"Nimm dich in Acht vor dem Menschen, denn er ist des Teufels Verbündeter. Er allein unter Gottes Primaten tötet aus Sport, aus Lust oder Gier.
Ja, er wird seinen Bruder morden um seines Bruders Land zu besitzen. Sorg dafür, daß er sich nicht zu stark vermehrt,denn sonst macht er aus seiner und deiner Heimat eine Wüste. Meide ihn,denn er ist der Bote des Todes."
absolut richtig !!! Wenn es Deutschland wirklich ernst mit dem Völkerrecht gewesen wäre, dann hätte es dieses Recht im Bezug auf Belgien angewandt und nicht die belgische Neutralutät verletzt und nicht nur dann, wenn es ihm nützt (nach Versaillrs/selbstbestimmungsrecht aller Deutschen) . Genau das stimmt und genau das hast du ausgedrückt. So etwas nennt man dann wohl ein klassisches Eigentor. Wie war das mit dem Denken und den Pferden, letztere einen größeren Kopf hätten, das Denken den Pferden überlassen sollte.
Es war doch nicht das Deutsche Reich bzw der Kaiser sondern die Entente-Mächte und insbesondere Woodrow Wilson der so auf das Völkerecht und vor allem die Selbstbestimmungsrecht der Völker während dem Krieg pochte, aber es am Ende nicht einhielten.
Bei dir Heuchler ist es das selbe, wen es dir passt dann kommst du mit dem Völkerrecht, wie eben bei der deutschen Verletzung der Neutralität von Belgien und Luxemburg, aber auf der anderen Seite sprichst du dem deutschen Volk das Völkerrecht ab, was zeigt das dir das Völkerrecht im Grunde total egal ist.
"Nimm dich in Acht vor dem Menschen, denn er ist des Teufels Verbündeter. Er allein unter Gottes Primaten tötet aus Sport, aus Lust oder Gier.
Ja, er wird seinen Bruder morden um seines Bruders Land zu besitzen. Sorg dafür, daß er sich nicht zu stark vermehrt,denn sonst macht er aus seiner und deiner Heimat eine Wüste. Meide ihn,denn er ist der Bote des Todes."
nee, dann hätte man wenigstens erkennen müssen, daß z.b. nürnberg keine schönheitspreise verdient. wie »notwendig« ein gericht auch war um solche verbrechen abzuurteilen.
noch immer finde ich, daß es einen hauchdünnenen faden von recht (jurisprudenz) hat, wegen die leipziger prozesse. mehr aber auch nicht.
erst nachher, später, wurde bestätigt von internationalen juristen und gremien, das dieses tribunal gerecht war.
das sollten die gegner von nürnberg auch mal beachten.
die andere seite ist, daß gegner von D auch manchmal bis oft keine unschuldslämmer waren. die sollten bei einem anderen gericht angeklagt sein. wo? wer hätte das tun müssen?
jedenfalls nicht gleichzeitig in nürnberg in derselben sache.
anti-extrem
ich denke, das du die ambivalente haltung schwer verstehen kannst. ich empfinde das genauso.
mann gönnt alle menschen einen fairen prozeß. viele verbrechen der nazis sind aber so schlimm, daß einer da geschlagen sitzt. kann er noch OBJEKTIV sein bei soviel gräuel?
ich versuche es, doch weiß es ehrlich nicht.
jedenfalls mache ich konsequent einen unterschied zwischen den damaligen nazis und den damaligen deutschen. probiere es immerhin...
anti-extrem
Ach denker, du hast wirklichn keinen blassen Schimmer.
Wer hatte den laufend gegen das Völkerrecht verstoßen ?
gegen den uneingeschränkten U-boot-Kreig ab Anfang 1917 war die Völkerechtsverletzung durch den Schlieffenplan fast schon als human zu bezeichnen.
Wenn der Schlieffenplan noch durch eine Handvoll Militärs zu verantworten ist, so wurde der uneingeschränkte U-Boot-Krieg öffentlich diskutiert und ist damit vom Deutschen Volk in seiner Gesamtheit akzeptiert worden, die Kritiker als Miesmacher bezeichnet, als Verräter am Deutschen Sieg. Auch die SP=D stimmte dann für den uneigneschränkten U-Bootkrieg, und dieser zog zwangsläufig die USA mit in das Boot der Gegner.
Aber denker, wer solche Klaquere wie seligmann hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen.
sag einmal nomen, wie stehst du eigentlich zu dem folgenden fact ?
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Einen völkerrechtlichen Grundsatz, dass ein Staat, der gegen das Völkerrecht verstößt, seinen eigenen Anspruch auf Achtung des Völkerrechts verwirkt, gibt es schlicht und einfach nicht!
Genau das selbe gilt für Deinen Vergleich mit einem Verbrecher, dessen Recht auf Freiheit eben nicht verwirkt ist. Eine Verwirkung gibt es bei Grundrechten, die aber nicht allein durch Straftaten ausgelöst wird. Du kannst das sehr genau nachlesen in Artikel 18 des Grundgesetzes.
Und Dein Hinweis auf deutsche Verstöße unter anderem in Belgien ändert nichts, aber auch gar nicht daran, dass die HLKO, in unserem Themenbereich speziell Art. 43 HLKO, verbindlich ist - daran kannst Du nichts, aber auch gar nichts ändern!
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