Zwei Anmerkungen zu Deiner Replik:

Das Versterben der Alteigentümer ändert nichts an dem Anspruch der Erben als Rechtsnachfolger! Selbst dann, wenn sie mit dem Verkauf des ererbten Eigentums "eine schnelle Mark" machen wollten!
Sie haben's doch auch bekommen, mein Wohnung gehört so einer lustigen Erbengemeinschaft aus dem Westen.

Es geht um die Eigentümer von Grund, die unter der DDR-"Regierung" Verkaufsverträge zum Preise von einem Cent/zwei Pfenning pro m² notgedrungen akzeptierten, da sie seinerzeit dachten, daß es eine Wiedervereinigung nicht mehr gibt und sie somit versuchten, wenigstens ein paar Ostmark versus der drohenden Enteignung zu retten

Dieser Wertverlust aus den damaligen Zwangsverkäufen ist durch die Kohlregierung meines Wissens nicht erstattet worden.
Kann sein, und den Einzelfall zu prüfen, obliegt Gerichten. Da kann jeder Fall anders gelagert sein, wer jedoch seinen Besitz aufgegeben hat, um seinen Ausreiseantrag genehmigt zu bekommen, der hat eben verkauft, zu den damaligen Bedingungen.