Vor kurzem hat mich fast der Schlag getroffen! Eine Richterin hat einem Türken das prägen von Falschgeld erlaubt! § 11 Münzg. wurde ausser Kraft gesetzt! Ein Generalstaatsanwalt hat dies abgesegnet und sich geweigert Anklage wegen Rechtsbeugung zu erheben!
Da unter § 11 Münzg. sowohl Keiserreich Gold als auch DM - welche problemlos in Euro umzutauschen sind - fällt, ist für mich als Laie nicht klar, wo der Unterschied ist, erst DM zu prägen, umzutauschen oder direkt Euros zu fälschen? Der Beschluss liegt mir vor!
Trauriges Deutschland, vielleicht muss es aber erstmal richtig krachen und alles kaputt gehen, bevor die Deutschen ihre Schlafmütze absetzen!