[Links nur für registrierte Nutzer]Der ehemalige ÖVP-Innenminister und EU-Delegationsleiter Ernst Strasser ist am Montag am Wiener Straflandesgericht wegen Bestechlichkeit zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Für den Schöffensenat war der Tatbestand "ganz eindeutig erfüllt".
Unbedingte Haft heißt ohne Bewährung. Wenn das Berufungsgericht das gleiche Urteil fällt, muss der Herr volle vier Jahre absitzen.
Ist das Urteil zu hart?