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Patriotistin
Vorwurf der Untreue
Der Jurist Wolfgang Philipp wirft dem Bundesfinanzminister Untreue in Milliardenhöhe vor. Anlass der Anzeige ist das Schuldenrückkauf-Programm des griechischen Staates.
Der frühere Syndikus der Dresdner Bank, Wolfgang Philipp, hat beim Landgericht Berlin Strafanzeige gegen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble eingereicht. Philipp bezichtigt Schäuble unter anderem der Untreue. Hintergrund der Strafanzeige ist die Euro-Politik der Bundesregierung. Philipp äußert in der Anzeige die Ansicht, Schäuble habe als Bundesfinanzminister „in Milliardenhöhe Amts‑ bzw. Haushaltsuntreue begangen“.
Konkret bezieht sich Philipp dabei auf den in den vergangenen Wochen erfolgten Rückkauf griechischer Staatsanleihen durch den griechischen Staat. Dieser Rück*kauf sei „mit Zustimmung des Bundesfinanzministers in Höhe von rund 10 Milliarden Euro aus Mitteln der Europäischen Finanzstabilisierungs*fazilität AG (EFSF) finanziert“ worden schreibt Philipp in seiner Strafanzeige.
Der Wirtschaftsjurist stützt seine Argumentation unter anderem auf eine Analyse des Osnabrücker Volkswirtschaftlers Frank Westermann in der FAZ vom 17.12.201. Darin zieht dieser den Schluss, dass allein die Gläubiger von dem griechischen Schuldenrückkauf profitierten, Staat und Steuerzahler jedoch leer ausgingen. Philipp schreibt dazu in seiner Strafanzeige, Westermann komme zu dem Ergebnis, dass die von der EFSF stammenden Mittel vom griechischen Staat dazu benutzt worden seine, seine Staatsanleihen zu Kursen zurückzukaufen, die weit über den zuvor erreichten Börsenkursen gelegen hätten. Vor September 2012 seien griechische Staatspapiere durchschnittlich zu einem Preis von 18 Prozent des Nennwertes gehandelt worden. Wörtlich schreibt Philipp:
„Insbesondere infolge einer weiteren Ankündigung vom Finanzminister Wolfgang Schäuble im Oktober 2012, im konkreten Falle Griechenlands die Staatsschulden aus den EFSF-Mitteln zurückzukaufen, stieg der Preis weiter bis auf 35 % am 03.12.2012. Schon diese Ankündigung war eine fachlich absolut indiskutable Fehlleistung, die Mehrkosten von mehreren Milliarden Euro ausgelöst hat.“
Und weiter:
„Das Geld der deutschen und der anderen europäischen Steuerzahler wurde also unter Mitwirkung der Bundesregierung an völlig fremde Personen, Banken und Kapitalsammel*stellen verschoben, ein Vorgang, der auch nicht zufällig sein kann; wer hier die Strippen in Wirklichkeit gezogen hat, wäre von der Staatsanwaltschaft aufzuklären.“
Rechtlich sei „diese Aktion“ vor dem Hintergrund zu betrachten, dass die EFSF eine kleine Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts sei. Sie verfüge über ein Grundkapital von nur 28,513 Millionen Euro. „Durch Verluste in den Jahren 2010 und 2011 in Höhe von 9,009 Millionen Euro ist noch ein Eigenkapital in Höhe von 19,5 Millionen Euro übrig geblieben“, schreibt Philipp. Die Entwicklung im Jahre 2012 sei nicht bekannt. Weiteres Vermögen habe die EFSF nicht.
Alle Zahlungen, die sie an Griechenland und andere Staaten leiste, müsse die EFSF selbst durch Kreditauf*nahmen refinanzieren. „Dass ihr Verlustrisiko hier immens ist liegt auf der Hand. Für die Schulden der EFSF haften die 17 Mitgliedsstaaten mit Ausnahme derjenigen, die selbst Hilfeleistungen erhalten (sogenannte „Stepping out Guarantors“), den Gläubigern, nicht aber etwa der EFSF als zusätzliche Einlageverpflichtung“, so Philipp. Gehaftet werde teilschuld*nerisch, wobei auf Deutschland ein Anteil von rund 29 Prozent entfalle, der sich noch erhöhen könne.
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Viel Erfolg!!!