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Thema: Gehirnwäsche auf dem Kinderkanal gegen Ungarn

  1. #41
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Gehirnwäsche auf dem Kinderkanal gegen Ungarn

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Mir ist Ungarn ohnehin sehr sympathisch was den Common Sense anbelangt.
    Da war ich doch einmal des Sommers in Budapest und schlendere durch die Fußgängerzone als ich plötzlich von zwei nicht unhübschen Schnecken eskortiert werde. Sie flirteten mich an und versuchten soweit ich erinnere mich zum Besuch eines bestimmten Etablissements zu überreden, allerdings war mir durchaus bekannt daß solcherlei Besuche dort häufiger extrem teuer enden. Im günstigeren Fall.
    Ich bin jedoch nicht George Clooney und genoß die Begleitung meiner Bummelei durchaus, ich meine das waren wirklich Hasen, stelle aber urplötzlich fest daß beide schlagartig verschwunden waren.
    Als ich mich umdrehte entdeckte ich sie 10 Meter zurück im festen Griff zweier Zivilbullen die grade ihre Personalien aufnahmen. die hatten die beiden doch tatsächlich einfach links und rechts von mir ohne einen Ton weggezerrt und auf Abstand gebracht.
    Egentlich schade, ein paar Minuten hätten sie mir schon noch geben können.
    In Budapest habe ich zum ersten Mal in meinem Leben Penner gesehen, richtige Penner, also
    verelendete Gestalten. Und zwar am Hauptbahnhof in einem Warteraum. Wahrscheinlich waren
    das TBC-Kranke, das Gehuste wollte nicht enden.

    Auf der Hinfahrt mit einer ungarischen Mitfahrgelegenheit reiste ich mit einem
    ungarischen Antisemiten (Name ist mir entfallen). Er erzählte mir was von seinem aktuellen
    Buchprojekt.

    ---
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  2. #42
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    Standard AW: Gehirnwäsche auf dem Kinderkanal gegen Ungarn

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Es können keine EU Gesetze gebrochen werden, denn es gibt keine. Die EU ist kein Staat mit legitimer Legislative, kann ergo keine Gesetze erlassen.
    Dann eben Verordnungen....Korinthenkacker
    ....oder diese schändliche Pseudoverfassung aus Lissabon
    Der Libertärerklärbär sagt: Lasst uns das einzig wahre Gesetz niederschreiben und danach leben.
    Die goldene Regel (hier in der Postivform):
    "Behandele andere so, wie du von ihnen behandelt werden möchtest!"
    http://www.ethik-werkstatt.de/Goldene_Regel.htm
    Wer sich nicht daran hält, verwirkt sich den Anspruch auf dieses Recht

  3. #43
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    Standard AW: Gehirnwäsche auf dem Kinderkanal gegen Ungarn

    Zitat Zitat von Frumpel Beitrag anzeigen
    Das ist doch, gelinde gesagt, kompletter Unfug.
    Die Regierung unter Viktor Orban bewegt sich streng im Rahmen der ungarischen Verfassung und bewahrt sorgfältig den Rechtsstaat. Hinter dieser ganzen populistischen Kampagne gegen Ungarn stecken zwei EU-Funktionäre: die umstrittene und mehrfach kritisierte EU-Justinzkommisarin Viviane Reding und der nicht minder umstrittene EU-Parlamentspräsident Martin Schulz ("Wenn die EU ein Staat wäre, dürfte man sie wegen ihrer Demokratiedefizite niemals in die EU aufnehmen.").
    Du, berty, machst genau so wie die Populisten vom Togo die Opfer zu Tätern. Anders herum wird ein Schuh draus. Hugh, ich habe gesprochen.
    Wer auch nur ein wenig das Geschehen in Ungarn sich ansieht wird feststellen, dass Orban sich bei manchen Gesetzesvorhaben nicht an die geltende Verfassung gehalten hat. Dies beweisen die Urteile des Verfassungsgerichts.



    Aber man kann durchaus sagen, dass er den Rahmen der Verfassung seinen Gesetzesvorhaben geschmeidig angepasst hat.

  4. #44
    Freidenker Benutzerbild von tommy3333
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    Standard AW: Gehirnwäsche auf dem Kinderkanal gegen Ungarn

    Zitat Zitat von berty Beitrag anzeigen
    Wer auch nur ein wenig das Geschehen in Ungarn sich ansieht wird feststellen, dass Orban sich bei manchen Gesetzesvorhaben nicht an die geltende Verfassung gehalten hat. Dies beweisen die Urteile des Verfassungsgerichts.



    Aber man kann durchaus sagen, dass er den Rahmen der Verfassung seinen Gesetzesvorhaben geschmeidig angepasst hat.
    Er muss von D gelernt haben.
    "Fernsehredakteure haben eine einmalige Begabung: Sie können Spreu von Weizen trennen. Und die Spreu senden sie dann."
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    Bei ARD und ZDF verblöden Sie in der ersten Reihe.

  5. #45
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    Standard AW: Gehirnwäsche auf dem Kinderkanal gegen Ungarn

    Mit dem Unterschied, dass es in D. nicht so einfach ist wie zZt in Ungarn den Rahmen der Verfassung den Gesetzesvorhaben anzupassen.

  6. #46
    Freidenker Benutzerbild von tommy3333
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    Standard AW: Gehirnwäsche auf dem Kinderkanal gegen Ungarn

    Zitat Zitat von berty Beitrag anzeigen
    Mit dem Unterschied, dass es in D. nicht so einfach ist wie zZt in Ungarn den Rahmen der Verfassung den Gesetzesvorhaben anzupassen.
    Doch, ist es. Hast Du die letzten Urteile (bspw. zu ESM, Vorratsdatenspeicherung, Onlinedurchsuchung, Entfernungspauschale, Bayrisches Versammlungsgesetz, Nichtraucherschutzgesetze von Hamburg, Berlin u. Ba-Wü, Bundeswehr-Einsätze im Inneren gemäß "Anti-Terror-Gesetz") nicht mitbekommen? Das BVerfG zeigt der Regierung sogar selbst, wie die Gesetzesvorhaben "angepasst" werden können. Das Zauberwort dazu heißt "Auflagen".
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  7. #47
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    Standard AW: Gehirnwäsche auf dem Kinderkanal gegen Ungarn

    Zitat Zitat von tommy3333 Beitrag anzeigen
    Doch, ist es. Hast Du die letzten Urteile (bspw. zu ESM, Vorratsdatenspeicherung, Onlinedurchsuchung, Entfernungspauschale, Bayrisches Versammlungsgesetz, Nichtraucherschutzgesetze von Hamburg, Berlin u. Ba-Wü, Bundeswehr-Einsätze im Inneren gemäß "Anti-Terror-Gesetz") nicht mitbekommen? Das BVerfG zeigt der Regierung sogar selbst, wie die Gesetzesvorhaben "angepasst" werden können. Das Zauberwort dazu heißt "Auflagen".

    Es ging nicht um die Anpassung von Gesetzesvorhaben sondern um die der Verfassung. Wurde die Verfassung verändert, um die Gesetze verfassungskonform zu machen? Nein!

  8. #48
    Freidenker Benutzerbild von tommy3333
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    Standard AW: Gehirnwäsche auf dem Kinderkanal gegen Ungarn

    Zitat Zitat von berty Beitrag anzeigen
    Es ging nicht um die Anpassung von Gesetzesvorhaben sondern um die der Verfassung. Wurde die Verfassung verändert, um die Gesetze verfassungskonform zu machen? Nein!
    Das müssen sie bei einem so lückenhaften GG auch nicht. Sonst gäbe es keine Auflagen, sondern gleich die Ablehnung (oder Zustimmung).

    Perfider ist dagegen die gängige Praxis, zunächst neues "EU-Recht" zu schaffen, und sie dann in "nat. Recht" umzuwandeln. Siehe hier:

    Die deutsche Position zum Anwendungsvorrang wurde maßgeblich vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geprägt. Auch das BVerfG geht vom Anwendungsvorrang aus, jedoch beruht diese Einschätzung auf einer anderen dogmatischen Grundlage. Das Grundgesetz (GG) sieht vor, dass der Deutsche Bundestag den Gemeinschaftsverträgen zustimmen kann. Sofern er die Zustimmung erteilt, werde ein „Rechtsanwendungsbefehl“ begründet, der den Anwendungsvorrang bewirkt. Damit stellt das BVerfG klar, dass nicht die EU-Verträge, sondern die Bestimmungen des GG die entscheidenden Anknüpfungspunkte seien („Vorrang kraft verfassungsrechtlicher Ermächtigung“).

    Die Übertragung von Kompetenzen auf die EU findet aber Grenzen in der sogenannten Struktursicherungsklausel (Art. 23 Abs. 1 Satz 1 GG). Demnach kann die Kompetenzübertragung nur solange erfolgen, wie die EU die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätze sowie den Grundsatz der Subsidiarität ausreichend beachtet sowie einen dem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährt. Ferner können Kompetenzen gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 3 GG nur insoweit auf die EU übertragen werden, als dass der Kernbereich der Verfassung, den Art. 79 Abs. 3 GG bestimmt, nicht verletzt wird. Eine Übertragung der sogenannten Kompetenz-Kompetenz ist nicht zulässig. Mit diesem Begriff bezeichnet man die Befugnis, eigene Kompetenzen selbständig zu begründen. Die EU darf aber nur die Kompetenzen wahrnehmen, die ihr explizit übertragen wurden.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Man sieht es am Lissabonner Vertrag und dem ESM. In der Neuauflage der vom frz. u. holl. Volk abgelehnten Europ. Verfassung finden sich dann folgende Beschlüsse:

    - die EU-Mitgliedstaaten sollten sich verpflichten, ihre militär. Fähigkeiten "schrittweise zu verbessern" (Art. 42);

    - es sollte eine "Europäischen Verteidigungsagentur" gegründet werden, die "Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technolog. Basis des Verteidigungssektors" ergreifen soll (Art. 42)

    - es sollten "besonderer Verfahren (angewandt werden), um den schnellen Zugriff auf die Haushaltsmittel der Union zu gewährleisten", damit Militäreinsätze ("Missionen") durchgeführt werden können; hierfür sollte ein sog. "Anschubfonds" gebildet werden (und die "Europäischen Verteidigungsagentur" legt den Bedarf dafür fest);

    - "Schnelle Eingreiftruppen" und sog. Battle groups für Kampfeinsätze in aller Welt sollten gebildet werden

    - der Tatbestand des "Terrorismus" sollte mit militärischen Mitteln beantwortet werden;

    - die Machtlosigkeit des Europ. Parlaments in Außen- und Sicherheitspolitik sollte bestehen bleiben: Das Europ. Parlament wird lediglich informiert und angehört; Entscheidungen trifft ausschließlich der Rat (also die "Exekutive" der EU)

    - der ganze Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik bliebe rechtsstaatl. Kontrolle entzogen; der EuGH hierfür "nicht zuständig"

    - der Lissabonner Vertrag eröffnet die Möglichkeit einer Wiedereinführung der Todesstrafe (im "Kriegszustand" und zur "Niederschlagung eines Aufruhrs" lt. 6. Zusatzprotokoll)

    Ich weiß nicht, ob sich überhaupt mal jemand nachgedacht hat, was passiert, wenn dieser Tatbestand des "Terrorismus" innerhalb der EU festgestellt wird und mit der "Eingreiftruppe" militätisch "gelöst" werden soll. Werden dann dt. Soldaten in FRA eingesetzt oder frz. Soldaten in D? Vielleicht haben die ja weniger Skrupel, auf "Fremde" zu schießen als auf eigene Landsleute. Oder Todesstrafen zu vollstrecken? Offenbar ist wohl eine solche Abtretung von Kompetenzen "GG-komform". Wo müsste da also noch das GG "angepasst" werden?

    Und dann wird ein ESM durchgewunken, der D in Haftung für ausl. Staatsschulden nimmt. Selbst dann, wenn damit "nur" Banken gerettet werden sollen. Obwohl es lt. Lissabonner Vertrag eine No-Bailout-Klausel gibt, die genau das angeblich verbeiten soll. Gemacht wird es trotzdem. Per Beschluss. Verbindlich, unbegrenzt, ohne Ausstiegsmöglichkeit und unter Missachtung nat. Hoheitsrechte. Wenn die Eurokraten also beschließen, den ESM noch weiter aufzublasen, dann haftet D autom. auch anteilig an der Höhe der Aufstockung.

    Die EU macht den Ungarn doch diese Art der Rechtsbeugung vor. Die dt. "Qualitäts"-Journallie mokiert sich über den Holzsplitter im einen Auge und übersieht den Balken im anderen Auge.
    "Fernsehredakteure haben eine einmalige Begabung: Sie können Spreu von Weizen trennen. Und die Spreu senden sie dann."
    "Wer zensiert, hat Angst vor der Wahrheit."
    Bei ARD und ZDF verblöden Sie in der ersten Reihe.

  9. #49
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    Standard AW: Gehirnwäsche auf dem Kinderkanal gegen Ungarn

    Zitat Zitat von Senator74 Beitrag anzeigen
    Manipulation über TV und andere Medien wird tagtäglich massiver...Kontroll-Instanzen fehlen oder sind zahnlos....Schlimm!!
    Schon der beste Freund der Medien, Goebbels, sagte einmal "Man kann keine Politik machen, wenn man die Presse nicht in der Hand hat". Nicht umsonst sind die öffentlich-Rechtrlichen das Sprachrohr der Politik.

  10. #50
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    Standard AW: Gehirnwäsche auf dem Kinderkanal gegen Ungarn

    Zitat Zitat von Aloisius Beitrag anzeigen
    Schon der beste Freund der Medien, Goebbels, sagte einmal "Man kann keine Politik machen, wenn man die Presse nicht in der Hand hat". Nicht umsonst sind die öffentlich-Rechtrlichen das Sprachrohr der Politik.
    Natürlich nur inoffiziell....man muß sich ja andere Optionen offen lassen!!

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