(Alte Fassung, heute zur Europäischen Einigung)Zitat von Artikel 23 GG
Die Einigung wurde ja bekanntlich nach Artikel 23 GG vollzogen, womit es sich rechtlich gesehen lediglich um einen Beitritt handelt. Die Alternative wäre eine Vereinigung unter Bezugnahme auf Art. 146 GG gewesen. Damals konnte es der Volkskammer der DDR aber gar nicht schnell genug gehen, so daß sie noch vor Ende der Verhandlungen mit der BRD einem Beitritt nach Art 23 GG zugestimmt hatte.
M.E. wäre es eleganter und auch demokratischer gewesen, die Chance zu nutzen um eine Verfassung zu erarbeiten, die ihre Legitimation durch Bestätigung des Souveräns erhalten hätte (gemäß Art. 146) und somit auch tatsächlich zu einer gesamtdeutschen Identitätsstiftung hätte beitragen können. Die Wiedervereinigung sehe ich daher eher als einen (freiwilligen) Anschluß der neuen Bundesländer an die BRD an.
Ein anderer Standpunkt in der Sprachregelung ist der, von Einigung zu sprechen, da in den beiden Teilstaaten sich zwischenzeitlich schon unterschiedliche kollektive Identitäten herausgebildet hätten.
Der Terminus Wiedervereinigung zielt dagegen darauf ab, dass trotz 45 / 40 / 30 (je nachdem) Jahren geografischer Trennung eine gemeinsame Identität fortbestanden habe.
Eure Meinung dazu würde ich interessieren, auch aus welchem Standpunkt ihr schreibt (Ost / West / Postnatum).