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Thema: Bundesverfassungsgericht fordert Nachbesserung der Anti-Terror-Datei

  1. #1
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    Standard Bundesverfassungsgericht fordert Nachbesserung der Anti-Terror-Datei

    Eilmeldung

    Bundesverfassungsgericht fordert Nachbesserung der Anti-Terror-Datei | 10:14 Uhr

    Politik Anti-Terror-Datei teilweise verfassungswidrig

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    Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen zum Erfassen von Bürgern in der Anti-Terror-Datei (ATD) in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Die Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten und Polizei zur Bekämpfung von Terrorismus sei aber grundsätzlich zulässig, heißt es in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil. Der Gesetzgeber muss nun nach den Maßgaben des Gerichts bis Ende 2014 eine Neuregelung schaffen. (Az : 1 BvR 121/07)


    Wird das Bundesverfassungsgericht zum Ersatzgesetzgeber ?
    Geändert von SAMURAI (24.04.2013 um 10:09 Uhr)

  2. #2
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht fordert Nachbesserung der Anti-Terror-Datei

    Zitat Zitat von SAMURAI Beitrag anzeigen
    Wird das Bundesverfassungsgericht zum Ersatzgesetzgeber ?
    Man kann immer mehr den Eindruck gewinnen, dem wäre so...nur nehmen wir das aktuelle Urteil.

    Warum kocht die Thematik hoch?
    Es scheint erhebliche Defizite im Bereich der Strafverfolgung im Bereich Terror zu geben (so wird uns wenigstens eingeredet, damit wir mit dem Abbau von Freiheit- und Bürgerrechten auch einverstanden sind).

    Nur, worin liegt dann der eigentliche Grund?
    Wir haben in diesem Lande 16 Landesverfassungsschutzämter und 16 Polizeibehörden...und jede Amt und jede Polizei kocht in Ihrem Bundesland die eigene Suppe (je nachdem wer gerade die Regierung stellt wird gehandelt und agiert).
    Auf die Idee zu kommen diese 16 Landesverfassungsschutzämter aufzulösen uund Art Bundespolizei (sagen wir nach Vorbild des FBI), welche eindeutig geregelte Befugnisse besitzt, zu schaffen...auf die Idee kommt aber keine Partei und die Gründe liegen auch klar auf der Hand.

    Anstatt aber das Übel bei der Wurzel zu packen...macht man eine Anti-Terror-Datei auf welche nicht nur Hinz und Kunz Zugriff haben, sondern (und dies ist einer der Hauptkritikpunkte des Urteils) es scheinbar nicht nachvollziehbar sein soll, wer Daten in diese Daten eingibt und die Daten dann auch nicht mehr zu löschen wären...was in der Lebenswirklichkeit heißt, selbst wenn man zu Unrecht in den Verdacht kommt wird man, nach Vorstellung der deutschen Parteien CDU/CSU, SPD; B90/DIEGRÜNEN und Linkspartei, ein Leben lang als potentieller Täter in dieser Datei erfasst sein (um nur EIN Beispiel zu nennen).

    Man mag mit den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes nicht immer konform gehen (und manche Urteile lösen bei mir kopfschütteln aus), wenn es aber um die Wahrung von Rechten der Bürger geht ist das Bundesverfassungsgericht die letzte Bastion vor den "Wir wollen den totalen Überwachungsstaat"-Schreiern aus Reihen der CDU/CSU, SPD, B90/DIEGRÜNEN und Linkspartei, welche auch noch die Macht besitzen dieses totalen Staat zu bauen.

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