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Thema: Friedensvertrag und Verfassung

  1. #21
    Mitglied Benutzerbild von houston
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    Standard AW: Friedensvertrag und Verfassung

    Zitat Zitat von Demokrat Beitrag anzeigen
    Ja, nach der offiziell anerkannten Rechtsauffassung haben wir eine Verfassung. Die Parlamente der Bundesländer haben das Grundgesetz 1990 stellvertretend für das deutsche Volk in den Verfassungsrang erhoben. Einzig Bayern bestätigte diesen Vorgang per Verwaltungsakt, da die notwendige Zweidrittelmehrheit bereits gegeben war. Siehe dazu auch die [Links nur für registrierte Nutzer] (Gemeinsame Verfassungskommission).
    Dan war das GG laut deiner eigenen aussage vor 1990 keine Verfassung .
    man kann ja hingehen und einem Gesetz den Verfassungsrang geben. aber damit bleibt es immer noch ein GG und keine Verfassung.
    Und ich glaube da du ja sehr aktiv in diesem Forum bist das du sehr wohl den unterschied zwischen Verfassung und einem GG kennst
    ]Ich bin (noch) ein "Besatzungs Republik Deutschland" ler !

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  2. #22
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    Standard AW: Friedensvertrag und Verfassung

    Zitat Zitat von NGC9000 Beitrag anzeigen
    Ok , war ja nur so Mal ne Idee !
    Alles gut !!! weiter so !!!

  3. #23
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    Standard AW: Friedensvertrag und Verfassung

    Zitat Zitat von houston Beitrag anzeigen
    Dan war das GG laut deiner eigenen aussage vor 1990 keine Verfassung .
    man kann ja hingehen und einem Gesetz den Verfassungsrang geben. aber damit bleibt es immer noch ein GG und keine Verfassung.
    Und ich glaube da du ja sehr aktiv in diesem Forum bist das du sehr wohl den unterschied zwischen Verfassung und einem GG kennst
    Demokrat hat völlig Recht, bis auf das Jahr: es war 1949. 1990 hat die Volkskammer der DDR das Grundgesetz auch für die DDR als Verfassung angenommen.

    Dass eine Verfassung im Deutschen auch gerne "Grundgesetz" genannt wird, lässt sich übrigens mindestens bis ins 18. Jahrhundert nachweisen. Der Begriff beschreibt ja völlig korrekt, was eine Verfassung tut.

  4. #24
    Mitglied Benutzerbild von houston
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    Standard AW: Friedensvertrag und Verfassung

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Demokrat hat völlig Recht, bis auf das Jahr: es war 1949. 1990 hat die Volkskammer der DDR das Grundgesetz auch für die DDR als Verfassung angenommen.

    Dass eine Verfassung im Deutschen auch gerne "Grundgesetz" genannt wird, lässt sich übrigens mindestens bis ins 18. Jahrhundert nachweisen. Der Begriff beschreibt ja völlig korrekt, was eine Verfassung tut.
    belege dieses bitte das es in deutschland eine verfassung gab die GG genannt wurde
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  5. #25
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    Standard AW: Friedensvertrag und Verfassung

    Zitat Zitat von houston Beitrag anzeigen
    belege dieses bitte das es in deutschland eine verfassung gab die GG genannt wurde
    Gerne.

    Eine ganze Reihe früher oder immer noch existierender deutsche Länder bezeichneten ihre Verfassung zumindest zeitweise als „Grundgesetz“. Dazu gehören

    Herzogtum Oldenburg,
    Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach (1816),
    Herzogtum Sachsen-Altenburg (1831),
    Königreich Hannover (1833),
    Preußen (die Verfassungsurkunde von 1850 wurde als „Staatsgrundgesetz“ verkündet),
    Fürstentum Reuß Jüngere Linie (1852),
    Sachsen-Coburg-Gotha (1852),
    Großherzogtum Oldenburg (1852),
    Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt (1854),
    Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen,
    Republik Bayern (Münchner Räterepublik 1919),
    Freistaat Bayern (1919),
    Mecklenburg-Strelitz (1923),
    Groß-Hessen (1946),
    Nordrhein-Westfalen (1946)

    Meyers Großes Konversations-Lexikon, erschienen 1907 in Leipzig, enthält die folgende Erklärung:
    Grundgesetz, soviel wie Staatsverfassungsgesetz, d. h. ein Gesetz, das die Einrichtung der obersten Staatsorgane regelt und die obersten Grundsätze der staatlichen Rechtsordnung feststellt. Das G. steht über den gewöhnlichen Gesetzen, die innerhalb des Rahmens der Grundeinrichtungen des Staates erlassen werden. Regelmäßig sind Veränderungen des Grundgesetzes an erschwerende Bedingungen geknüpft. … Nach der deutschen Reichsverfassung (Art. 78) erfolgen Verfassungsänderungen im Wege der Reichsgesetzgebung; ... In Österreich kann eine Verfassungsänderung nur mit zwei Drittel der Stimmen der Anwesenden … gültig beschlossen werden. Auch die deutsche Bundesakte vom 8. Juni 1815 und die Wiener Schlußakte vom 15. Mai 1820 wurden als „Grundgesetze“ des frühern Deutschen Bundes bezeichnet.
    Wie man besonders an den Beispielen sieht, werden „Grundgesetz“ und „Verfassung“ als Synonyme behandelt. Die Bismarck-Verfassung von 1871 wird ausdrücklich erwähnt, war also auch ein „Grundgesetz“.

    In Adelungs Grammatisch-kritischem Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, erschienen ebenfalls zu Leipzig 1796, findet man für „Grundgesetz“ die Erklärung:
    Das Grundgesetz, … ein Gesetz, welches den Grund, d. i. die Bestimmung der Verfassung eines Staates enthält, woraus alle übrigen Gesetze herfließen. Reichsgrundgesetze, Verträge zwischen dem Haupte und den Gliedern eines Reiches, worin dessen Verfassung und Regierungsform bestimmt wird.
    Schon das Heilige Römische Reich besaß demnach „Grundgesetze“, die zwar kein zusammenhängendes Ganzes ausmachten, aber jeweils wesentliche Staatsfragen regelten. Zu diesen Grundgesetzen rechnete man die Goldene Bulle von 1356, den Ewigen Landfrieden von 1495, die jeweiligen kaiserlichen Wahlkapitulationen, den Passauer Vertrag von 1552, den Augsburger Religionsfrieden von 1555, den Westfälischen Frieden von 1648, den Frieden von Lunéville von und den Reichsdeputationshauptschluss von 1803.

    Im Deutschen Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm, jenem ehrwürdigen Monument der deutschen Sprache, findet man die Erklärung:
    GRUNDGESETZ, n. , ein gesetz, das die grundlage für eine erscheinung darstellt … oder auf das man sie zurückführt …; 1) zufrühest im 17. jh. als verdeutschung von leges fundamentales wird grundgesetze von der rechtssprache aufgenommen als 'gesetze, die das staatsrechtliche fundament bilden, den rechtscharakter eines reiches, eines staates, einer verfassung u. s. w. bestimmen und grundlage für andere gesetze und rechtsverordnungen sind': was dann in diesen articuln enthalten, gehet die römische kayserliche majestät und stände des reiches unter sich, ja die grundgesetze und den reichszustand oder staat an …
    Offenbar hatte man früher mit diesem Ausdruck überhaupt kein Problem.

  6. #26
    alles nur aus Liebe!!! Benutzerbild von Irmingsul
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    Standard AW: Friedensvertrag und Verfassung

    Zitat Zitat von NGC9000 Beitrag anzeigen
    Ich hab da Mal ne Idee :
    Wie wär`s , wenn eine Partei in sein Wahlprogramm das Thema : Friedensvertrag und
    Verfassung aufnehmen würde .

    Wie groß wäre die Begeisterung beim Volk bzw. wie groß der Frust bei Prekariat ?
    Versuche es mal mit der NPD.
    Versöhnung ist ein absolut sinnloser Begriff. Den Erben des judenmordenden NS-Staates kommt gar nichts anderes zu, als die schwere historische Verantwortung auf sich zu nehmen und zwar generationenlang und für immer.
    Michel Friedman alias Paolo Pinkel (Jude)

    Das, was Kamuni Sultan Süleyman 1529 mit der Belagerung Wiens begonnen hat, werden wir über die Einwohner, mit unseren kräftigen Männern und gesunden Frauen verwirklichen.
    Vural Öger, brd-Türke, SPD-Abgeordneter im EU-Parlament

  7. #27
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    Standard AW: Friedensvertrag und Verfassung

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Du Optimist!
    Ich schätze nicht wenige könnten fragen: " 'Frieden'? Gibts das als 'App'? "

    Genau! Diese App-Idioten!!!!
    Versöhnung ist ein absolut sinnloser Begriff. Den Erben des judenmordenden NS-Staates kommt gar nichts anderes zu, als die schwere historische Verantwortung auf sich zu nehmen und zwar generationenlang und für immer.
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  8. #28
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    Standard AW: Friedensvertrag und Verfassung

    Zitat Zitat von Demokrat Beitrag anzeigen
    Ja, nach der offiziell anerkannten Rechtsauffassung haben wir eine Verfassung. Die Parlamente der Bundesländer haben das Grundgesetz 1990 stellvertretend für das deutsche Volk in den Verfassungsrang erhoben. Einzig Bayern bestätigte diesen Vorgang per Verwaltungsakt, da die notwendige Zweidrittelmehrheit bereits gegeben war. Siehe dazu auch die [Links nur für registrierte Nutzer] (Gemeinsame Verfassungskommission).
    Freie Völker haben sich eine Verfassung gegeben, sprich eine Gewählt. Wann haben die Deutschen sich für eine Verfassung in freien Wahlen entschieden?

    Das Grundgesetz beginnt mit einer Lüge:
    ... von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. ...
    Versöhnung ist ein absolut sinnloser Begriff. Den Erben des judenmordenden NS-Staates kommt gar nichts anderes zu, als die schwere historische Verantwortung auf sich zu nehmen und zwar generationenlang und für immer.
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    Das, was Kamuni Sultan Süleyman 1529 mit der Belagerung Wiens begonnen hat, werden wir über die Einwohner, mit unseren kräftigen Männern und gesunden Frauen verwirklichen.
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  9. #29
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    Standard AW: Friedensvertrag und Verfassung

    Zitat Zitat von Irmingsul Beitrag anzeigen
    Freie Völker haben sich eine Verfassung gegeben, sprich eine Gewählt.
    Eine Verfassung wählt man nicht (dazu müssten mehrere zur Wahl stehen), aber man kann darüber abstimmen. Muss man jedoch nicht.

    Es kommt überhaupt nicht darauf an, wo die Verfassung herkommt, sondern darauf, dass der Staat danach funktioniert. Weder über die Paulskirchen- noch über die Bismarck- noch über die Weimarer Verfassung gab es je eine Volksabstimmung. Preußen hatte von 1850 bis 1918 eine Verfassung, die vom König diktatorisch verordnet worden war, was ihrer Wirksamkeit keinerlei Abbruch tat. Laut BVerfG kann sogar das Ermächtigungsgesetz von 1933 als deutsche Verfassung von 1933 bis 1945 angesehen werden. Und wann hat das britische Volk über seine Verfassung abgestimmt?

    Meist entscheidet doch darüber eine Nationalversammlung, manchmal auch das Parlament. Wenn das verfassungsgebende Gremium demokratisch gewählt worden ist, sieht man in der Regel eine weitere Urabstimmung nicht als erforderlich an. Natürlich kann man eine machen - oder es auch bleiben lassen.

    Zitat Zitat von Irmingsul Beitrag anzeigen
    Wann haben die Deutschen sich für eine Verfassung in freien Wahlen entschieden?
    Zuletzt 1949 / 1990.

  10. #30
    alles nur aus Liebe!!! Benutzerbild von Irmingsul
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    Standard AW: Friedensvertrag und Verfassung

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Eine Verfassung wählt man nicht (dazu müssten mehrere zur Wahl stehen), aber man kann darüber abstimmen. Muss man jedoch nicht.

    Es kommt überhaupt nicht darauf an, wo die Verfassung herkommt, sondern darauf, dass der Staat danach funktioniert. Weder über die Paulskirchen- noch über die Bismarck- noch über die Weimarer Verfassung gab es je eine Volksabstimmung. Preußen hatte von 1850 bis 1918 eine Verfassung, die vom König diktatorisch verordnet worden war, was ihrer Wirksamkeit keinerlei Abbruch tat. Laut BVerfG kann sogar das Ermächtigungsgesetz von 1933 als deutsche Verfassung von 1933 bis 1945 angesehen werden. Und wann hat das britische Volk über seine Verfassung abgestimmt?

    Meist entscheidet doch darüber eine Nationalversammlung, manchmal auch das Parlament. Wenn das verfassungsgebende Gremium demokratisch gewählt worden ist, sieht man in der Regel eine weitere Urabstimmung nicht als erforderlich an. Natürlich kann man eine machen - oder es auch bleiben lassen.


    Zuletzt 1949 / 1990.
    Soll das ein Witz sein?
    Versöhnung ist ein absolut sinnloser Begriff. Den Erben des judenmordenden NS-Staates kommt gar nichts anderes zu, als die schwere historische Verantwortung auf sich zu nehmen und zwar generationenlang und für immer.
    Michel Friedman alias Paolo Pinkel (Jude)

    Das, was Kamuni Sultan Süleyman 1529 mit der Belagerung Wiens begonnen hat, werden wir über die Einwohner, mit unseren kräftigen Männern und gesunden Frauen verwirklichen.
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