Unsere Verfassung sieht einen Austritt eines Bundeslandes nicht vor. . In der Präambel sind alle Bundesländer namentlich genannt, das GG gilt für das "gesamte Deutsche Volk". Eine Abspaltung einzelner Länder wäre ein Verstoß gegen Art. 20 GG, für welchen mit Art. 79 III eine Bestandsgarantie besteht.
Das Grungesetz könnte nach Artikel 79 II zwar mit 2/3 Mehrheit im Bundestag und Bundesrat geändert werden, aber im Bundesrat als Länderkammer scheitert ein solches Ansinnen.
Theoretisch wäre allerdings nach Art. 146 eine neue Verfassung möglich, die dann das Staatsgebiet neu definieren könnte.
Dann gibt es ja auch noch nach Art. 37 GG den sogenannten Bundeszwang. Nach dem kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.
Und nach Art. 91 II GG kann die Bundesregierung die Polizei in diesem Lande und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes einsetzen.
Du siehst - keine Chance, aus der BRD-GmbH auszutreten.
„Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013
Aber nur in den derzeitigen Grenzen. Zum deutschen Volk gehört auch der Ösi und auch noch ein paar Leute in Westpreußen, Ostpreußen und Tschechien.
Es gibt zwei deutsche Staaten, das (nicht ganz) vereinte Land der Deutschen und Austria. Also gilt dieses Grundgesetz nur für die Bevölkerung innerhalb der aktuellen Grenzen.
Hessen gehört dazu daher kann es keinen Austritt geben, darf es auch nicht.
Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben-Ich sauf nun schon so lange und warte noch immer auf Veränderung
Nationalismus - das ist die Religion der ganz armen Schweine (frei nach Wiglaf Droste)
Nationalismus - das ist die Religion der ganz armen Schweine (frei nach Wiglaf Droste)
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