Betreff: AW: öffentliche Kritik Thomas Schüller an Unternehmenskommunikation Onvista-Bank
Sehr geehrte Onvista Bank,
ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang des von Ihrer Seite aus versendeten Schreibens (per e-mail) datierend vom 16.April 2018 (s. Anlage 1), mit dem Sie auf die von meiner Person versendeten E-Mails vom 20. und 21. März 2018 sowie vom 04. und 12. April 2018 reagieren. Ich danke Ihnen für dieses Schreiben, in dem dich eine von mir positiv gewertete Abkehr von der bis dato von der Onvista Bank in den letzten Wochen gegenüber meiner Person gezeigten Dialogverweigerung erkennen kann.
Auch wenn Sie in diesem Schreiben zum Ausdruck bringen, dass Sie die Diskussion in diesem Sachzusammenhang als von Ihrer Seite aus für beendet sehen möchten und sich in logischer Folge nicht weiter in diesem Zusammenhang äußern werden, möchte ich Ihnen meine folgende Stellungnahme zuteil werden lassen und bitte darum diese auch im Hinblick auf die weitere geschäftliche Aktivität Ihrer Bank zur Kenntnis zu nehmen. Sie gliedert sich in:
1. Desinteresse seitens Onvista-Bank die Vergütungspraxis derselben zu diskutieren
2. Betrachtung der von OnvistaBank gewählten Vergütungspraxis 3. öffentliche Kommunikation betreffs der Vergütungspraxis Onvista-Bank
1. Desinteresse seitens Onvista-Bank die Vergütungspraxis derselben zu diskutieren
Es besteht, das erkennen Sie richtig, kein rechtlich begründeter Anspruch seitens meiner Person auf Auskunft betreffs besagter Vergütung. Wenn Ihre Bank meiner Person vor ca. 2 Jahren auf ähnliche Anfragen meinerseits mitgeteilt hat, dass Ihre Bank keinen Anlass sehen würde ihre Vergütungspraxis bei Werkstudenten mit meiner Person zu diskutieren, bedeutet mir das noch lange nicht, dass ich diese von Ihrer Bank gewählte Informationspolitik zu akzeptieren hätte.
Ich kann und will Ihre Bank nicht dazu zwingen mir eine diesbezügliche Auskunft zu erteilen um dann die vielleicht mir nicht angebracht erscheinende Höhe dieser Vergütung zu diskutieren, muss ich auch nicht. Mir ging und geht es jedoch um einen fairen und gelingenden Dialog, der nur leider laut meiner länger angelegten Wahrnehmung mit Ihrer Bank bis dato nicht möglich war und das bedaure ich entschieden.
Sie weisen mich darauf, dass ich die hier relevante Vergütungspraxis Ihrer Bank aus unserer früheren Kommunikation kennen würde. Das mag sein, aber Vergütungspraxen können sich ändern, angesichts Inflation und Marktveränderungen sehe ich das als eine naheliegende Option. Das Leben wird teurer, da können (und sollten) Löhne steigen.
Die mir bekannte Vergütungspraxis Ihrer Bank betreffs der benannten Werkstudententätigkeit könnte sich aktuell bei 10 Euro/ die Stunde bewegen, das lassen mich in den letzten 2 Jahren erfolgte Stellenangebote Ihrer Bank auf den Seiten des Studentenwerks Frankfurt am Main annehmen. Diese Annahme sehe ich aber als nicht zwingend. Insofern sind die dort getätigten Aussagen für meine Wenigkeit Schnee von gestern und meine Person kann und darf nicht davon ausgehen, dass die benannte Vergütung von 10 Euro die Stunde für die Onvista-Bank noch aktuell wäre.
Insofern wäre laut meiner Überzeugung eine Auskunft der Onvista-Bank betreffs der für die benannte Werkstudententätigkeit angedachten Vergütungspraxis sowohl in der Ausschreibung dieser Tätigkeit als auch in der Antwort Ihrer Bank auf meine am 20.März 2018 erfolgte Anfrage sinnvoll gewesen und ich bedauere, dass Ihr Unternehmen sich hier wiederholt an einer solchen Auskunft desinteressiert zeigt. Wo liegt da das Problem für Ihre Bank?
2. Betrachtung der von OnvistaBank gewählten Vergütungspraxis
Ihre Bank stellt in Ihrem Schreiben vom 16. April 2016 fest, dass die von ihr gewählte Vergütungspraxis rechtlich nicht zu beanstanden wäre und betrachtet diese als fair und marktgerecht. Es gäbe laut Sichtweise der Onvista-Bank auch keinen Anlass, dass diese sich dafür rechtfertigen müsste, wenn Onvista-Bank Gehaltsthemen bzw. -höhen nicht zum Gegenstand einer von meiner Person gewünschten öffentlichen Diskussion machen möchte.
Ich stimme Ihnen zu, dass die benannte Vergütungspraxis rechtlich nicht zu beanstanden ist. Ich habe auch zu keinem Zeitpunkt anderes behauptet. Auf die Sichtweise Ihrer Bank bezogen, dass diese Vergütungspraxis als fair und marktgerecht zu werten wäre, melde ich meine entschiedenen Bedenken an.
Frage 1:
Wenn diese Vergütungspraxis wirklich so fair und marktgerecht wäre, wie die Onvista-Bank behauptet, warum verhält sich Ihr Unternehmen so dauerhaft diskret, wenn es darum geht diese Vergütungspraxis transparent zu kommunizieren?
Eine solch transparente Kommunikation sehe ich in der Ausschreibung der benannten Werkstudententätigkeit als sinnvoll und aus Gründen der Fairness als geboten an. Die Bewerber/innen sollen der Onvista-Bank aussagefähige Bewerbungsunterlagen zusenden (vermutlich damit Ihr Unternehmen eine ihm genehme Auswahl treffen kann), umgekehrt sollte dann aber die Onvista Bank ein Verständnis dafür entwickeln können, dass etwaige Bewerber/innen auch eine ihnen jeweils genehme Auswahl aus entsprechend transparent gestalteten Arbeitsangeboten treffen möchten und dabei können - man höre und staune - Vergütung eine wesentliche Rolle spielen!
Eine Bank sollte wissen, das Geld nicht ganz unwichtig ist...
Ich finde, dass Unternehmen, die wirklich fair und marktgerecht vergüten, keine Scheu vor einer transparenten Aussage betreffs der von Ihnen betriebenen Vergütungspraxis zeigen müssen. Die hier oft erkennbare Diskretion empfinde ich als unappetitlich und diese meine private Meinung nehme ich mir gegenüber derart diskret auftretenden Unternehmen heraus - zur Not auch öffentlich.
3. Öffentliche Kommunikation betreffs der Vergütungspraxis Onvista-Bank
Meine Person Thomas Schüller hat in dem hier behandelten Themenfeld Vergütungspraxis Onvista Bank die Öffentlichkeit gewählt, (...) z.B.:
[Links nur für registrierte Nutzer]
Erst diese von mir am 11.April 2018 gewählte Kommunikation scheint die Onvista-Bank dazu bewegen, meiner Person am 16. April mit zu teilen, dass sich die Onvista-Bank gegen den von mir bisher an den Tag gelegten Kommunikationsstil zur Wehr setzen würde, wenn ich diesen nicht ändern würde.
Ich finde diese Aussage passt nicht zu der Art und Weise, wie die Onvista Bank die Kommunikation mit mir und der Öffentlichkeit bis her betrieb, denn die Onvista-Bank verweigert meiner Person einen gelingenden Dialog und ist auch auf mehrfache Nachfrage seitens meiner Person nicht bereit von diesem Verhalten abzusehen. Das werte ich für meine Person als kompromittierend und bin so am 11.April 2018 zu dem Entschluss gekommen meine leider bis dato ergebnislos gebliebenen Anfragen an die Onvista-Bank im Netz zu veröffentlichen und meine Mail vom 12.April 2018 in einem größeren Verteiler zu versenden. Diesen Entschluss habe ich mir reiflich überlegt, zu diesem stehe ich und sehe meine Entscheidung als richtig, wenn erst ein gewisse Offensive meinerseits die Ignoranz Ihrer Bank durchbrechen kann. Ich empfehle Ihrer Bank lieber die von ihr selber betriebenen Stile der Kommunikation zu überdenken und zu reformieren.
Mit freundlichen Grüßen, Thomas Schüller