# Staatsanwalt
Jein ... in der Schweiz ist mit der neuen StPO auch ein neuer Umstand eingetreten - Strafen bis 18 Monate unbedingt kann auch der Staatsanwalt in Eigenregie verhängen ( Ankläger und Richter in einer Person! - darum sollte man Strafbefehle immer anfechten, weil es dann zum ordentlichen Verfahren kommt mit den entsprechenden Kosten halt, aber ein Richter entscheidet dann und nicht der Staatsanwalt ) - zudem ist auch der Staatsanwalt der, der eine Strafe fordert wenn es vor Gericht geht, wenn der natürlich schon kleinlich fordert bleibt dem Richter auch nichts anders übrig in dem Sinne zu urteilen.
Wenn das grüne Reich die Energieversorgung an die Wand gefahren hat, fällt auch die Ampel aus und dann gilt wieder rechts vor links! Ja, ich spare Strom - fahre einen Benziner.
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