Voßkuhle will nicht zur Verleihung des Preises an den Oberpädo kommen !
Die Vergangenheit holt Cohn-Bendit wieder ein: Deutschlands oberster Verfassungsrichter Voßkuhle kommt nicht zur Verleihung des Theodor-Heuss-Preises an den Politiker. Der Grund: Der Grüne habe sich "in nicht unproblematischer Weise" zur Sexualität zwischen Erwachsenen und Kindern geäußert. Ein "großer Fehler", wie dieser bereits eingestand.
Berlin/Stuttgart - Bundesverfassungsgerichts-Präsident Andreas Voßkuhle hat seine Festrede zur Verleihung des Theodor-Heuss-Preises an den Grünen-Politiker Daniel Cohn-Bendit abgesagt. Ein Sprecher des höchsten deutschen Gerichts bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der "Stuttgarter Nachrichten".
Grund dafür sei eine Veröffentlichung von 1975, in der sich Cohn-Bendit "in nicht unproblematischer Weise zur Sexualität zwischen Erwachsenen und Kindern" geäußert habe. Das Bundesverfassungsgericht sei "in ganz besonderer Weise gehalten, jeden Anschein zu vermeiden, es würde solche Aussagen billigen", sagte der Sprecher.
In dem Buch "Le grand Bazard" ("Der große Basar") von 1975 hatte Cohn-Bendi, zeitweilig Erzieher in einem alternativen Frankfurter Kindergarten, auch Intimitäten des damals 28-jährigen mit Kindern beschrieben. Dort heißt es wörtlich: "Mein ständiger Flirt mit allen Kindern nahm bald erotische Züge an. Ich konnte richtig fühlen, wie die kleinen Mädchen von fünf Jahren schon gelernt hatten, mich anzumachen."
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