Was Banken betrifft - diese würden dann nur noch 2 Dienstleistungen anbieten: Aufbewahrung und Kreditvergabe. Beides hat hier allerdings streng voneinander getrennt zu sein, was in unserem System auch wieder nicht der Fall ist, das heißt, dass die Bank nicht auf das Geld, das jemand zur Aufbewahrung dorthin gebracht hat, ohne seine Zustimmung, zurückgreifen kann, ansonsten ist das eine Verletzung des Eigentumsrechts. In einem sachwertgedeckten Geldsystem würde die Bank allerdings eine Gebühr dafür verlangen, dass sie das Geld sicher vor Diebstahl aufbewahrt, was letztendlich auch nur gerecht ist. Einen "Banken-Run" gäbe es auch nicht mehr zu befürchten, da eine Bank, die keinen Betrug begeht, nicht ohne Zustimmung des Kontoinhabers auf das Konto zugreifen konnte.