Rolf, das Recht hat eine andere Sichtweise als du oder jeder andere Ottonprmalverbraucher. Das Gericht urteilt über den Verfahrensgegenstand. Wenn das Gericht urteilt, das die Einstufung als "rechtsextremistisch" rechtswidrig war, dann bedeutet das Urteil auch nur dieses. Es ist zunächst keine Feststellung ob die Partei tatsächlich rechtsextremistisch ist oder nicht, denn die Rechtswidrigkeit kann auch andere Gründe haben, als das tatsächliche Fehlen der entsprechenden Eigenschaft, erst die Urteilsbegründung stellt klar, worin die Rechtswidrigkeit bestand, entweder weil die Eigenschaft tatsächlich nicht vorhanden ist oder auch weil bei der Einstufung andere Gesetze verletzt worden sind.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Und trotz allen Widersprüchen wird das Argument, dass das BVerfG nicht für die Anerkennung einer Partei als Verfassungekonform zuständig ist, eben nicht verhindern, dass dieses selbige Gericht in einem Verfahren, dass die Bundesregierung im Verbotsverfahren anstrebt, urteilt, das die NPD eben doch verfassungewidrig handelt.
Diese geschehene Ablehgnung nützt der NPD eben herzlich wenig.
Noch dazu wo die Richter des BVerfG doch nur Schergen der Regierung und somit von Kapital, TelAviv und Ostküste sind.
Die Eidesformel, bzw. der Spruch "Nur dem eigenen Gerwissen und Gott gegenüber verantwortlich" ist doch eine Farce und gehört in den Bereich der Mythen und Märchen.
Das ist meine feste Meinung.
Früher wurden wir von seriösen Personen regiert und haben Verbrecher verfolgt. Wie sich doch die Zeiten drehen können.
Im Mülleimer: Kugelfisch, iGude, Gottfried, Doppelagent,Dayan,SPECTATOR,
Rolf1973, das Problem des Bundesverfassungsgerichtes ist, das dadurch das man ein solches Feststellungsverfahren nicht vorgesehen hat, es auch keine Verfahrensordnung dazu gibt. Schlussendlich hat man dafür auch keine Notwendigkeit gesehen, was nach den Gesetzen der Logik auch richtig erscheint. Verfassungsuntreue umfasst einen sehr breiten Bereich, in den auch das Rechts auf freie Meinung rein spielt.
Wenn du das GG ablehnst und oder oder jegliche demokratische Grundordnung, kann man dies als Verfassungsuntreue auslegen. Soll man dich wegen deiner bloßen Meinung in irgend einer Weise bestrafen? Nein, denn solange du nicht die Rechte anderer verletzt, hat deine Meinung keine Auswirkung. Es ist einfach eine Meinung.
Erst wenn du auf Grund deiner Meinung aktiv gegen das GG und oder oder gegen die demokratische Grundordnung handelst, dann beginnt deine Verfassungsuntreue Auswirkungen zu haben und dann läuft es auf Gegenhandlungen und Bestrafung aus.
Vergleiche es einfach mit etwas alltäglichem, nämlich einfachen Mordgedanken. Jeder von uns hat schon mal den Gedanken gehegt jemanden umzubringen bzw. umbringen zu wollen. Ist es deswegen notwendig, festzustellen, das du ein Mörder bzw. potentieller Mörder bist oder nicht bist?
Erst wenn der Verdacht besteht, das du die Gedanken in die Tat umgesetzt hast oder versuchst sie umzusetzen, dann hat es Auswirkungen bzw. Folgen.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
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