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Bitte??Arbeitssuchende Europäer haben in Deutschland zwar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, sie können aber Sozialhilfe beantragen. Zudem erlaubt ihnen das europäische Recht, für eine Arbeitssuche in Deutschland einen in ihrem Herkunftsland erworbenen Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zu sechs Monate nach Deutschland zu exportieren.Das geht aus einer Unterrichtung des Arbeitsministeriums an den Ausschuss für Arbeit und Soziales hervor, die "Welt Online" vorliegt.
Die Bundesregierung hatte im Dezember einen Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) eingelegt, um zu verhindern, dass Zuwanderer aus den anderen 17 Mitgliedstaaten des Abkommens bereits in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland Hartz IV bekommen. "Wir wollen die Zuwanderung von Fachkräften, aber keine Zuwanderung in die Sozialsysteme", begründete das Ministerium damals die Entscheidung.
Kein Anspruch auf Hartz IV, aber auf Sozialhilfe
Trotz des erklärten Vorbehalts ist aber gerade dies wohl weiter möglich: "Der Vorbehalt wurde nur für die Anwendung des Sozialgesetzbuchs (SGB) II erklärt," schreibt nun das Ministerium in der Unterrichtung an den Ausschuss. Die Betroffenen könnten aber "stattdessen einen Anspruch auf Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII", also der Sozialhilfe, haben.
Sozialhilfe wird allerdings nur an Bedürftige gezahlt, die nicht erwerbsfähig sind. Wer arbeiten kann, bekommt Hartz IV. Es sei allerdings nicht auszuschließen, dass Gerichte Ausländern aus den 17 EFA-Vertragsstaaten dennoch Sozialhilfe zusprechen könnten, erklärt das Ministerium.