Art 20 des Grundgesetz für die BRD sagt :
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Wen alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht , Müsste das ganze Volk auch dazu gefragt werden.
Wen teile des Volkes dieses nicht machen (nicht zur Wahl gehen) so kann der Art 20 ja nicht umgesetzt werden , weil nicht das ganze Volk gefragt wurde.
Eine Lösung damit der Art 20 auch umgesetzt werden kann, wäre meiner Meinung eine Wahlpflicht
oder sehe ich das falsch ???