User in diesem Thread gebannt : Tantalit |
Gibt es ein Bild von der 19jährigen?
Da die Prostitution als Beruf anerkannt wurde und nicht mehr sittenwidrig ist, gab es in der Vergangenheit schon mehrfach Vermittlungsangebote der Arbeitsämter, die ein Arbeitsloser nicht sanktionslos ablehnen kann. Nach etlichen Medienskandalen gibt es zwar eine interne Weisung, Arbeitslose nicht in Bordelle zu vermitteln, die aber aufgrund der neuen Rechtslage nicht bindend ist. Eine Vermittlung ist also nach wie vor möglich:
[Links nur für registrierte Nutzer]Zum 1. Januar 2002 zog die Bundespolitik nach: Das "Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten", kurz Prostitutionsgesetz, trat in Kraft. Jedoch nicht ohne Probleme. Um es überhaupt auf den Weg zu bringen, hatte die rot-grüne Regierung das Gesetz so abgespeckt, dass die christdemokratische Mehrheit im Bundesrat nicht zustimmen musste. Rein theoretisch ist die Prostitution seitdem als legale Erwerbstätigkeit anerkannt: Prostituierte können sich nun zum Beispiel als Selbstständige bei den Behörden anmelden und sozialversichern. Eine Prostituierte untersteht darüber hinaus nicht dem Weisungsrecht ihres Arbeitgebers, das heißt, dass sie laut Gesetz selbst entscheiden darf, ob sie gewisse Kunden oder Sexualpraktiken ablehnt. Betreiber eines Bordells oder Zuhälter machen sich außerdem nicht mehr strafbar, nur auf Grund der Tatsache, dass sie für Prostituierte sichere Arbeitsbedingungen schaffen.
Du glaubst doch nicht im Ernst, wenn das 19jährige Mädel attraktiv ist und eine gute Figur hat, dass die da immer nur "Getränke an der Bar" ausschenken wird?!
#
Nach spätestens 4 Wochen, wird da irgend so ein Zuhälterschwein auftauchen und ihr "vorschlagen", doch auch mal ein paar ältere, reiche Säcke zu "unterhalten".....wenn nicht, dann Kündigung! Bist ziemlich naiv, Junge!
E:
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)