User in diesem Thread gebannt : profracking |
Na, da bin ich ja froh, dass es keine 10 Sekunden dauert, das Parteigesetz zu googeln und ab § 18 PartG nachzulesen, ob das wahr ist, was uns der Zeitgeist so erzählt.
§ 18 Abs. 2 PartG reguliert ganz klar, dass für 2012 für alle Parteien bundesweit nicht mehr als 150,8 Mio. Euro an staatl. Geldern direkt ausbezahlt werden dürfen. Die Summe erhöht sich für 2013ff an der Zunahme des allg. Preisindex (Inflationsrate).
§ 18 Abs. 3 PartG reguliert blütenrein, dass pro Listenstimme 70 ct (§ 18 Abs. 3 Satz 1) plus 38 ct (§ 18 Abs. 3 Satz 3) für jeden gespendeten Euro (maximal 3300 Euro Spendenvolumen pro Person und Jahr) gezahlt werden, aber eben nur soviel, bis die obige Gesamtobergrenze erreicht ist. Abweichend von Ziffer 1 und 3 des Gesetzes erhalten Parteien für die ersten 4 Mio. Stimmen (bundesweit) 0,85 ct/Stimme.
Insofern dürfen wir also Zeitgeist's Äußerung als alles andere als qualifizierte politische Propaganda in die Tonne kloppen und ihm empfehlen, ab und zu auch mal Gesetzestexte zu lesen -> [Links nur für registrierte Nutzer]
Anspruch auf Wahlkampfkostenerstattung haben alle Parteien mit 0,5% Wahlbeteiligung im Bund oder 1% Wahlbeteiligung im Land, weshalb die NPD derzeit auch so peinlich blass aussieht. Sie macht sich ins rechte Büßerhemdchen, weil ihr die u.a. von mir mitfinanzierte Staats-Titte abhanden zu kommen droht.
Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben-Ich sauf nun schon so lange und warte noch immer auf Veränderung
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