Urteil: Neun Jahre Haft für Gottfried Küssel
MICHAEL MÖSENEDER, 10. Jänner 2013, 22:59
Im Alpen-Donau-Prozess wurde Gottfried Küssel Donnerstagnacht zu einer neunjährigen Haftstrafe verurteilt - Die beiden Mitangeklagten fassten sieben beziehungsweise 4,5 Jahre aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig
- [COLOR=#404450 !important]foto: apa/fohringer
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- Bis zuletzt beteuerte Gottfried Küssel in seinem Prozess, nichts mit der neonazistischen Website zu tun zu haben.
Wien - "Noch sind wir verborgen, aber morgen, aber morgen ...", lautet die Drohung im "Jubiläumsvideo" der neonazistischen Homepage Alpen-Donau.info, das das Geschworenengericht unter Vorsitz von Martina Krainz am letzten Tag des Wiederbetätigungsprozesses gegen Gottfried Küssel, Felix B. und Wilhelm A. sieht.
Aus Sicht von Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter sind die Verantwortlichen für die Seite nicht mehr verborgen. Sondern sitzen direkt vor ihm. Küssel als Initiator und Inhaltslieferant, B. als Initiator, Administrator und Kampfposter und schließlich als "technisches Mastermind" A., der für Einrichtung und Verschleierung der Spuren gesorgt hat.
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Schon erstaunlich, wie frei Österreich ist.
Bericht aus der Nachrichtensendung des ORF, ZIB 24, vom 10.01.2013 nachts, über die Verurteilung von Gottfried Küssel zu 9 Jahren unbedingter Haft. Küssel wurde vorgeworfen, Initiator und Betreiber der deutschnationalen Internetseite aus Österreich, Alpen-Donau.info, gewesen zu sein. Nach einem 5:3-Abstimmungsergebnis der Geschworenen auf "schuldig" hatte das Gericht Gottfried Küssel als Ideengeber dieser Internetseite mit dem Strafmaß von neun Jahren verurteilt. Maximal wären nach dem sog. Verbotsgesetz 20 Jahre möglich gewesen.
Pädophile bekommen weniger.