Der Autor des Artikels, der im ersten Beitrag als Quelle genannt wird, muss ein ausgewiesener Kenner der Materie sein. Ihm ist nicht klar, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR oder ECHR) keine Einrichtung der EU ist, seine Jurisdiktion also mit einem Austritt aus der EU gar nichts zu tun hat.

Die Regierung brauche bis 2015 einen Plan, wie zukünftig mit dem in Brüssel ansässigen Gerichtshof umzugehen sei,
Sie braucht wohl vor allen Dingen einen Stadtplan von Brüssel. Weder der EuGH (der ist eine Einrichtung der EU) noch der EGMR sind in dieser Stadt ansässig.

Für einen Sechser Sachkunde hat noch keinem geschadet.