    MfG

    Sniper

  4. #114
    Mitglied Benutzerbild von Großadmiral
    Registriert seit
    13.06.2011
    Beiträge
    8.240

    Standard AW: Unverschuldet?

    Zitat Zitat von realsniper Beitrag anzeigen
    Nur (doch noch einmal) zur Richtigstellung (weil das hier eh off topic ist - ich bereue schon es angemerkt zu haben zuvor, hehe) - BEWEISEN konnte man das (was habe ich denn im Namibia-Thread getan?). Dt. Verwaltungsakten belegen den Völkermord (oder, wenn Du willst, GENOZID) ganz beiläufig, da sie eben der Verwaltung dienten. Darin erkennt man aber amtliche Belege über Inhaftierte, Todeszahlen, Kriegsführung und Gefangenschaft, usw - inkl. Frauen und Kinder, die NACHWEISLICH nicht aufgrund des Krieges sondern eben NUR AUFGRUND ihrer ethnischen Zugehörigkeit mitinhaftiert wurden. Das ist durchaus belegbar und eben über dt. (!) Akten (da wird ja keiner gelogen haben um sich selber schlechter darstehen zu lassen). Ich will dabei (wie gesagt) nicht auf Terminologie rumreiten, ich rede(te - weil is ja off topic, daher jetzt vorbei, hehe) ja nur von DE FACTO, net de jure. Der Begriff ist da nebensächlich (für mich jetzt hier), is schon klar, das juristisch eine Anklage 1908 (oder auch 1918) net denkbar war, was nichts am Sachverhalt an sich ändert. Das wollte ich ursprünglich nur dazu sagen damals (siehe off topic).


    So, jetzt ist endgültig Wochenende,
    wümnsches ein ebs. schönes

    MfG

    Sniper
    Gleichfalls

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben