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Thema: Artikel 9 .(1)

  1. #21
    Mitglied Benutzerbild von Großadmiral
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    Standard AW: Artikel 9 .(1)

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Es gilt die Staatsbürgerschaftsregelung nach geltendem Gesetz. Die persönlichen Ansichten einiger hier hinsichtlich der Bestimmung wer Deutscher ist oder nicht, sind irrelevant. Im Übrigen selbst wenn sie gesetzliche Regelung werden sollen, können sie eine eine bereits vergebene Staatsbürgerschaft, wenn sie die einzige ist, nicht mehr entziehen (Völkerrecht).
    Sagen dir Monismus mit mit Primat des nationalen Rechts und radikaler Dualismus etwas?

  2. #22
    Mitglied Benutzerbild von Großadmiral
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    Standard AW: Artikel 9 .(1)

    Zitat Zitat von Großadmiral Beitrag anzeigen
    Weil es ein deutschen Grundrecht ist, Ausländer kommen nicht in dessen genuss bzw. müssen sich auf Art 2 allgemeine Handlungsfreiheit berufen.
    Letzteres gilt für den Fall das sie keinen Verein gründen dürfen oder dieser verboten wird. Die einfach gesetzlichen regelungen wurden schon genannt.

  3. #23
    Ich bin der Ich bin Benutzerbild von Freddo
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    Standard AW: Artikel 9 .(1)

    Zitat Zitat von Großadmiral Beitrag anzeigen
    Weil es ein deutschen Grundrecht ist, Ausländer kommen nicht in dessen genuss bzw. müssen sich auf Art 2 allgemeine Handlungsfreiheit berufen.
    Oh, danke. Was besagt diese Handlungsfreiheit.
    Bin Ich der Antichrist oder nur ein Antichrist unter Antichristen ?
    Ich bin für Frieden, Weisheit, Nächstenliebe, Toleranz, radikale Demokratie, Wahrheit, Einigkeit, Weltbürgertum und Fülle für alle Volker des Universums.

  4. #24
    Mitglied Benutzerbild von Großadmiral
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    Standard AW: Artikel 9 .(1)

    Zitat Zitat von Freddo Beitrag anzeigen
    Oh, danke. Was besagt diese Handlungsfreiheit.
    Kurz jeder kann tun und lassen was er will soweit es in nicht verboten ist, Art 2 I GG.

  5. #25
    Ich bin der Ich bin Benutzerbild von Freddo
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    Standard AW: Artikel 9 .(1)

    Zitat Zitat von Großadmiral Beitrag anzeigen
    Kurz jeder kann tun und lassen was er will soweit es in nicht verboten ist, Art 2 I GG.
    Ah, solange es nicht verboten ist. Was ist alles verboten für Ausländer wie mich ? Obwohl ich hier geboren bin und auf meinem Pass deutsch steht, wird wohl alles erlaubt sein bei mir wie bei einem deutschem.
    Bin Ich der Antichrist oder nur ein Antichrist unter Antichristen ?
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  6. #26
    Mitglied Benutzerbild von Großadmiral
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    Zitat Zitat von Freddo Beitrag anzeigen
    Ah, solange es nicht verboten ist. Was ist alles verboten für Ausländer wie mich ? Obwohl ich hier geboren bin und auf meinem Pass deutsch steht, wird wohl alles erlaubt sein bei mir wie bei einem deutschem.
    Also wenn du einen deutschen(BRD) Pass hast wirst du wie ein deutscher Behandelt.

  7. #27
    Ich bin der Ich bin Benutzerbild von Freddo
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    Zitat Zitat von Großadmiral Beitrag anzeigen
    Also wenn du einen deutschen(BRD) Pass hast wirst du wie ein deutscher Behandelt.
    Habe ich und es steht bei der Staatsangehörigkeit deutsch drauf.
    Bin Ich der Antichrist oder nur ein Antichrist unter Antichristen ?
    Ich bin für Frieden, Weisheit, Nächstenliebe, Toleranz, radikale Demokratie, Wahrheit, Einigkeit, Weltbürgertum und Fülle für alle Volker des Universums.

  8. #28
    ALEA IACTA EST Benutzerbild von Commodus
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    Zitat Zitat von Freddo Beitrag anzeigen
    Ich finde es schade das man als Ausländer nicht einen Verein haben darf der Politischen Einfluss nimmt.
    Mir würde es nicht gefallen wenn "Gäste" bestimmen würden, was in meinem Haus geschehen soll.
    Es war, man kann es nicht anders nennen - ein sehr weit verbreitetes Gefühl der Erlösung und Befreiung von der Demokratie

  9. #29
    ALEA IACTA EST Benutzerbild von Commodus
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    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Es gilt die Staatsbürgerschaftsregelung nach geltendem Gesetz. Die persönlichen Ansichten einiger hier hinsichtlich der Bestimmung wer Deutscher ist oder nicht, sind irrelevant. Im Übrigen selbst wenn sie gesetzliche Regelung werden sollen, können sie eine eine bereits vergebene Staatsbürgerschaft, wenn sie die einzige ist, nicht mehr entziehen (Völkerrecht).
    Druff geschissen. Große westliche (Demokratien) Staaten mit einer gewaltigen militärischen Macht tuen es auch. Ausserdem kann man gewisse Gruppierungen striezen und extremst langweilen sowie an irgendeiner sozialen Teilhabe hindern bis sie von alleine gehen und anderswo abermals eine Staatsangehörigkeit übernehmen. Genau deswegen bin ich ja für die doppelte Staatsangehörigkeit. Im Zweifelsfall kann man die deutsche entziehen ohne dass diese Person staatenlos wird.
    Es war, man kann es nicht anders nennen - ein sehr weit verbreitetes Gefühl der Erlösung und Befreiung von der Demokratie

  10. #30
    Ich bin der Ich bin Benutzerbild von Freddo
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    Zitat Zitat von Commodus Beitrag anzeigen
    Mir würde es nicht gefallen wenn "Gäste" bestimmen würden, was in meinem Haus geschehen soll.
    Nennte Vergleich. Ist ja wie zu Gandhis Zeiten der Sagte das die Britten Herren im Fremden Haus sind.
    Bin Ich der Antichrist oder nur ein Antichrist unter Antichristen ?
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