Der ehemalige ÖVP-Innenminister und EU-Delegationsleiter Ernst Strasser ist am Montag am Wiener Straflandesgericht wegen Bestechlichkeit zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Für den Schöffensenat war der Tatbestand "ganz eindeutig erfüllt".
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Unbedingte Haft heißt ohne Bewährung. Wenn das Berufungsgericht das gleiche Urteil fällt, muss der Herr volle vier Jahre absitzen.
Ist das Urteil zu hart?