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Thema: Friedensvertrag und Verfassung

  1. #51
    Mitglied Benutzerbild von houston
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    Standard AW: Friedensvertrag und Verfassung

    Zitat Zitat von Demokrat Beitrag anzeigen
    Und damit triffst du den Nagel aus Sicht der allermeisten Foristen auf den Kopf. Ich frage mich auch immer, warum so viele nach einer neuen Verfassung rufen, wenn die doch z.B. nur weitere Passagen hinsichtlich EU-Integration enthalten würde. Außerdem ist die bestehende Verfassung eine sehr gute, daran sollte eigentlich kaum jemand etwas aussetzen können.
    Du schreibst das eine neue verfassung " Nur Passagen hinsichtlich EU enthalten würde " .ich gebe dir da recht
    Wir haben den Art 20 im GG „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
    Mit der EU Verfassung wird das GG hinfällig , nach art 20 haben wir das Recht zum Widerstand
    ]Ich bin (noch) ein "Besatzungs Republik Deutschland" ler !

    Ich bin das Pack... und stolz auf unsere deutsche Vergangenheit

  2. #52
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    Standard AW: Friedensvertrag und Verfassung

    Zitat Zitat von houston Beitrag anzeigen
    Du schreibst das eine neue verfassung " Nur Passagen hinsichtlich EU enthalten würde " .ich gebe dir da recht
    Wir haben den Art 20 im GG „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
    Mit der EU Verfassung wird das GG hinfällig , nach art 20 haben wir das Recht zum Widerstand
    Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung, und dann muss man das Gelesene auch kapieren und nicht zur per copy & paste reinkleistern. Artikel 20 (4) lautet:

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung [nämlich die des Grundgesetzes] zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
    Das BVerfG hat sich im Lissabon-Urteil dazu ziemlich klar geäußert: sollte die Integration der EU-Staaten so weit gehen, dass die eigene Staatlichkeit an sich dabei aufgegeben wird (nicht nur einzelne Rechte, die auch jederzeit zurückgenommen werden könnten, äußerstenfalls durch Austritt aus der EU), dann wäre das kein Fall nach Art. 20 (4) GG, sondern nach Art. 146.

    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
    Dieser fordert also eine freie Entscheidung des Volkes. Da sich das Volk auch dagegen entscheiden kann, ist "andere Abhilfe" möglich, und Art. 20 (4) greift nicht.

    Mit dem Vertrag von Lissabon sah das Gericht diese Grenze zwar noch nicht erreicht. Aber irgendwann werden wir dahin kommen.

  3. #53
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    Standard AW: Friedensvertrag und Verfassung

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung, und dann muss man das Gelesene auch kapieren und nicht zur per copy & paste reinkleistern. Artikel 20 (4) lautet:



    Das BVerfG hat sich im Lissabon-Urteil dazu ziemlich klar geäußert: sollte die Integration der EU-Staaten so weit gehen, dass die eigene Staatlichkeit an sich dabei aufgegeben wird (nicht nur einzelne Rechte, die auch jederzeit zurückgenommen werden könnten, äußerstenfalls durch Austritt aus der EU), dann wäre das kein Fall nach Art. 20 (4) GG, sondern nach Art. 146.



    Dieser fordert also eine freie Entscheidung des Volkes. Da sich das Volk auch dagegen entscheiden kann, ist "andere Abhilfe" möglich, und Art. 20 (4) greift nicht.

    Mit dem Vertrag von Lissabon sah das Gericht diese Grenze zwar noch nicht erreicht. Aber irgendwann werden wir dahin kommen.
    Ja im Augenblick wird noch keine Staatliche Ordnung für die EU aufgegeben, Es wird aber dazu kommen.
    Ich habe dieses im Zusammenhang als Zitat von der Antwort von "Demokrat" etwas zugespitzt geschrieben , Ich habe nicht geschrieben es wird schon jetzt "Staatlich Ordnung(GG)" aufgegeben.
    Aber der Sinn des ändern des Art 23 im GG war einzig und allein,einen weg zu finden damit das GG irgendwann aufgegeben werden kann ,sobald es eine EU -Verfassung gibt.
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  4. #54
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    Standard AW: Friedensvertrag und Verfassung

    Zitat Zitat von houston Beitrag anzeigen
    Ja im Augenblick wird noch keine Staatliche Ordnung für die EU aufgegeben, Es wird aber dazu kommen.
    Ja, es wäre logisch. Wenn nun Deutschland in der EU eine ähnliche Rolle spielen sollte wie z. B. Bayern in Deutschland, also ein nicht-souveräner Gliedstaat einer Föderation, wäre das ein Fall für Art. 146 GG.

    Zitat Zitat von houston Beitrag anzeigen
    Aber der Sinn des ändern des Art 23 im GG war einzig und allein,einen weg zu finden damit das GG irgendwann aufgegeben werden kann ,sobald es eine EU -Verfassung gibt.
    Der alte Artikel 23 GG hatte damit ja nun gar nichts zu tun. Und auch der neue setzt die deutsche Souveränität voraus, bewegt sich also eindeutig diesseits dieser Grenze. Eine Verfassung kann nichts über ihre eigene Abschaffung regeln, weil ein Verfassungsgeber grundsätzlich nicht an die alten Vorschriften gebunden ist.

  5. #55
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    Standard AW: Friedensvertrag und Verfassung

    Zitat Zitat von Demokrat Beitrag anzeigen
    Und damit triffst du den Nagel aus Sicht der allermeisten Foristen auf den Kopf. Ich frage mich auch immer, warum so viele nach einer neuen Verfassung rufen, wenn die doch z.B. nur weitere Passagen hinsichtlich EU-Integration enthalten würde. Außerdem ist die bestehende Verfassung eine sehr gute, daran sollte eigentlich kaum jemand etwas aussetzen können.
    Mag sein, dass sie für dich oder einige Politiker eine gute ist. Aber der wichtigste Grundsatz einer Demokratie ist nunmal, dass die Macht vom Volk ausgehen soll. Daher wäre eine Abstimmung notwendig, auch wenn sie vielleicht gar nichts ändert.

  6. #56
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    Standard AW: Friedensvertrag und Verfassung

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Ja, es wäre logisch. Wenn nun Deutschland in der EU eine ähnliche Rolle spielen sollte wie z. B. Bayern in Deutschland, also ein nicht-souveräner Gliedstaat einer Föderation, wäre das ein Fall für Art. 146 GG.


    Der alte Artikel 23 GG hatte damit ja nun gar nichts zu tun. Und auch der neue setzt die deutsche Souveränität voraus, bewegt sich also eindeutig diesseits dieser Grenze. Eine Verfassung kann nichts über ihre eigene Abschaffung regeln, weil ein Verfassungsgeber grundsätzlich nicht an die alten Vorschriften gebunden ist.
    Nun wir werden in Zukunft sehen wer recht hat.
    Unsere Souveräne BRD wird in Zukunft solange am GG ändern, bis sie irgendwann den Art 23 (neu) soweit abgeändert hat ,das die Abgabe Staatlicher Ordnung für eine EU-Verfassung rechtlich einwandfrei ist.Meine Wortlaut liegt bei Souveräner BRD
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  7. #57
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    Standard AW: Friedensvertrag und Verfassung

    Zitat Zitat von STRange333 Beitrag anzeigen
    Mag sein, dass sie für dich oder einige Politiker eine gute ist. Aber der wichtigste Grundsatz einer Demokratie ist nunmal, dass die Macht vom Volk ausgehen soll. Daher wäre eine Abstimmung notwendig, auch wenn sie vielleicht gar nichts ändert.
    Höchstwahrscheinlich würde sie nichts ändern, nicht nur vielleicht. Die Deutschen würden, ließe man sie abstimmen, die bestehende Verfassung mit allergrößter Sicherheit bestätigen. Denn seien wir mal ehrlich, was gäbe es an unserer Verfassung auszusetzen? Mir fiele da wirklich nichts ein.

  8. #58
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    Standard AW: Friedensvertrag und Verfassung

    Zitat Zitat von houston Beitrag anzeigen
    Unsere Souveräne BRD wird in Zukunft solange am GG ändern, bis sie irgendwann den Art 23 (neu) soweit abgeändert hat ,das die Abgabe Staatlicher Ordnung für eine EU-Verfassung rechtlich einwandfrei ist.
    Das liest sich ja so, als würde permanent am Europaartikel rumgeschraubt. Das ist aber nicht der Fall, denn hier gab es genau eine Änderung, und die erfolgte nach der Herausnahme des Wiedervereinigungsartikels im Jahre 1990/92, wenn ich mich nicht irre.

  9. #59
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    Standard AW: Friedensvertrag und Verfassung

    Zitat Zitat von houston Beitrag anzeigen
    Unsere Souveräne BRD wird in Zukunft solange am GG ändern, bis sie irgendwann den Art 23 (neu) soweit abgeändert hat ,das die Abgabe Staatlicher Ordnung für eine EU-Verfassung rechtlich einwandfrei ist.
    Das geht im Rahmen des Grundgesetzes gar nicht, nur über eine neue EU-Verfassung, und das wäre dann eben der Fall nach Art. 146 GG.

  10. #60
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    Standard AW: Friedensvertrag und Verfassung

    Ich habe mal gehört, nach dem Friedensvertrag, werden die Reparationszahlungen an Drittländer ausgehandelt. Wer ist noch einmal für einen solchen Vertrag?

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