Eilmeldung
Bundesverfassungsgericht fordert Nachbesserung der Anti-Terror-Datei | 10:14 Uhr
Politik Anti-Terror-Datei teilweise verfassungswidrig Vergrößern
Karlsruhe -
Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen zum Erfassen von Bürgern in der Anti-Terror-Datei (ATD) in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Die Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten und Polizei zur Bekämpfung von Terrorismus sei aber grundsätzlich zulässig, heißt es in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil. Der Gesetzgeber muss nun nach den Maßgaben des Gerichts bis Ende 2014 eine Neuregelung schaffen. (Az : 1 BvR 121/07)