Schweiz liefert Thurgauer Mafiosi definitiv aus
Neun Italiener, die verdächtigt werden, zur Frauenfelder Mafia-Zelle zu gehören, werden nach Italien ausgeliefert. Das Bundesgericht ist auf ihre Beschwerden nicht eingetreten.
...
Weitere neun, die in der Schweiz den Rechtsmittelweg einschlugen, machten vor allem geltend, auch die Schweizer Bundesanwaltschaft führe ein Strafverfahren und deren strafrechtliche Beurteilung habe einer Auslieferung an Italien vorzugehen. Das Bundesgericht weist nun aber darauf hin, dass eine Beschwerde gegen eine Auslieferung nur zulässig ist, wenn es sich um einen besonders bedeutenden Fall handelt und Grund zur Annahme besteht, dass elementare Verfahrensgrundsätze verletzt worden sind oder das Verfahren im Ausland schwere Mängel aufweist. Für das Gericht bestehen aber keine derartigen Anhaltspunkte. Zudem gebe es keine Hinweise, dass die Beschwerdeführer einer höchsten Führungsebene in der kriminellen Organisation angehörten.